 |
|
 |

Cornelius Gurlitt
Die Pflege der kirchlichen Kunstdenkmäler
Ein Handbuch für Geistliche,
Gemeinden und Kunstfreunde
Leipzig 1921 Erlangen
A. Deichertsche Verlagsbuchhandlung Dr. Werner
Scholl
Vorwort.
Das vorliegende Werkchen beabsichtigt nicht, Kunstgeschichte
oder Altertumskunde zu lehren. Es ist gelegentlich in anderen verwandten
Büchern versucht worden, zum mindesten in einigen Abbildungen die
Grundlagen der Stilkunde zu geben. Mir scheint dies vergebliche Bemühung,
solange man nicht dem Texte ein umfassendes Bildermaterial beizufügen
gedenkt. Aber auch dies wird nur den auf den rechten Weg leiten, dessen
Augen geschult sind, um das Unterschiedliche in den Werken verschiedener
Zeiten zu erkennen. Um dies handelt es sich aber nicht in dem Teil der
Denkmalpflege, der dem Geistlichen und den Gemeindemitgliedern zusteht.
Es ist weit besser, wenn diese sich an Sachkundigere, namentlich an die
amtlich für die Denkmalpflege Berufenen wenden. Hier kann es sich
zunächst nur darum handeln, darauf hinzuweisen, wann und ob eine Änderung
im alten Bestand der Kirche sich nötig macht, damit Schaden verhütet
werde; aber auch darum, die Liebe zu stärken und zu wecken, die die
Gemeinde an den ihr überkommenen Kunstbesitz binden soll nicht nur
um der Kunst, sondern um des kirchlichen Lebens willen.
Inhalt.
I. Die Aufgabe der kirchlichen Denkmalpflege
Zweckmäßigkeit und Schönheit
– Die Künstler – Die Stilfrage – Vom guten Geschmack –
Kunst und Wissenschaft – Der Wert alten Kunstbesitzes
II. Die Organe der kirchlichen Denkmalpflege
Der Pfarrer und die Denkmalpflege – Die staatliche
Denkmalpflege – Die Denkmalämter –
Kirchliche Denkmalpflege – Die Aufzeichnung der
Denkmäler – Die Denkmalpflegen –
Der Bauherr – Der Architekt – Erhaltungsarbeiten
– Der Umbau
III. Die Pflege der kirchlichen Baudenkmäler
Bildhauer- und Steinmetzarbeiten – Ziegelbau
– Putz und Stuck – Das Ausmalen der Kirchen –
Holzbau und Dächer – Die Heizung und Lüftung
– Die Kirchenbeleuchtung –
Inschriften und Wappen – Der Friedhof und die
Gruft – Der Pflanzenwuchs und die Kirche –
Die Umgebung der Kirche – Sicherung gegen Brand
und Raub
IV. Die Pflege der kirchlichen Einrichtungsgegenstände
Ölgemälde – Holz – Unbemaltes und bemaltes
Holzwerk – Die Vergoldung des Holzes –
Wandmalereien – Bronze und Messing – Eisen –
Zinn – Gold und Silber – Elfenbein und Verwandtes –
Glas – Leder und Papier – Gewebe – Ton und Porzellan
Schlußwort
I. Die Aufgabe der kirchlichen Denkmalpflege.
Die Pflege der Kunst, besonders der kirchlichen,
ist nicht nur eine Forderung der Kirche selbst, sondern von alters her
eine solche des Volkswillens, ein Ausdruck des Volksempfindens. Der christliche
Gottesdienst kann in der kunstlosesten Hütte ebenso wirkungsvoll sein,
wie in der größten Kathedrale. Immer wieder sind im Laufe der
Entwicklung des Christentums Männer aufgetreten, die für die
Gotteshäuser die größte Einfachheit forderten, während
eine reiche Ausbildung, viel künstlerischer Schmuck von den Kirchenleitungen
nie als ausdrückliche Forderung aufgestellt wurde. Man denke an das
Frühchristentum und seine scharfe Ablehnung der ihm als heidnisch
verächtlichen und doch so hoch entwickelten antiken Kunst; man denke
an Männer wie Bernhard von Clairveaux oder Franziskus von Assisi,
an Calvin und die Bilderstürmer der Reformationszeit, Männer,
die in der Einfachheit des Gottesdienstes, in der Ablehnung der bildlichen
Darstellungen unter verschiedenen Gesichtspunkten den Weg zur Vertiefung
der Kirche erblickten.
Kunst
ist eine Sprache der Völker, gleichwertig mit der in Worten. Kunst
in den Kirchen ist Ausdruck der Gottesverehrung der Gemeinde, nicht Forderung
des Glaubens und seiner Lehre. Sie ist Ausdruck des Schönheitsempfindens
nicht der Kirche selbst, sondern der ihr anhängenden Völker.
Sie scheidet sich nicht in ihren Formen nach Konfessionen, sondern nach
Zeiten und Nationen. Und wenn die Völker auch einem oder dem anderen
Kult angehören, finden sie doch innerhalb gemeinsamer Stilbewegungen
den nationalen Ausdruck für ihre Glaubenswelt.
