Auswertung


Wissenschaft und Forschung (Pet 3-16-30-221-029164Anl. 5 z. Prot. 16/72 S. 48 - 52)

Beschlussempfehlung(kursiv – Text der Beschlußempfehlung,da keine Autorenschaft der Textteile bekannt gemacht und transparent wurde, beziehen sich die Aussagen allgemein auf das BMBF und den Petitionsausschuss.)


Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung


Der Petent wendet sich gegen das Bauvorhaben auf dem früheren Areal der im Jahre 1968 auf Veranlassung der DDR-Staatsführung und Verantwortlichen der damaligen Karl-Marx-Universität abgerissenen Leipziger Universitätskirche und die Bearbeitung seiner wissenschaftlichen Projektvorschläge durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.“


Falschdarstellung 1:


Das größte bislang unaufgeklärte Kulturverbrechen in Europa nach dem II. Weltkrieg ist die Sprengung der Leipziger Universitätskirche St. Pauli und weiterer Universitätsbauten im Jahre 1968. Hiermit habe ich mich in den vergangenen Jahren befaßt. Mit der notwendigen Aufarbeitung ging es darum, Arbeitsergebnisse im Sinne des wissenschaftlichen Selbstverständnisses und der Universität Leipzig vorzulegen.


Es ging und geht damit um wissenschaftliche Leistungen und den ausschließlichen Sachbezug.

Es ist somit völlig nachrangig, wofür oder wogegen ich bin. Denn es geht nicht um irgendeine Meinungsangelegenheit, die jeder anbringen kann, gleich ob er die Sachlage kennt oder nicht.


Falschdarstellung 2:


Ich habe mich in keiner Weise gegen eine Bearbeitung meiner wissenschaftlichen Projektvorschläge durch das BMBF ausgesprochen. Das Gegenteil ist der Fall.


Er werde an der notwendigen wissenschaftlichen Untersuchung der Umstände, die zum Abriss der kulturell bedeutsamen Kirche führten, gehindert. Mit der begonnenen Neubebauung würden Tatsachen geschaffen, die eine historische Aufarbeitung der 700 Jahre alten Kirche unmöglich machten.“


Falschdarstellung 3:


Obgleich mir aufgrund dieser Tätigkeiten mit Hausverbot von dem inzwischen verstorbenen Rektor Prof. Volker Bigl und dem derzeitigen Rektor Prof. Franz Häuser die Existenzgrundlagen genommen wurden und eine substantielle Behinderung seit dem 6. März 2003 besteht, habe ich mich nicht davon abschrecken lassen, die notwendige Aufarbeitung weiterzuführen.

Falschdarstellung 4:


Schwerpunkt sind dabei nicht dieUmstände, die zum Abriss“führten, da dies zum Teil bereits recherchiert wurde, sondern die nationalen Wissenschafts- und Kulturverbrechen der SED und ihrer Vasallen, die damit in Verbindung stehen.


Falschdarstellung 5:


Es handelte sich um eine über Jahre generalstabsmäßig vorbereitete und politisch motivierte Sprengungen und keinen „Abriss“. Das heißt, es betrifft eben nicht nur die Paulinerkirche, sondern auch das Augusteum, das Albertium, Teile des Johanneums und weiteres.


Falschdarstellung 6:


Die begonnene Neubebauung macht keine historische Aufarbeitung unmöglich.


Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung blockiere die von ihm betriebene wissenschaftliche Tätigkeit, indem es sich nicht für zuständig erklärt habe.“


Falschdarstellung 7:


Es wurde nur wiederholt konstatiert, daß das Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und auf das Grundgesetz Artikel 37 (Bundeszwang) verwiesen.


Dies wird vom Petenten aufgrund der Regelungen zur Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bestritten.


Falschdarstellung 8:


Die Regelung zur Gemeinschaftsaufgabe wird nicht bestritten. Es wurde nur auf die Nichterfüllung seitens des Landes hingewiesen.


Ferner sei die Bearbeitung der von ihm eingereichten Projektvorschläge zu kritisieren.


Falschdarstellung 9:


Nicht die „Bearbeitung“ wurde kritisiert, sondern daß eine solche gar nicht stattfand.


Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.


Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des Anliegens lässt sich unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wie folgt zusammenfassen:

Der Föderalismus steht in Deutschland in einer Jahrhunderte langen Tradition.


Er wurde in seiner heutigen Ausprägung zur Stärkung der Gewaltenteilung in bewusster Abkehr vom Zentralstaat geschaffen.

Nach dem Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes haben sowohl der Gesamtstaat als auch die Gliedstaaten, d. h. die Länder, Staatsqualität.


Föderalismus basiert auf der Überzeugung, dass möglichst viel Verantwortung vor Ort sein sollte und Entscheidungen dort getroffen werden, wo unmittelbarer Sachverstand und Bürgernähe sind.


Die föderalen Prinzipien sind Vielfalt, Kreativität und Wettbewerb um die besten Lösungen.


Auch das Bildungs- und Wissenschaftssystem in der Bundesrepublik Deutschland ist geprägt vom bundesstaatlichen Prinzip.


In die Zuständigkeit der Länder fällt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes die Gesetzgebung und Verwaltung für den überwiegenden Teil des Bildungswesens und der Kulturpolitik als Ausdruck der sogenannten Kulturhoheit.


Diese Zuständigkeitsverteilung wurde im Rahmen der im September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform durch den Verfassungsgesetzgeber bestätigt.


Die Bauplanung für die Gestaltung des Universitätsgeländes in Leipzig oblag auch vor der Föderalismusreform, mit der die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau beendet wurde, ausschließlich dem Land Sachsen.


Gegenüber der Hochschulrektorenkonferenz und den Universitäten besitzt der Bund aufgrund der Kulturhoheit der Länder keine Aufsichtsbefugnisse.


Auswertung:


All dies sind hinlänglich bekannte Umstände, die bei der Petition beherzigt wurden und keiner expliziten Erwähnung bedurften. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, daß gerade Punkte hervorgehoben werden, die im vorliegenden Falle seitens des Landes nicht zugelassen wurden bzw. denen es daran ermangelt (möglichst viel Verantwortung vor Ort, unmittelbarer Sachverstand und Bürgernähe, Vielfalt, Kreativität und Wettbewerb um die besten Lösungen).


Insoweit erfolgte die Weiterleitung der Schreiben des Petenten durch das BMBF an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung und ist nicht zu beanstanden.“


Auswertung:


Die Dokumentation vom 14.11.2007 belegt bereits zweifelsfrei und nachweislich, daß der Freistaat Sachsen seinen Pflichten gemäß Artikel 37 des Grundgesetzes wiederholt nicht nachkam und nicht nachkommt, gleich ob das BMBF oder der Präsident des Deutschen Bundestages, Herr Prof. Dr. Norbert Lammert, Schreiben an das Sächsische Staatsministerium bzw. an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages weiterleitete. Es kam zu keiner Beantwortung, geschweige denn zu einer Bearbeitung, so daß Artikel 37 des Grundgesetzes weiter bindend ist.

Der Petitionsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Bewertung des Bauvorhabens auf dem Leipziger Universitätsgelände vornimmt und verweist auf die Zuständigkeit des Landes Sachsen.“


Falschdarstellung 10:


Mit obigen Äußerungen u.a. zum „Abriss“ hat sich der Petitionsausschuß deutlich positioniert.


Soweit der Petent die Bearbeitung seiner wissenschaftlichen Projektvorschläge durch das BMBF beanstandet ist Folgendes festzustellen:


Die zur „Heimatik“ eingereichte Projektskizze zielt auf die Entwicklung eines langfristigen Aufbaus lokal geordneter Wissensbestände, d. h. den Aufbau des Gedächtnisses einer Region ab. Sie beschreibt technisch und didaktisch die Einrichtung einer kooperativen Arbeitsumgebung mit dem spezifischen inhaltlichen Ziel Heimatkunde, die den 2006 aktuellen kooperativen Web-Plattformen - medial zusammengefasst unter dem Stichwort „Web 2.0“ - entspricht.


