unbeantwortet

Frau Prof. Dr. Margret Wintermantel

- persönlich -

Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz

Ahrstraße 39


53175 Bonn


Forderung an Hochschulrektorenkonferenz bezüglich Universität Leipzig

Leipzig, den 21. November 2011

Sehr geehrte Frau Professor Wintermantel,

mehrere aktuelle Geschehnisse erfordern es, Ihren Brief vom 28.10.2010 zu entgegnen. Daß Sie und weitere angeschriebene Rektoren und Präsidenten deutscher Hochschuleinrichtungen vermutlich ein ungutes Gefühl haben, mag verständlich sein, wenn selbst am Bundesgerichtshof bezüglich Leipzig analog die Feststellung getroffen werden mußte: „Man bekommt den Eindruck, die Strafkammer hat sich mit Händen und Füßen gewehrt, sich mit diesem Sumpf zu befassen.“(1) Denn ein Sumpf bedeutet nicht etwa das Fehlverhalten einer Einzelperson, sondern dieser bezieht sich auf ganze Geflechte, Vernetzungen und Wucherungen in einer entsprechenden Infrastruktur. Deshalb ist es auch keine Lösung, diesen abzustreiten, zu verleugnen oder einen Bogen darum zu machen, weil man sonst mit hineingezogen wird. Eine erforderliche Trockenlegung des Sumpfes kann somit nur mit Hilfe von außen erfolgen.

Dies trifft auch auf meinen Fall zu. Aufgrund meiner Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig Az.: 4K 576/09 wegen Hausverbot / Untätigkeitsklage erhielt ich vom Justitiariat der Universität Leipzig das beiliegende, von der neuen Rektorin der Universität Leipzig, Frau Prof. Dr. Beate A. Schücking, unterzeichnete Schreiben zu dessen Aufhebung.(2)

Damit ist erst einmal explizit zu konstatieren, daß ich für eine Email an die Leitung der Hochschulrektorenkonferenz über 8 1/2 Jahre Hausverbot der Universität Leipzig

erhielt einschließlich der damit einhergehenden Ausgrenzung.

Aus der Begründung ersehen Sie zudem, daß die Universität Leipzig bis zum heutigen Tag nicht dem Beschluß des Amtsgerichtes Leipzig Az.: 61 Ds 803 Js 19301/03(3) aus dem Jahre 2003 folgte. Vielmehr versuchte der ehemalige Rektor Prof. Dr. jur. Franz Häuser nicht nur, mit nachgewiesen falschen Argumenten das Hausverbot zu rechtfertigen, sondern auch die Argumentation des Amtsgerichtes Leipzig als „geradezu absurd“ zu verunglimpfen.(4)

Für die Hochschulrektorenkonferenz ist dies weiterhin von Belang, da sich das Plenum mit seinem Beschluß vom 18.02.2003 (HRK/5/2003) positionierte und den (ungeprüften) Vortrag der Leipziger Universitätsleitung aktiv unterstützte. Zur HRK-Tagung in Leipzig und vorgesehenen Eröffnung 2009 konnten die Mitglieder mit dem unfertigen Bau sehen, was daraus wurde.

Aktuell(5) wird nun auf eine Fertigstellung Ende 2014 orientiert, um den Anforderungen der Universität Leipzig zu entsprechen. Der angerichtete Schaden wächst indes weiter, denn die von Ihnen unterstützten Anforderungen der Universität Leipzig werden sich definitiv nicht erfüllen lassen. Es ist nicht möglich, daß nach den Architekturwünschen der Leipziger Universitätsleitung die Sonne aus nördlicher Richtung scheint und eine verschattete Betonkiste natürliche Helligkeit ausstrahlt. Die Hochschulrektorenkonferenz steht hier in der Pflicht der Prüfung ihres eigenen Beschlusses, wenn selbst Ministerpräsident Stanislaw Tillich kritisiert:„Mit Sicherheit wird uns der sächsische Rechnungshof dafür rügen.“(6)

Dies verknüpft sich mit den von mir dokumentierten und Ihnen teils ausführlichst mitgeteilten schwerwiegenden SED-Verbrechen an der ehemaligen „Karl-Marx-Universität“, in Leipzig und darüber hinaus, die Maßgabe dafür waren, daß im Zuge der Neuplanungen notwendige Aufarbeitungen unterbunden wurden und eine grundgesetzwidrige, vernetzte Wissensunterdrückung stattfand. Mit der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, weitere legendierte Kaderchargen u.a. des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, ggf. des KGB und weiterhin geheimdienstlich operierender Strukturen der ehemaligen SED und ihrer Vasallen zu enttarnen, bei denen der tschekistische Eid über Grundgesetz und Wissenschaftsfreiheit steht.

