2.1.6. Zur B-Struktur

Die Direktive Nr. 1/67 des MfS enthält nicht nur die Anweisung über die Vorbeugungsmaßnahmen (Kennziffer 4.1.) als Maßnahme der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit. Vielmehr ist diese Direktive generell dem „Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im MfS“ gewidmet. Die allgemeine Definition dessen, was unter Mobilmachung zu verstehen ist, wird dort unter 1.1. gegeben: „Die Mobilmachung ist der Prozeß der Umstellung der Deutschen Demokratischen Republik vom Friedenszustand in den Verteidigungszustand, der alle militärischen, politischen, ökonomischen und ideologischen Maßnahmen und die Sicherung ihrer Durchführung in sich einschließt.“ Die Sicherheitspolitik der SED wollte nichts dem Selbstlauf überlassen. Im „Verteidigungszustand“ mußte auch das zivile Leben einigermaßen weitergehen, die Wirtschaft sollte unter erschwerten Bedingungen trotzdem noch funktionieren.

Um sicher zu gehen, daß der Herrschaftsanspruch der SED auch in Notstandszeiten gewährleistet war, wurden dazu die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Dazu gehörte die sogenannte B-Planung. Darunter war die Vorbereitung der Volkswirtschaft auf den „Verteidigungszustand“ zu verstehen. Im Rahmen dieser B-Planung war eine sogenannte B-Struktur vorgesehen, die im Verteidigungszustand oder zu Beginn einer Spannungsperiode, die im Friedenszustand etablierte Führungsstruktur zum Teil ersetzen sollte. So war u. a. auch daran gedacht, am Tage X bestimmte Leitungspositionen in der Forschung, im Hochschulwesen, in den Betrieben und sonstigen Einrichtungen mit neuen, besonders ausgewählten Führungskadern zu besetzen. Dieser Führungskräfteaustausch war insbesondere dort vorgesehen, wo der jeweilige Leiter als politisch nicht besonders zuverlässig galt, auf dessen Fähigkeiten und sein Wissen die DDR in Friedenszeiten aber nicht verzichten wollte. In die B-Struktur waren auch ausgewählte Mitglieder der einstigen Blockparteien einbezogen. In den Bezirksverbänden der Blockparteien waren Führungsstellen vorgesehen, deren Wirksamkeit jährlich zu überprüfen war, und über die von der Abteilung Sicherheitsfragen der SED-Bezirksleitung jeweils eine Jahreseinschätzung abgefordert wurde.

Nicht nur SED-Mitglieder am Unterdrückungssystem der DDR waren beteiligt; dazu gehörten auch Parteilose und Blockparteimitglieder. Aus dem vorliegenden Aktenmaterial ergeben sich keine Hinweise darauf, daß die DDR-Blockparteien führend an der Vorbereitung, Einrichtung und Unterhaltung von Lagern zur Internierung oder Isolierung von Personen beteiligt waren. Eine im Besitz des Fraktionsvorsitzenden der Linken Liste/PDS, Herrn Bartl, befindliche Kopie einer „Ordnung über die wichtigsten Aufgaben des Kreissekretariats der CDU Leipzig-Land im Verteidigungszustand“ wurde dem Ausschuß am 16.11.1993 übergeben. Von der Existenz dieses Papiers hatte der Ausschuß Kenntnis erhalten, als Herr Bartl (LL/PDS) während einer Rede vor dem Sächsischen Landtag damit gedroht hatte, daß er den Inhalt des Papiers offenlegen wolle.

Der Ausschuß hat die mit „CDU/DV Leipzig, Vertrauliche Verschlußsache Nr. 21/86“ gekennzeichnete Kopie begutachtet und zu den Akten genommen.