Daher
auch die Gemeinsamkeit der Kunst bei Verschiedengläubigen; daher aber
auch der Wechsel in dieser im Laufe der Zeiten. Es kommen die Tage, in
denen den Nachlebenden das mißfällt, was ihre Vorfahren schufen.
Es mißfällt ihnen aus sachlichen und aus ästhetischen Gründen;
weil es einem für unrichtig gehaltenen Glauben diente oder weil es
als unschön empfunden wird. Die Darstellung von einem fremden Glaubensinhalt
erscheint dem Betrachter als Verlockung zu diesem für unwahr gehaltenen,
und mithin als ein frevelhaftes Beginnen. Das junge Christentum ebenso
wie der Islam mißachteten die Werke der Vergangenheit und ließen
sie teilnahmslos verfallen, ja man sah ein gutes Werk darin, sie zu zerstören.
Unendliche, bitter beklagte Werte gingen damit verloren. Die Juden der
Prophetenzeit sahen in der Kunst der umwohnenden Völker den Ausdruck
des Götzentums und kämpften leidenschaftlich gegen Bilder, von
Menschenhand gemacht, denen keine Kraft inne wohne. Sie wehrten sich dabei
vor allem gegen die falsche Einschätzung des Götterbildes als
eines heilbringenden Wesens, gegen den Götzenkult, den sie hierin
sahen. Die evangelischen Gemeinden des Mittelalters und der Reformation
Luthers und Zwingli-Calvins wehrten sich gegen den Bilderkult, ähnlich
den Parteien des byzantinischen Reiches. Es standen sich da Ansichten gegenüber,
die darum stritten, ob eine besondere Kraft in den Bildern stecke; ob man
sie selbst anbeten solle oder das was sie darstellen; d.h. ob die Gottheit
in den Bildern selbst anwesend sei oder ob dem Betenden die Gottheit durch
das Bild nur geistig nähergerückt werde; ob sie zu verehren seien
um der dargestellten Tatsache willen. Es spricht sich da die alte Scheidung
zwischen semitischen und indo-germanischen Völkern aus, die heute
noch sich im Verbot für Synagogen wie Moscheen gegen bildliche Darstellungen
äußert, jene Unfähigkeit der Semiten, sich in das Verhältnis
zur Kunst einzuleben, wie dies etwa für die katholische Christenheit
durch das Tridentiner Konzil festgelegt wurde.
Dies
drückt sich auch im Verhältnis unserer Zeit zu Darstellungen
aus, die sachlich im Gegensatz zu unseren Glaubenslehren stehen. Kein gebildeter
Christ, kein Christ überhaupt wird die Bildsäule eines Buddha
oder Zeus, eines Laotse oder Ahuramazda mit der Besorgnis ansehen, daß
er dadurch zu fremdem Glauben hinübergeführt werde. Er traut
diesem Bilde keine wundertätige Macht zu, sondern sieht es als Ausdruck
einer durch den Künstler vermittelten Vorstellung einer teils geschichtlichen,
teils mythischen Persönlichkeit an, gleichviel ob es in uns religiöse
Empfindungen weckt oder uns nur überwundene, wenigstens uns fremde
Vorstellungen eines Übernatürlichen darstellt. Und so sind wir
in der Lage, ohne Sorge um unsere eigenen Überzeugungen das Fremdartige,
aber an sich Schöne um uns zu dulden. Wir wollen es nicht neu schaffen,
zum mindesten nicht für unsere Kirchen, aber wir können es ertragen.
Namentlich scheut die protestantische Kirche nicht die Zeugnisse ihrer
katholischen Vergangenheit. Sie wird nicht ihre Gotteshäuser mit neuen
Darstellungen katholischer Heiligenlegenden ausstatten, wohl aber den alten
Schmuck ihrer aus dem Mittelalter ererbten Kirchen vor Verfall schützen.
Es
begann eine Zeit, die der Romantik, in der die Liebe zur Vergangenheit
mächtig erstarkte. Das, was man mit dem Schimpfwort Gotik – Kunst
der für barbarisch gehaltenen Goten – belegt hatte, wurde nun auf
das höchste gefeiert; nicht so sehr weil es alt war, sondern weil
der Geschmack sich dahin gewendet hatte, das bisher als kraus, überladen,
regelwidrig Empfundene für schön anzusehen. Man umfaßte
es mit stürmischer Liebe und las aus den Kunstwerken jener Zeit eine
Gläubigkeit heraus, die der eigenen Zeit verloren gegangen sei. Man
schlug wieder die Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Und
in der geistigen Vereinigung beider sah man einen Weg zur Steigerung des
Kunstgefühls ebenso wie zur Rückkehr zur Gläubigkeit.