Vergleichbare Plattformen - allerdings mit zusätzlichen, klaren didaktischen Zielen - hat die Bundesregierung im Rahmen von „Schulen ans Netz e.V.“ bereits vorher gefördert, ein Zusatznutzen ist weder aus der Skizze noch aus dem angeführten Prototyp erkennbar.“


Falschdarstellung 11:


Es gibt auf diesem Gebiet der Web3D-Programmierungen noch gar keine umfassenden Projekte, die Heimatkunde in der freien Anwendung dieser Technologien kombinieren. Im schulischen Bereich sind hierbei Uwe Debacher (Reinbek) und Jens Tiburski (Buenos Aires) zu nennen, deren spezifische Projekte im Internet ausgewiesen sind. Aber die mit der „Heimatik“ formulierten Zielrichtungen wurden bislang noch nicht ansatzweise ausgeführt. Die VRML- und X3D-Technologien funktionieren auf allen Plattformen. Insofern ist ein Verweis darauf widersinnig, ebenso wenig hilfreich ist die Nennung der Förderung von „Schulen ans Netz e.V.“. Der Schreiber bekundet nur sein Unverständnis zur Sache. Er hätte gern fragen können, wenn er etwas nicht versteht. Dies offenbart auch der folgende Satz.


Das Vorhaben einer mit multimedialen Elementen realisierten Heimatkunde weist als Forschungsförderung weder innovative, also zu erforschende technologische Ansätze auf, noch ist es mit dem Erfordernis überregional relevanter Forschung zu vereinbaren.“


Falschdarstellung 12:


Bei VRML und X3D geht es eben nicht nur um „multimediale Elemente“, sondern darum, daß der Schüler die ihm umgebende Welt in ihren drei- und multidimensionalen Zusammenhängen zunehmend begreift und in einer ebensolchen Weise aufzubauen und programmieren lernt. Er lernt einen „Weltenbau“ mit einer Bottom-up-Strategie, so daß er ein technologisches Handwerkszeug und Verständnis auch langfristig nutzen kann analog zu einem Text- oder einem Bildverständnis. Gerade deshalb ist die Entwicklung dieser Technologien nicht nur von überregionaler, sondern u.a. auch von altersübergreifender Relevanz.


Auch für den zu diesem Zeitpunkt von der Bundesregierung unterstützten Bereich eLearning sind in dem Vorhaben keine relevanten methodischen und strukturellen Ansätze erkennbar, die eine Förderung rechtfertigen könnten.“


Für ein Vorhaben im Bildungssektor werden keine didaktischen Aspekte benannt, die über heimatkundlichen Unterricht allgemein und das Aneignen von Fähigkeiten im Bereich Internet und Multimedia hinausgehen.“


Erläuterung:


Der Hintergrund für die Vorschläge gründet sich darauf, daß es notwendig ist, Lernformen zu entwickeln und zu fördern, die den physischen und psychischen Bedingungen des Menschen (hier insbesondere des menschlichen Lang- und Kurzzeitgedächtnisses) gerecht werden. Insofern sind auch hier die Begriffe von „eLearning, Internet und Multimedia“ irrelevant, da es immer darum geht, Lernmechanismen zu fördern, die dann auch ohne diese Technik auskommen können.

Obwohl bereits in den 1980er Jahren erste ausführliche Untersuchungen zum Verhalten am Computer liefen (insbesondere bei Programmierern, die extrem viel Zeit bzw. viele Stunden ununterbrochen vor dem Monitor saßen), ist zudem völlig offen, wie sich derartige Anforderungen auf die psychische Gesamtkonstitution auswirken. Für eine „Didaktik des 21. Jahrhunderts“ ist es wohl noch etwas zu früh...


Zur Unterstützung des Vorhabens „Sport-vD“ fehlen der Begutachtung durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaften zufolge einerseits die physiologischen Grundlagen einer Modellierung, andererseits existieren bereits virtuelle 3D-Modelle von Sportstätten in einer in der Skizze beschriebenen Form. Soweit dies aus den Unterlagen ersichtlich wird, werden keine relevanten innovativen Ansätze verfolgt. Das BMBF verfolgt im Übrigen keine Forschungsarbeiten in einem sportwissenschaftlichen Kontext.“


Erläuterung:


Auch hier wird erneut deutlich, daß es den Verantwortlichen im BMBF an einem grundlegenden Verständnis mangelt, wofür Forschungsgelder ausgereicht werden müssen. Denn jeder Fortschritt und jede Weiterentwicklung, sei es bei Scripten oder im X3D-Bereich ist ein Fortschritt für alle tangierenden Wissenschafts- und Wirtschaftsbereiche. Hierfür gibt es sogar eine Industrieallianz für Interoperabilität, um z.B. mit dem IFC-Standard Entwicklungskosten zu minimieren. Denn entscheidend ist nicht, ob schon mal virtuelle 3D-Modelle von Sportstätten gefördert wurden, sondern daß diese allgemein determinierbar Bestand haben und möglichst ohne größeren Aufwand in jedes CAD-Programm geladen werden können. Gleiches gilt für die Modellierung menschlicher Bewegungsabläufe, für die eine eigene Entwicklungsrichtung (H-Anim) steht.

Natürlich existieren dafür bereits Beispiele, sowohl im Mikrobereich zu physiologischen Grundlagen (Prof. Tomaz Amon – Ljubljana) als auch in vielfältigen Ansätzen der Programmierung von Avataren. Jeder diesbezügliche Fortschritt kommt sowohl der Anatomie und Physiologie, der Biomechanik, der Orthopädie und weiteren Gebieten zugute. Niemand käme auf die Idee, eine sportwissenschaftliche Insellösung haben zu wollen.


Die eigentlich wichtigen Ergebnisse werden in der Zusammenführung prüfbarer statischer Konstruktionen (z.B. aus CAD-Programmen) mit menschlichen und maschinellen Bewegungsabläufen kommen, wenn statt „gehübschtem Design“ ausschließlich digital determinierte Modelle zum Einsatz gelangen, die mit jedweder Testbarkeit der Vorspiegelung falscher Tatsachen oder irreführender Werbung den Boden entziehen.


Die vom Petenten vorgeschlagene Unterstützung des Vereins Web3D e.V. wurde vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt dem Projektträger Multimedia zugeleitet. Dies ist sowohl in Bezug auf das Thema Multimedia als auch auf die Förderung von Interessengruppen eine geeignete Zuordnung.


Der Projektträger Multimedia des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt ist für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie tätig.“


Bemerkung:


Das mangelnde Verständnis für die Handhabung von Querschnittstechnologien animiert immer, etwas auf andere zu schieben oder auf andere zu verweisen, je nachdem auf DLR, FhG, MPIs, Blaue-Liste-Institute o.a.. Da kann dann auch positiv eine „geeignete Zuordnungvermeldet werden. Hauptsache ist für das BMBF, Verantwortung und Zuständigkeit abzuschieben.


Die Forderung des Petenten, die Förderverfahren speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu vereinfachen, hat das BMBF mit den Förderbekanntmachungen zur Forschungsoffensive „Software Engineering“ im August 2002 und Dezember 2004 umgesetzt.


Die damals durchgesetzten Vereinfachungen für KMU sind heute Teil der rege aufgenommenen Förderinitiative „KMU-innovativ“ des BMBF.


Die vom Petenten behauptete Erschwernis für KMU bei einer Beantragung von Fördervorgaben ist somit unzutreffend, da bereits zum Zeitpunkt der Statustagung ein entsprechendes vereinfachtes Verfahren umgesetzt worden war.


Falschdarstellung 13:


Es ist erstaunlich, wenn das BMBF nach über sechs Jahren überhaupt erst einmal Notiz nimmt und auf einen klitzekleinen Ausschnitt der vorgelegten Beiträge eingeht.



Dennoch haben die geäußerten Feststellungen zur Statustagung des BMBF 2002 weiter Bestand, wonach es keine strukturadäquate und damit volkswirtschaftlich sinnvolle Herangehensweise gibt.


Die weiter gehende Forderung des Petenten, Fördermittel gezielt an Communities zu vergeben, die in diesem speziellen Fall durch einen Interessenverband vertreten werden, liefe den Offenheitsanforderungen der EU-weiten Förderbestimmungen zuwider.“


Bemerkung:


Es ist höchst beachtenswert, wie das BMBF bürgerschaftliches Engagement betrachtet.