Aus dem Papier geht hervor, daß der CDU-Bezirksvorstand Leipzig offensichtlich alle ihm zugeordneten Kreissekretariate mit einer „Ordnung“ verpflichten wollte, im Verteidigungszustand bestimmten Aufgaben nachzukommen, so z. B. - „den Mitgliedern der Partei und der CDU nahestehenden Bürgern sowie darüber hinaus im Rahmen der Tätigkeit in der Nationalen Front breitesten Kreisen der Bevölkerung, die Ziele, den gerechten Charakter und die konkreten Ursachen des Krieges zu erläutern und sie mit den Ideen der Unüberwindlichkeit des Sozialismus auszustatten.“ oder „- die Unterstützung der zuständigen staatlichen Organe bei der Einbeziehung kirchlicher Einrichtungen in das System der medizinischen und sozialen Betreuung, der Bevölkerung sowie insbesondere bei der politisch-ideologischen Einflußnahme auf die Mitarbeiter dieser Einrichtungen.“

Zur Führung des Kreissekretariats der CDU im Verteidigungszustand wird u. a. festgelegt:

„Alle im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung im Verteidigungszustand stehenden Fragen werden im engen Zusammenwirken mit der Führungsstelle des Bezirksvorsitzenden der CDU oder auf Weisung der Kreiseinsatzleitung geklärt.“ (Unterstreichung nur hier).

Man beachte: Mit der Führungsstelle des CDU-Bezirksvorsitzenden war lediglich „enges Zusammenwirken“ vorgesehen: Die „Weisungen“ kamen aber von der „Kreiseinsatzleitung“! Die SED hat also auch hier das Heft des Handelns nicht aus der Hand gegeben.

Zur Vertraulichen Verschlußsache Nr. 21/86 gehört auch eine offenbar komplette Auflistung aller Kirchen und kirchlichen Einrichtungen der Kreise Leipzig-Land, Geithain, Grimma, Döbeln, Eilenburg und Wurzen. In diesen Listen sind alle Namen der Pfarrer und sonstigen kirchlichen

Mitarbeiter sorgfältig geschwärzt, so als ob es heute niemand wissen dürfe, wer im ehemaligen Bezirk Leipzig in welcher Gemeinde Pfarrer gewesen ist. Ein unmittelbarer Zusammenhang der VVS Nr. 21/86 mit dem Untersuchungsgegenstand läßt sich beim besten Willen nicht erkennen.



2.2 Verantwortlichkeit für die unter 2.1 genannten Vorbereitungshandlungen und Maßnahmen

2.2.1. Die Rolle der Bezirkseinsatzleitungen und der Kreiseinsatzleitungen und der darin tätigen SED-Führungskräfte

a) Die Bezirkseinsatzleitung (auf Kreisebene: die Kreiseinsatzleitung analog) war gemäß Statut der Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik wie folgt zusammengesetzt:

- Vorsitzender: l. Sekretär der Bezirksleitung der SED

- Vertreter des Vorsitzenden im Amt: 2. Sekretär der Bezirksleitung der SED

- Stellvertreter: Chef des Wehrbezirkskommandos der NVA

- Mitglieder: Leiter der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit,

Chef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei,

Vorsitzender des Rates des Bezirkes und Leiter der Zivilverteidigung und

Leiter der Abteilung Sicherheitsfragen der Bezirksleitung der SED.

Gemäß dem Statut der Einsatzleitungen bestand deren Hauptaufgabe darin, die Planung, Realisierung und Kontrolle der Maßnahmen der Landesverteidigung zu koordinieren und einheitlich durchzusetzen.

Nahezu übereinstimmend wird demnach bekundet, daß Aufgabe der Einsatzleitungen die Vorbereitung auf den Kriegsfall bzw. den Verteidigungszustand war. Dazu seien entsprechende Dokumente der Überführung in den Verteidigungszustand vorzubereiten und auf Weisungen des Nationalen Verteidigungsrates periodisch Übungen durchzurühren gewesen. Die bezirkliche Einsatzleitung war ein Organ, das dem Nationalen Verteidigungsrat der DDR unterstand. Wiederholt wird dementsprechend betont, daß die Einsatzleitungen allein dazu geschaffen wurden, um im Falle eines Krieges wirksam und tätig zu sein. Darauf hätten auch die militärischen Übungen, die auf den Ernstfall ausgerichtet waren, basiert…



(aus: Berichte der Untersuchungs- und Sonderausschüsse des Sächsischen Landtages, Juli 1994, Kosten: 900.000,- DM)