Mehr
und mehr erkannte man, daß man verarme, wenn man alte Kunst mißachte,
sei sie in ihren Erscheinungsformen uns auch fremd und in ihren Darstellungen
unserer Auffassung nicht angemessen. Eben um der Eigenschaft als völkische
Kunst, als Ausdruck der früheren Stellung unseres Volkes zum Glauben,
ist sie ein wertvolles Gut, demgegenüber die Anschauungen unserer
Tage sich vorsichtig zurückzuhalten haben. Langsam hat sich dieses
Bescheiden durchgearbeitet, das uns lehrt, sich in das Fremdartige einzuleben,
nicht es nach der Augenblicksstimmung zu verdammen. Und es ging aus diesem
Bescheiden ein seelischer Reichtum hervor, die wachsende Freude an dem
einst Verkannten, die oft dahin führte, es nun hoch über die
Kunstäußerungen der eigenen Zeit zu stellen, so daß die
Kunst in Nachahmung verfiel. So namentlich hinsichtlich der mittelalterlichen
Baukunst, die als der höchste Ausdruck christlichen Geistes durch
Menschenhand anerkannt wurde, nicht nur von Katholiken, sondern auch von
Protestanten. Ging es doch soweit, daß man von diesen beiden Seiten
die Forderung aufstellte: Kirchen müßten, um "kirchlich" zu
wirken, im Stil des 11. bis 15. Jahrhunderts geschaffen werden, der Baumeister
habe sich in den Geist dieser Zeit zu versenken und danach Angemessenes
zu schaffen. Und die Baumeister folgten begeistert diesem Ruf. Man baute
"stilvolle" Kirchen. Stil ist Ausdruck einer bestimmten Zeit. Als Semper,
der größte deutsche Architekt seiner Zeit, für die Hamburger
protestantische Nikolaikische einen ausgesprochen protestantischen und
neuzeitlichen Bau schaffen wollte, wies man ihn zurück und ließ
durch den Engländer Scott eine Kathedrale im Stil der Zeit der höchsten
Macht der Päpste, also eine Kirche, die Ausdruck dieser Zeit ist,
errichten. Scott folgte den Bahnen seines älteren Landsmannes Pugin,
der leidenschaftlich für die Gotik gegen die klassischen Formen kämpfte,
in diesem Kampf zum Übertritt in den Katholizismus geführt wurde,
dann aber bei einem Besuch von Rom mit schmerzlichem Erstaunen fand, daß
man dort seine Ansichten nicht teilte. Hat doch der weit umspannende Geist
der Kurie stets erkannt, daß die Stilfrage keine kirchliche, sondern
ausschließlich eine künstlerische sei.
Zweckmäßigkeit und Schönheit.
Wenn
mittelalterliche Bauten lange Zeit als besonders geeignet für den
christlichen Gottesdienst angesehen wurden, wenn geistliche Behörden
sich dahin verstiegen, sie für die einzig echten Offenbarungen kirchlicher
Kunst anzusehen, so bedarf es auch hier einer Auseinandersetzung mit dieser
Ansicht. Es ist besonders die Gotik hervorgehoben worden. Sie blühte
etwa von 1180 bis 1500, erlosch in einem Lande früher, im anderen
Lande später; doch kann man ihre Herrschaft auf rund drei Jahrhunderte
festsetzen. Baulich und künstlerisch tätig waren aber Christentum
und christliche Völker durch 19 Jahrhunderte; und es ist mißlich,
16 von diesen die rechte Kirchlichkeit abzusprechen. Wie aber entstand
der Entwurf einer mittelalterlichen Kirche? Darüber besteht unter
den Kunstgelehrten lebhafter Streit, nämlich ob Kleriker oder Steinmetzen
die Architekten jener Zeit waren und mithin den Bau entwarfen und ausführten.
Die Zeitgenossen sprechen zumeist nur von bauenden Bischöfen und Äbten,
die Urkunden berichten von handwerklichen Meistern. Nun aber hat die Untersuchung
der Bauten ergeben, daß die Grundformen der Raumbildung wie die Fähigkeiten
der Technik sich sehr langsam entwickelten, daß aber gewisse Hauptverschiedenheiten
in der Ausgestaltung auf liturgischen Gründen beruhen, nämlich
auf den verschiedenen Zwecken, denen der Bau zu dienen habe. Der kreuzförmige
Grundriß der Klosterkirchen hat im Norden anfangs das Bauwesen beherrscht
und ist zu immer reicherer Entwicklung gekommen. Die Wallfahrtskirche mit
dem Grabe des berühmten Heiligen stellt sich bald als ein besonderer
Typ dar. Die Zisterzienser erstrebten wieder, auf ihre Ordensregel gestützt,
Vereinfachung, Franziskaner und Dominikaner verzichteten auf das Querhaus
in ihrem Bestreben, der Predigt einen größeren Raum im Gottesdienst
zuzuweisen. Das Querhaus verschwindet dann fast ganz aus der Pfarrkirche.