Da befassen sich Entwickler und Interessenten über ihren Beruf hinaus mit Web3D-Technologien und landen in Kategorien, die offenbar nur Bürokraten im BMBF hinzubiegen wissen.

Statt sich überhaupt mit den vorgebrachten Überlegungen zu befassen und die Probleme der spezifischen Communities verstehen zu lernen und ehrenamtliche Tätigkeiten zu würdigen und zu nutzen, bügelt das BMBF Engagement rundweg ab.


Der Petent berücksichtigt in seinen Vorschlägen zu den Neurowissenschaften die Rahmenbedingungen der Finanzierung wissenschaftlicher Einrichtungen nur sehr ungenügend.“


Bemerkung:


Erst ist durchaus erfreulich, wenn gewünscht wird, daß ich unter den vorgegebenen Bedingungen von Ausgrenzung und ohne Existenzgrundlagen die Rahmenbedingungen der Finanzierung wissenschaftlicher Einrichtungen vorlegen soll. So lange aber keine Existenzgrundlage gewährt und nicht vertrauensbildend gehandelt wird, indem auf dem ausschließlich intelligenzintensiven Gebiet eigenständige und originäre Theorieansätze überhaupt reifen können, lassen sich derartige Ableitungen wohl kaum treffen. Denn bevor dies realisiert werden kann, steht erst einmal viel Arbeit, die verteilt unter drei bis vier „Machern“ geleistet werden muß. Ohne Existenzgrundlagen und Artikel 3 des Grundgesetzes ist das aber nicht zu realisieren, womit folglich nie etwas „auf die Beine kommen kann“...


Im Zuge der parlamentarischen Überprüfung der Angelegenheit des Petenten konnten keine Anhaltspunkte für eine unsachgemäße Bearbeitung oder falsche Rechtsanwendung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung festgestellt werden.“


Falschdarstellung 14:


Allein der Überblick des 125-seitigen Anhangs (mit den Unterlagen als Bilanzpetition zum Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 1990) führt den Satz ad absurdum, da wohl unbeantwortete und unbearbeitete Schreiben genug Anhaltspunkte bieten, daß eine Bearbeitung gar nicht stattgefunden hat.

Letztlich konnten die Bemühungen des Petenten um die Etablierung wissenschaftlicher Strukturen in Leipzig keine Unterstützung finden.“


Anmerkung:


Es ist schon erstaunlich, daß nach umfassender Dokumentation zur Beugung die Freiheit von Lehre und Forschung eine derartige Feststellung getroffen wird, als wäre Leipzig ein extraterritoriales Gebiet außerhalb des Grundgesetzes.


Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, das Anliegen des Petenten zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen.“


Bemerkung:


Da die gesamten Ausführungengrößtenteils aus Falschdarstellungen und unzutreffenden Feststellungen bestehen und eine durchgehende fachliche Inkompetenz und Ignoranz im BMBF offenbaren, wird es höchste Zeit, daß sich der Petitionsausschuss gegen entsprechende Falschinformationen verwahrt und Änderungen veranlaßt, um weiteren Schaden von der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen.


Zusammenfassung:


Nach den allgemeinen geschichtsklitternden Einleitungssätzen der Beschlussempfehlung erfolgt eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die dessen Tätigkeit und Arbeitseinstellung charakterisiert. Die Leistungsbereitschaft besteht dabei lediglich darin, mit möglichst wenig Aufwand sich eines Vorganges entledigen zu wollen. Dies erfolgt, indem einerseits aus der vorliegenden Dokumentation zitiert wird und andererseits einige winzige Stellen herausgepickt werden, um möglichst alles abzuwimmeln.


Da auch auf die Inhalte, die im Rahmen der Petition ständig aktualisiert und erweitert wurden (www.technologienpsychologie.org/web3de2009.htmund http://www.technologienpsychologie.org/web3deorg/test01.html) nicht eingegangen wurde, ist die Petition nach über einjähriger Verweildauer als unbearbeitet anzusehen.