Es ist unerträglich, wenn wie im genannten Fall mit Steuergeldern Schadprojekte zu Lasten von Forschung und Lehre finanziert und Studierenden Bildung und Wissen vorenthalten wird. Wenn wie bisher bekannt, angeblich nur drei oder vier Kader der ehemaligen „Karl-Marx-Universität“ für die Auslandsspionage (HV A) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) tätig gewesen sein sollen, ist das schlicht ein Unding und eine zunehmende Gefahr für den Rechtsstaat.

Der Sumpf besteht gerade darin, daß Sachinformationen, geschichtliche Aufarbeitung und wissenschaftliche Anliegen entgegen Transparenz und seriöser Redlichkeit unterbunden wurden und werden. Der Anspruch der SED galt mit ihren Apparaten der Diktaturausübung einschließlich Terrorismusförderung der Unterwanderung, Destabilisierung und Machtausübung in allen gesellschaftlichen Spektren – von „links“ bis „rechts“, weil sie wie in aktuellen Fällen gerade durch die Flügelkämpfe an Einfluß zu gewinnen sucht und demokratische Bestrebungen ins Abseits treiben will.

Gleich ob in der HRK oder im DAAD werden Sie sich damit auseinandersetzen müssen, denn alle nicht entpflichteten Kader sind erpreßbar und bedienen weiter den „kalten Krieg“ z.B. im Sinne von Wirtschaftskriminalität, wenn sie als Professoren ausgewählte ausländische Studierende in bestimmte Richtungen delegieren, auf zukunftsträchtige Themen ansetzen bzw. Informationen dafür liefern.

Hier grenze ich das Thema ab.


Trotz Ausgrenzung und Hausverbot habe ich in den zurückliegenden Jahren im Sinne der Allgemeinheit Wissenschaftsgeschichte aufgearbeitet und zugleich mit neuen Technologien dokumentiert und u.a. die Gründe für die (vorläufige) Verhinderung des Wiederaufbaus der Leipziger Universitätskirche St. Pauli herausgearbeitet.

Da es wie Bundesanwalt Wolfgang Kalf analog mit Leipzig ins Gespräch brachte, seitens der Universität Leipzig auch nach über acht Jahren keine wissenschaftliche Auseinandersetzung zu den Sachthemen gibt, verlange ich mit diesem Schreiben von Ihnen als Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz meine vollständige Rehabilitierung und die Anerkennung meiner Arbeiten gemäß der Mail vom 23.06.2011, die an über 200 Rektoren und Präsidenten deutscher Hochschuleinrichtungen ging.(7)

Da es seitens der Rektoren bzw. Präsidenten keinerlei Widerspruch zu meinen Mails und Internetseiten gab und auch bei den Rückäußerungen, die mich erreichten, sich keine einzige Stimme gegenteilig äußerte, ist davon auszugehen, daß meine Dokumentation(8), allgemeine Akzeptanz fand. Die darin enthaltenen kritisch dokumentierten Teile (gemäß SGB II) können nur mit einer seriösen und umsichtigen Befriedung konstruktiv geändert und abgeschlossen werden, so daß der Geschichte Gerechtigkeit widerfährt.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Weichenstellung vor dem Ausscheiden aus Ihrem jetzigen Amt.

Für weitere Verfahrensfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Wieland Zumpe


Anhang:

(1) Bundesanwalt Wolfgang Kalf vor der Aufhebung des Urteils gegen den Ex-KWL-Chef Heininger durch den BGH, zit. u.a. im Wochenmagazin Focus vom 09.11.2011

http://www.focus.de/finanzen/news/prozesse-leipziger-wasserwerke-urteil-in-der-kritik_aid_682237.html

(2) Schreiben Rektorin der Universität Leipzig vom 25.10. 2011, Anlage 1

(3) Amtsgericht Leipzig Beschluss Az.: 61 Ds 803 Js 19301/03, der HRK vorliegend

(4) siehe Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig Az.: 4K 576/09

(5) Drucksache 5/7003 Sächsischer Landtag vom 20.10.2011, Anlage 2

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7003&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1

(6) Freie Presse vom 03.11.2011

http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/Planer-beruhigen-Regierungschef-artikel7807566.php

(7) Schreiben an Rektoren bzw. Präsidenten deutscher Hochschulen vom 23.06.2011, Anlage 3

Derzeitige Schadensbilanz Juni 2011, Anlage 4

Schreiben an die Vizepräsidenten der HRK vom 05.07.2011, Anlage 5

Schreiben an die Vizepräsidenten der HRK vom 11.07.2011, Anlage 6

(8) Internetbeiträge u.a. ff.:

http://www.paulinerkirche.org/archiv/diktatur/index.html