All diese Änderungen waren also nicht Ergebnis ästhetisch-künstlerischer
Betrachtungen der Architekten, sondern es zeigt sich darin, daß die
Kleriker angaben, wie die Kirche zu gestalten sei: nicht etwa durch Zeichnung,
durch architektonischen Entwurf, sondern durch Hinweis auf ein Vorbild,
durch Angabe der Maße, durch Feststellung der besonderen Wünsche,
dabei dem Werkmeister überlassend, die technischen Mittel und die
künstlerische Form zu wählen, durch die der feststehende Grundplan
in die Wirklichkeit übersetzt wurde.
Der
Wandel vollzog sich hierin zuerst durch die italienische Renaissance, die
sich zum Kirchenbau ganz anders stellte. Gewiß ist es nicht richtig,
sie für "heidnisch" zu erklären, weil sie sich in ihren Formen
auf die Antike stützt. Ihre Eigentümlichkeit ist das Zurückdrängen
des Liturgischen durch vorwiegend künstlerische Erwägungen. In
hoch gespanntem Idealismus wollte sie nicht das dem Zwecke am meisten entsprechende,
sondern das schönste Gotteshaus bauen. Es trat daher die Verwendbarkeit
für den Gottesdienst vor der Absicht zurück, ein Haus von höchster
künstlerischer Vollendung zu schaffen, ein Ideal zu erreichen. Wenn
die Meister das Vollkommene im Zentralbau erblickten, wie dies Bramante
und Michelangelo für St. Peter in Rom erstrebten, so hatte das seinen
Grund darin, daß man in der Symmetrie eine der wichtigsten Vorbedingungen
der Schönheit erblickte, der Zentralbau aber nach seinen beiden Achsen
und Diagonalen vollständig symmetrisch ist. Daß der katholische
Ritus diesem Gedanken nicht zu folgen vermochte und den Altar nicht in
der Mitte des Baues, sondern am Ende einer Achse aufstellte, widerspricht
grundsätzlich dem künstlerischen Ideal der Renaissance – und
führte in St. Peter zum Hinzufügen eines Langhauses an Michelangelos
Plangebilde. Das idealistische 19. Jahrhundert sah hierin einen Abfall
von dem Künstlergeist der Renaissance, da auch dieses die Kunstform
als über der Zweckerfüllung stehend betrachtete, ja sogar im
Zweck einen Gegensatz zur Kunst erblickte.
Die
neuere Zeit hat eine Fülle neuartiger Kirchen geschaffen. Sie offenbart
ihre Größe für mich in der Art, wie sie die von der Liturgie
aufgestellten Aufgaben zu lösen verstand; so z. B. in der Frauenkirche
zu Dresden mit einem Innenraum, der der evangelischen, vor dem Altar und
der Kanzel versammelten Gemeinde ihre gottesdienstliche Absicht erfüllt,
im Gegensatz zur katholischen Kirche, der ein Prozessionswesen eigen ist.
Ich weiß sehr wohl, daß die Prozession, der Umzug in der Kirche,
nur einen bescheidenen Einfluß auf den Gottesdienst hat, meine auch
diesen nicht, sondern die zum Stehen gebrachte Prozession, die sich in
der Längenrichtung dem Altar zuwendet. Die Moschee, ursprünglich
der Heerschau der kriegerischen Gläubigen dienend, entspricht einer
soldatischen Halle; die Synagoge verliert ihr Wesen als Schule nicht: all
dies, soweit der liturgische Zweck dem entwerfenden Architekten zu klarem
Bewußtsein kam. Jedes dieser Gotteshäuser ist nur dann in seiner
Gestaltung vollkommen, wenn es dem Zwecke entspricht, dem es dient. Und
selbst der schönste, der "ideale" Bau ist um seiner Form willen "unkirchlich",
wenn er nicht den besonderen Zweck künstlerisch auszugestalten sich
angelegen sein ließ. Eine Synagoge, die wie eine evangelische Kirche
aussieht, sollte abgelehnt werden, nicht aus Gegnerschaft gegen Andersgläubige,
sondern aus den hier entwickelten Gründen, ebenso wie etwa der Bau
in Form eines griechischen Tempels – trotz der künstlerischen Meisterschaft
der Bauten der Akropolis zu Athen – für den katholischen Gottesdienst.
Das erscheint manchem vielleicht als "rationalistisch". Aber ohne ratio
geht es im Bauwesen nicht.
Auf
die hier zu behandelnde Frage, wie das Verhältnis der Denkmalpflege
zu den Anforderungen der Neuzeit sei, lautet demnach die Antwort: In der
Kirche hat der Gottesdienst das Vorrecht. Sie ist nicht ausschließlich
als Denkmal der Kunst, sondern als die Heimstätte einer kirchlichen
Gemeinde anzusehen. Und die Bedürfnisse dieser sind entscheidend.
Erst wenn die Kirche durch irgendwelche Umstände nicht mehr zum Gottesdienst
benutzt wird, gestaltet sie sich in ein reines Kunstdenkmal um, über
dessen Pflege ausschließlich der Kunstsinn zu entscheiden hat. Sonst
besteht das Kirchengebäude zum Zwecke des Gottesdienstes und ist nach
dem Grundsatz zu behandeln, daß es diesen aufs beste in sich aufnehme.