Wieland Zumpe Leipzig, den 18. Februar 2009


Mitglied der Gesellschaft für Effizienz in Staat und Verwaltung e.V. – Berlin







Auswertung


- 48/49 - Anl. 3 z Prot. 16/85 Pet 3-16-30-221-029164a 04103 Leipzig

Wissenschaft und Forschung


Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung


Der Petent wendet sich gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 18. Dezember 2008 und beanstandet erneut das Bauvorhaben auf dem Areal der Leipziger Universitätskirche sowie die Bearbeitung seiner wissenschaftlichen Projektvorschläge und Forschungsvorhaben.


Falschdarstellung 1:


Der Petent wandte sich gemäß der Schreiben vom 18.02.2009 mit den notwendigen Begründungen dagegen, daß die Petition nicht bearbeitet wurde. In dem kurzen Begründungstext vom 09.01.2009 mußten allein 14 Falschdarstellungen korrigiert werden. Die indirekt ersichtliche Zuarbeit des BMBF stellte nicht einmal eine korrekte Tagesarbeit dar. Eine Prüfung des umfangreichen BMBF-Teiles durch den Ausschuß war nicht erkennbar. Da Wissenschaft und Forschung jedoch nicht ohne Sachgrundlagen Bestand haben, kann man darüber so auch nicht ernsthaft beschließen.


Falschdarstellung 2:


Das Petitionsanliegen besteht nicht im „Bauvorhaben auf dem Areal der Leipziger Universitätskirche“, noch weniger, ob dies der Petent „erneut beanstandet“ oder wie er sich überhaupt dazu verhält. Sondern hier geht es darum, daß man mit neuen und insbesondere Web3D-Technologien Steuergelder in Millionenhöhe hätte sparen können bei gleichzeitig größerer Effizienz und Transparenz im Sinne der Förderung einer freiheitlich demokratischen Rechtsstaatlichkeit und eines gelebten Gemeinwohls. Dies ist ebenso ausführlich vorgetragen worden. Hinsichtlich der „erneuten Beanstandung“ sei darauf hingewiesen, daß, nachdem man baut, erst jetzt ein Gutachten Res sacrae und die Universitätskirche in Leipzig“ von Prof. Helmut Goerlich und Torsten Schmidt vorliegt, das notwendige Rechtsfragen, die im Vorhinein hätten geklärt werden müssen, darlegt und Rechtswidrigkeiten der Anforderungsambitionen formuliert.


Wiederholte Falschdarstellung 3 (2):


Der Petent beanstandet nicht die Bearbeitung seiner wissenschaftlichen Projektvorschläge und Forschungsvorhaben, sondern eben deren Nichtbearbeitung!


Das Anliegen des Petenten war bereits Gegenstand der parlamentarischen Prüfung. In seiner Sitzung am 18. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag nach einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Entscheidung wurde dem Petenten mit Bescheid vom 9. Januar 2009 mitgeteilt.

Hinsichtlich der Einzelheiten der parlamentarischen Prüfung nimmt der Petitionsausschuss zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dem Petenten bekannte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Bezug.


Bemerkung:


Eben diese durch Falschdarstellungen geprägte o.g. Empfehlung wird weiterverfolgt.


In seinen weiteren Schreiben verfolgt der Petent sein Anliegen weiter und trägt vor, dass dieses durch den Petitionsausschuss nicht hinreichend gewürdigt worden wäre.


Falschdarstellung 4:


Durch die Nennung von „weiteren Schreiben“ wird offenkundig, daß diese dem BMBF gar nicht vorgelegt wurden, somit diese auch gar nicht geprüft wurden und damit nicht in die Beschlußempfehlung eingeflossen sind. Daher fehlte in dieser auch völlig der Bezug darauf.


Bemerkung:


Was soll ein Petent machen, als zukunftsweisende Anliegen weiterzuverfolgen, wenn es um Wissenschaft und Forschung geht?


Falschdarstellung 5:


Es geht nicht darum, daß etwas „hinreichend gewürdigt“ wird.

Tatsache ist, daß an der Universität Leipzig fortwährend Geschichtsklitterung und Geschichtsfälschung betrieben wird, was dem Staat nicht nur hohe Kosten aufbürdet, sondern nachhaltige Schäden und einen Ansehensverlust für die Bundesrepublik Deutschland darstellt. D.h. Sachwissen wurde und wird unterschlagen. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Artikel 5 GG) wird gebeugt. Folglich geht es nur darum, daß wissenschaftliche Sachgrundlagen im Sinne des Grundgesetzes wieder Geltung bekommen.


Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Zuschriften des Petenten Bezug genommen.

Der Petitionsausschuss hat das Anliegen des Petenten nochmals geprüft und festgestellt, dass hierfür im Wesentlichen nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes keine Kompetenz des Bundes besteht.


Bemerkung:


Es gibt keine einzige fachliche Äußerung in der Beschlußvorlage. Eine korrekte geschweige denn eine Neubewertung seitens des BMBF liegt nicht vor.


Falschdarstellung 6:


Wiederum wird nicht auf die Petition eingegangen, nach der durchaus im Vorfeld der Anwendung von Artikel 37 GG ein unstreitiger Abgleich hätte erfolgen können.


Auch im Hinblick auf die wissenschaftlichen Projektvorschläge und Forschungsvorhaben hält der Petitionsausschuss an seinen bisherigen Ausführungen in der dem Petenten bekannten Beschlussempfehlung fest.


Bemerkung:


Es liegen (s.o.) keinerlei nachvollziehbare Aussagen vor, die einem notwendigen

Sachvortrag des „Festhaltens“ nach den Prinzipien von Wissenschaft und Forschung standhalten.


Der Vortrag des Petenten enthält nach Auffassung des Petitionsausschusses keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte oder Tatsachen, so dass er erneut empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.


Bemerkung:


Mit diesem Satz werden die Falschdarstellungen legitimiert und Tatsachen ignoriert. Plausibilitätsprüfungen sind anhand dieser allgemeinen Floskeln nicht möglich.


Gleichzeitig weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass Artikel 17 des Grundgesetzes in gleicher Sache nur das Recht auf einmalige parlamentarische Prüfung einer Eingabe gewährt. Weitere Schreiben des Petenten in dieser Angelegenheit wird der Petitionsausschuss nicht mehr behandeln. Der Ausschussdienst ist angewiesen, derartige Zuschriften unbeantwortet zu den Akten zu nehmen.


kein Kommentar



Zusammenfassung:


Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung empfiehlt, ohne daß er







Wieland Zumpe Leipzig, den 13. August 2009


Auswertung



-148-149 Anl. 2 z. Prot. 17/14 Pet 3-17-30-221-00058104103 Leipzig

Wissenschaft und Forschung


Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung


Der Petent beanstandet erneut das Bauvorhaben auf dem Areal der Leipziger Universitätskirche sowie die Bearbeitung seiner wissenschaftlichen Projektvorschläge und Forschungsvorhaben.


Falschdarstellung 1:


Der Petent beanstandet nicht die Bearbeitung, sondern die andauernde Nichtbearbeitung!


Das Anliegen des Petenten war bereits Gegenstand von parlamentarischen Prüfungen in der 16. Wahlperiode. In seiner Sitzung am 18. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag nach einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Die Entscheidung wurde dem Petenten mit Bescheid vom 9. Januar 2009 mitgeteilt.


Die Einwände gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages über den Abschluss des Petitionsverfahrens wurden nachfolgend ebenfalls parlamentarisch geprüft. Hierüber hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 2. Juli 2009 abschließend entschieden. Dies ist dem Petenten mit Bescheid vom 4. August 2009 mitgeteilt worden.


Hinsichtlich der Einzelheiten der in der laufenden Wahlperiode durchgeführten parlamentarischen Prüfung nimmt der Petitionsausschuss zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dem Petenten bekannten Beschlussempfehlungen zu den vorherigen Petitionsverfahren Bezug.


Bemerkung:


Mit keiner einzigen Silbe wurde auf die Argumente des Petenten eingegangen.


Der Petent verfolgt sein Anliegen in Bezug auf die wissenschaftliche Untersuchung und historische Aufarbeitung der Leipziger Universitätskirche weiter und wendet sich nunmehr auch gegen das gegen ihn ausgesprochene Hausverbot der Universität Leipzig. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Zuschriften des Petenten Bezug genommen.