Das heißt: Man ist berechtigt, es umzubauen, zu erweitern, dem neueren
Geschmacke anzupassen – jedoch mit der Auflage, daß das ehrwürdige
Alte dabei geschont werde, soweit das irgend möglich ist; daß
lieber einige Nachteile in Kauf genommen werden, ehe man sich dazu entschließt,
unersetzliches Altes zu beseitigen: Denn das Alte ist stets unersetzlich.
Die Künstler.
Das
führt zur Frage nach dem Verhältnisse von Künstler und Kunstwerk
zur Gemeinde. Zunächst ein Beispiel aus dem Gebiet höchster Kunst.
Michelangelo erhielt den Auftrag, die glatte Altarwand der Sixtinischen
Kapelle im Vatikan mit einem Freskogemälde zu schmücken, mit
einer Darstellung des Jüngsten Gerichtes. So entstand für Papst
Pius III. das vielleicht gewaltigste Werk des gewaltigen Meisters. Es stellte
die Seligen und die Verdammten nackt dar. Der Zeremonienmeister des Papstes
sagte, es sei unschicklich, so viele nackte Gestalten an einem heiligen
Orte zu malen, das Werk eigne sich besser für eine Badestube oder
das Zimmer einer Gastwirtschaft als für die Kapelle des Papstes. Und
wirklich ließ der kirchlich strenge Paul IV. durch Daniele da Volterra
die Blößen vieler Gestalten mit Gewand übermalen. Es siegte
also in der Auffassung der Kunst der Geschmack der Benutzer der Kapelle
über den des Künstlers; aber nur, um der Mißbilligung der
Nachwelt damit zu verfallen. Es zeigt sich hier ein Zwiespalt, der sich
im kleinen sehr oft wiederholt. Wie soll sich die Kirchenverwaltung zu
künstlerischen Vorschlägen verhalten, die ihrem Geschmack und
dem der Gemeinde unerfreulich, ja vielleicht gar unerträglich sind.
Wie soll der Pfarrer sich zu Werken verhalten, die ihm als dem kirchlichen
Geist zuwiderlaufend erscheinen? Andere Beispiele hierfür: Ein protestantischer
Geistlicher erklärte Max Klingers Kreuzigungsbild für eine "ruchlose
Karrikatur des Heiligen". Als Fritz von Uhdes Geburt Christi in München
ausgestellt wurde, empörte sich die katholische Geistlichkeit über
die "Dirne, die ihr Kind im Winkel zur Welt brachte". Wer heute vor den
beiden Bildern steht, wird solche Angriffe schwer begreifen. Es sind zwei
der vornehmsten Offenbarungen ihrer Zeit, die uns deren Auffassung christlicher
Überlieferungen bekunden. Es war nicht das Christliche, was sich in
der Ablehnung der Bilder bekundete, sondern der Umstand, daß sie
dem Geschmacke, also einer rein persönlichen Auffassung widersprachen.
Man hielt für "ruchlos", was im Grunde nichts anderes war als eine
veränderte Darstellungsweise. Die Bilder stehen nicht im Gegensatz
zur Überlieferung der christlichen Kirche und ihren Lehren, sondern
nur zur Auffassung von Tradition bei künstlerisch ihrer Zeit nicht
folgenden Männern. Die Kunst schreitet fort, das ist in ihrem Wesen
begründet. Der Künstler ist berufen, in Neuland der Schönheit
zu führen. Der große Meister überwältigt den Geschmack
der Zeit, er zwingt sie, das anfangs mit Mißbehagen aufgenommene
Neue als das Bessere anzuerkennen. Denn er ist Kind seiner Zeit und Verkünder
der kommenden zugleich. Wir aber, die lediglich die Kunst Betrachtenden,
sind abhängig von der bisher geltenden Kunstanschauung, die wir für
"richtig" halten, um bald, nämlich wenn wir die Entwicklung der Kunst
miterleben, zu erkennen, daß auch wir uns wandeln. So auch in der
Auffassung der kirchlichen Kunst. Wer wird sich heute noch der häßlichen
Christusgestalten erfreuen, die vor 30 Jahren als kirchlich galten jener
Männer mit viel zu kleinem Kopf, viel zu kleinen Händen und Füßen,
weichlicher Haltung und sonderbar nichtssagendem Gesicht, bei dem nur die
übermäßig lange Nase auffällt. Der Prediger sucht
in uns die Gestalt Christi, lebendig zu machen, ihn uns als gegenwärtig
empfinden zu lassen. Er muß ihn sich selbst im Geiste gebildet haben,
um dies Ziel zu erreichen. Der wahrhaft kirchliche Künstler tut dasselbe.
Wir besitzen kein "Porträt" Christi. Die "vera effigies", die sich
in manchen Kirchen erhielt, gibt keine zuverlässige Angabe, sie stammt
erst aus später Zeit. Also ist das Bestreben berechtigt, sich Christi
Bild aus seinen Taten zu bilden. Und wie es im Lauf der Geschichte sich
so vielfach wandelte, so ist auch die Umgestaltung nicht zu vermeiden,
will der Künstler nicht zum seelenlosen Kopisten werden. Fällt
doch selbst die Photographie desselben Kopfes je nach der Auffassung der
Photographen verschieden aus.
Dem
steht entgegen, daß die Kirche eben nicht eine Lehrstätte der
Kunst ist – sie kann es sein, und es ist erfreulich, wenn sie es wird.
Sie soll aber zuerst eine Heimstätte der im Gottesdienst vereinten
Gemeinde sein. An ihr hat sich der Wandel der Stile in entschiedenster
Weise offenbart, sie dient einem Kunstgeschichtler als hauptsächlichster
Beweis für die Schwankungen in der Kunstanschauung der Christenheit.
Ob sich dieser Wandel stets unter Zustimmung der Gemeinden vollzog, ist
uns nicht berichtet. Aber der feiner Beobachtende sieht aus den Bauten
auch die künstlerischen Kämpfe heraus, die sich in der Vergangenheit
zwischen Altgewohntem und Neueingeführtem abspielten: So war es zu
Anfang des 13. Jahrhunderts, als die Gotik, zu Anfang des 16. Jahrhunderts,
als die Renaissance die alten Stile überwand. Klarer sind wir von
den Kämpfen späterer Zeit unterrichtet: über das Entsetzen,
als die Kunst des "finsteren" Mittelalters wieder aufgenommen wurde, über
den Abscheu gegen die "heidnische" Renaissance, gegen das "frivole" Barock
usw. Dann tauchte das Bestreben nach zeitgemäßer Kunst auf,
das nicht minder mißtrauisch empfangen und heftig abgelehnt wurde.
Begreiflich
ist das Streben der Gemeinden nach dem bereits Gefallenden. Man kauft lieber
fertige Werke, statt solche bei einem Künstler zu bestellen, da dies
stets die Gefahr in sich birgt, daß dieser den Geschmack der Gemeinde
nicht treffe, weil er, wenn er ein echter Künstler ist, auf diesen
Rücksicht zu nehmen ablehnt. Er will und soll ja das schaffen, was
ihn innerlich bewegt, nicht nach Beifall haschen, sondern den von seinem
ganzen Wesen bedingten Weg gehen.
Fertige
Kunst findet man aber nicht in den Werkstätten der Künstler,
wohl aber in den kirchlichen Kunstanstalten, seien sie nun reine Geschäftsunternehmen
oder von kirchlicher Seite eingerichtet. Sind die letzteren nicht besonders
gut geleitet, so klebt ihnen der Nachteil der von einem gewandten Kaufmann
geleiteten Geschäfte an, – nämlich, daß sie in Kunstindustrie
verfallen. Auch sie müssen sich an Künstler wenden, die ihnen
Modelle liefern; diese müssen dann vielfach kopiert werden. Dadurch
können die Anstalten billiger liefern als der Künstler. Sie verlangen
von ihm, daß er für den großen allgemeinen Geschmack arbeite
und daß er dies billig tue, da die Ware lange Zeit unverkauft bleibt,
also durch Zinsenverlust und Geschäftsspesen sich verteuert. Als ich
auf dem Denkmalpflegetag 1913 gewisse Anstalten damit kennzeichnete, daß
man dort den salvator mundi billiger erhalte, wenn man ihn im Dutzend kaufe,
fand ich lebhaften Beifall. Und zwar zunächst von katholischer Seite
durch den Prälaten Professor Dr. Swoboda, der namentlich darauf hinwies,
daß die Herz-Jesu-Andacht und die Marienlehre etwas viel Geistreicheres
und Kräftigeres sei, als die "christlichen faden Herz-Jesu-Statuen
und die nichtssagenden Marienstatuen": "Pofelware", wie sie viele Kunstanstalten
auf Lager hätten, und daß vielfach hierdurch wertvolle alte
Kunstwerke verdrängt worden seien. In gleicher Weise mußte ich
mich einst gegen die Geschäftsanzeigen einer für die evangelische
Kirche arbeitenden Anstalt wenden, die sich erbot, z. B. die Gemeinden
mit bunten Fenstern zu "bemustern". Bei ihr wurde eine lebensgroße
Figur mit 100 M. berechnet, wobei also, da die Herstellung solcher Glasmalereien
schon aus technischen Gründen und bei halbwegs guter Ausführung
zu diesem Preise nicht lieferbar ist, dem Künstler Schundpreise angeboten
wurden. Demgemäß ist dann auch die gelieferte Ware, die ich
als eine "Kirchenpest" bezeichnete: ein mit Beifall aufgenommenes und später
öfter herangezogenes Wort. Die Kirche soll und darf nicht der Kunst
gegenüber als "Lohndrücker" wirken, sondern soll lieber auf ein
Kunstwerk verzichten, als sich auf Anschaffungen einlassen, die ihrer Bedeutung
nicht angemessen sind. Das haben manche Kunstanstalten begriffen, die nicht
Dutzendware vertreiben, sondern sich als Mittler zwischen Kirche und Künstler
betätigen in dem Sinne, wie es gutgeleitete Vereine für kirchliche
Kunst zu tun bemüht sind.