Bemerkung:


Was heißt hier „weiter“? Sind die nationalen Kulturverbrechen der SED inzwischen aufgeklärt oder sind u.a. inzwischen die Namen der 800 unterschlagenen Persönlichkeiten, die in der Paulinerkirche begraben waren, beraubt und anonym verscharrt wurden, inzwischen bekannt und gewürdigt worden?


Was soll der Passus mit dem Hausverbot an der Universität Leipzig? Ist es in Deutschland rechtens geworden, wegen einer Email über sieben Jahre Hausverbot zu bekommen? Die Dokumentation verdeutlicht nur die anhaltende Geschichtsfälschung und -klitterung an der Universität Leipzig, d.h. deren Verfassungsverstöße gegen das Grundgesetz u.a. Artikel 5.


Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:


Der Petitionsausschuss hat auch bei der erneuten Prüfung festgestellt, dass für das Anliegen des Petenten nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes im Wesentlichen keine Kompetenz des Bundes besteht.


Falschaussagen 2:


Die generalstabsmäßig und langfristig vorbereiteten SED-Verbrechen sind DDR-Staatsverbrechen und nationale Verbrechen mit historischem Ausmaß. Nur wer der SED-Propaganda folgt (s. Häußler 1964), qualifiziert diese ab, verniedlicht sie damit und schiebt sie auf eine untere Ebene ab.


Vielmehr ist für die wissenschaftliche Untersuchung und historische Aufarbeitung der Leipziger Universitätskirche in erster Linie aufgrund der Kultushoheit der Länder das Land Sachsen zuständig.


siehe Falschaussage 2


Zusatzbemerkung:


In der Petition wurde ausführlich dokumentiert, daß auch das Land Sachsen seinen grundgesetzlichen Verpflichtungen und u.a. dem Denkmalschutzgesetz nicht nachkam und somit die Artikel 35 und ggf. 37 des Grundgesetzes zum Tragen kommen.



Auch im Hinblick auf die an das Bundesministerium für Bildung und Forschung gerichteten wissenschaftlichen Projektvorschläge und Forschungsvorhaben hält der Petitionsausschuss an den bisherigen Ausführungen in den dem Petenten bekannten Beschlussempfehlungen fest.



Bemerkung:


Es ist nur ein „Festhalten“ zu konstatieren. Eine Bearbeitung fehlt ebenso wie die nötige Transparenz. Dies widerspricht einem Ausschuß, der Wissenschaft und Forschung zum Gegenstand hat, in der Wissenschaftlichkeit und macht ihn zugleich unglaubwürdig, da er seine eigenen Aussagen zum Dogma erhebt.


Der Vortrag des Petenten enthält nach Auffassung des Petitionsausschusses keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte oder Tatsachen, so dass er abermals empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.


Gleichzeitig weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass Artikel 17 Grundgesetz in gleicher Sache nur das Recht auf einmalige parlamentarische Prüfung einer Eingabe gewährt. Weitere Schreiben des Petenten in dieser Angelegenheit wird der Petitionsausschuss nicht mehr behandeln. Der Ausschussdienst ist angewiesen, derartige Zuschriften unbeantwortet zu den Akten zu nehmen.


Bemerkung:


Bis auf den Begriff „abermals“ statt „erneut“ ist dieser Passus identisch mit dem Textteil des Bescheides vom 04.08.2009.


Damit ist zugleich der Krokodilschluß durchbrochen, der gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes vorgegeben ist.



Zusammenfassung:


Im vorliegenden Fall wurden nationale Kulturverbrechen der SED mit historischen Ausmaßen aufgearbeitet.


Statt daß die Bundestagsabgeordneten mit allerbesten Informationen ausgestattet und aus erster Hand (ggf. mit Zeitzeugen) unterrichtet werden, wurde hier wiederholt vergeblich versucht, das Thema kleinzureden und „abzukanzeln“.

Es ist ein Unding, wenn SED-Verbrechen in der „Obhut“ von ehemaligen SED-Mitgliedern liegen, sei es bei Frau Steinke oder weiteren im „Ausschussdienst“ bzw. in der Bundestagsverwaltung tätigen SED- bzw. anderweitig legendierten Kadern.


Wieland Zumpe Leipzig, den 20. Juli 2010