Und
noch eins: Man klagt darüber, daß die Kunst "verweltlicht" sei.
Wie ist dies anders zu bekämpfen, als dadurch, daß die Kirche
sich der besten Künstler der Zeit annimmt, nicht aber ihnen den Eintritt
verwehrt, etwa weil Pfarrer oder Kirchenrat anderen Geschmackes sind, als
der Künstler. Die Kirche baut auf überliefertem Gut. Ihre Lehre
ist bald zweitausend Jahre alt. Aber sie soll leben in ihrer Zeit. Und
niemals ist ihr dies notwendiger als heute. Aufgabe der Kirche ist Seelsorge,
Sorge um die lebendige Seele im Volke. Und Kunst ist eine der vornehmsten
Ausdrucksformen dieser Seele.
Das
führt schließlich zu einer viel besprochenen Angelegenheit,
zu den in den Kirchen eingeführten "Nuditäten". Die Bibel sagt,
der Mensch sei nach dem Ebenbilde Gottes geschaffen. Das Kleid ist das
Menschliche, Ungöttliche an der Erscheinung. – Wer die Erhabenheit
des Herrn der Welten sich vorstellen will – eine schier unerfüllbare
Aufgabe – der wird in die schwersten Zweifel kommen, wie er ein darstellbares
Bild im Geist zu gestalten habe. Man kann sich einen Zeus, einen Wodan
bildlich vorstellen, Naturgottheiten mit bestimmten menschlichen Eigenschaften,
nicht aber den Allgegenwärtigen, den über Zeit und Raum Erhabenen.
Es bleibt dem Künstler nichts übrig, als den ehrwürdigsten
Menschen zu schildern, den allem rein Menschlichen tunlichst Entrückten.
Und ebenso Christus: Ist er der körperlich Vollkommene, oder trug
er, der Träger alles menschlichen Leides, auch die Last der Häßlichkeit?
Ist er am Kreuz als der Sieger über die Sünde in seiner Glorie
darzustellen, oder als der Leidende, in seinem Menschentum elend Sterbende?
Der
Künstler denkt zuerst an die menschliche Gestalt, wenn er Heiliges
darzustellen beabsichtigt. Es gab hieratische Formen für die Verzerrungen
dieser Gestalt, die durch Herkommen als heilig angesehen wurden. Sie wirkten
auf den daran Gewöhnten als überirdisch, als außermenschlich.
Aber sie sind unkünstlerisch, nicht ein vom Künstler selbst Empfundenes,
sondern lediglich ein Angelerntes. In der Wiederholung werden sie leblos,
schematisch.
Darum
kehrt jede echte Kunst wieder zur Natur zurück. Und der natürliche
Mensch ist eben der nackte Mensch. Das Kleid ist Erzeugnis der Mode, sei
dies nun einer zur Zeit getragenen oder einer für die Künstler
gültigen Mode. Wir kennen das Kleid nicht, das Christus in seinem
Erdenwandel trug. Wahrscheinlich war es nicht dasjenige, in dem wir ihn
dargestellt zu sehen gewohnt sind. Und wie die Engel gekleidet sind, wissen
wir auch nicht. Gern stellt man sie sich kindlich vor, noch unberührt
von jener Scham, die die Gegenwirkung gegen die Sinnlichkeit ist. Künstler
wünschen sich Beschauer, die von jener Schamhaftigkeit noch so frei
sind wie die Kinder. Wenn da in einem Gemälde ein paar nackte Beine,
ein paar Frauenbrüste, ein unverhüllter Leib zu sehen ist, so
entstand das nicht, weil der Künstler die Sinne kitzeln, sondern weil
er das Edelste darstellen wollte, was der Kunst sich darbietet, die gottgewollte
Schönheit des menschlichen Leibes, den packendsten Ausdruck für
die geistigen Strömungen, die sich in den Bewegungen der Glieder,
des Kopfes zeigen.
Die Stilfrage.
Es
gab Zeiten, die im Geiste lange vergangener Tage künstlerisch zu schaffen
bemüht waren. So z. B. in Ägypten, im Rom des 1. nachchristlichen
Jahrhunderts. Man nennt solche Zeiten archaistisch, altertümelnd,
im Gegensatz zu archaisch, dem echten Alten. Man nennt sie wohl auch hieratisch,
weil diese altertümliche Form sich namentlich an gottesdienstlichen
Denkmälern zeigt, so an jenen der späten Ägypter, deren
Priesterschaft in der Erinnerung an vergangene große Zeiten lebte;
so im alten Rom, wo man bei verfallender Gläubigkeit die aus der Frühzeit
stammenden Darstellungen der Gottheiten in ihrer steifen Zierlichkeit nachzuahmen
suchte. Mit der Renaissance des 15. Jahrhunderts setzte eine ähnliche
Bewegung wieder ein: das Griechen- und Römertum gewann Einfluß
auf die Künstler. Aber sie nahmen das Antike nicht als eine mit wissenschaftlicher
Strenge zu befolgende Regel, sondern sie bewahrten ihre eigne starke völkische
Kraft, schufen selbständige nationale Stile, die sich bei Anlehnung
an einzelne Hauptformen der Alten doch in überraschender Selbständigkeit
fortentwickelten. Erst nach der Mitte des 18. Jahrhunderts verschärften
sich die archaistischen Bestrebungen, die Sehnsucht, die Antike in ihrer
Reinheit wieder aufleben zu lassen. Und nun erstreckte sich seit Beginn
des 19. Jahrhunderts dasselbe Bestreben auch auf die Kunst des Mittelalters.
Malerei, Bildnerei und Baukunst wurden hieratisch, wie dies die griechisch-orthodoxe
Kunst zu allen Zeiten geblieben war. Es bildete sich im Schaffen ein Gegensatz
heraus, indem ein besonderer kirchlicher Stil entstand im Widerspruch gegen
alles, was als "modern" für unkirchlich erklärt wurde. Modus
heißt das Maß, das Ziel, die Art und Weise; maniera moderna
nannten die Italiener des 15. Jahrhunderts das nach neuzeitlicher Art und
Weise Geschaffene: aber nicht in unserem Sinne, sondern sie nannten maniera
antica die Kunst des Altertums, modern die spätere, nun bekämpfte
gotische Kunst. Im 19. Jahrhundert drehte sich die Sache um: Modern heißt
nun die neuzeitliche Art und Weise im Gegensatz zu jedem alten Stile. Und
weil überall nach dem Vorbilde der Vergangenheit geschaffen wurde,
so kam man zu der Ansicht, die hieratische Schaffensweise sei der Ausdruck
des 19. Jahrhunderts; eine eigene Art und Weise, eigenen Stil habe dieses
nicht, und jeder Versuch, einen solchen zu schaffen, führe auf Irrwege,
eigne sich namentlich nicht für die Kirche. Das Aufblühen der
geschichtlichen Forschung, die zahlreich entstehenden Veröffentlichungen
über Werke der Vergangenheit brachte den Künstlern immer neuen
Stoff zur nachahmenden Verarbeitung, die Erkenntnis der Schönheit
früher entstandener Kunstwerke vertiefte und verbreitete sich immer
mehr, so daß das Aufnehmen eines bisher mißachteten Stiles
der Vergangenheit für das neue Schaffen als eine "moderne" Tat angesehen
wurde. Zugleich schritt die Kenntnis aller dieser Stile in ihrer Eigenart
immer weiter, so daß das Neuentstandene immer "echter" wurde, d.
h. daß immer mehr auch dem Fachmann die Unterscheidung zwischen wirklich
echt Altem und ihm Nachgeahmten immer schwerer wurde.
Alle
jene Künste, die in der Natur ihre Vorbilder suchten, waren von solchen
Bestrebungen freier. Man erkannte z. B. sehr wohl, daß die Bildnerei
und Malerei des Mittelalters die Natur nicht ganz richtig oder doch einseitig
erfaßt hatte. Am Zeichnen nachdem Nackten erkannte man, daß
die Antike hierin weiter fortgeschritten war. Immer wieder Rat holend an
älterer Kunst, machten sich Malerei und Bildnerei nach und nach immer
freier, wurden zu einem bewußten Ausdruck unserer Zeit. Schwerer
kämpften sich die Baukunst und das Kunstgewerbe los, bis zu Ende des
19. Jahrhunderts sich auch hier ein bewußtes Loslösen von der
Vergangenheit zeigte, in stürmischer Bewegung, bei der die Verneinung
stärker war als die Bejahung. Dem Verzicht auf die alte Formensprache
kam der Wert der neuen zumeist nicht gleich, somit den am Alten Hängenden
den Beweis liefernd, daß ein solches Streben überhaupt verfehlt
sei und zu Mißbildungen führen müsse. Es entstand der sogenannte
"Jugendstil", der jetzt zu Unrecht verhöhnte. Denn wenn auch seine
Erzeugnisse meist verfehlt sind, so gab er doch die Erlösung zur Selbständigkeit.
Und die Folge war, daß sich ein deutscher Baustil unserer Zeit zu
entwickeln begann, der als solcher mit Anerkennung oder Mißbilligung
vom Ausland scharf erkannt, für uns aber durch sachliche Durchbildung
immer bedeutungsvoller wurde. Nicht mehr fordern wir Verzicht auf alles
früher Geschaffene, aber auch nicht mehr leben wir in dem Gedanken,
daß jedes Werk die Merkmale einer vergangenen Zeit "stilrein" zu
tragen habe um künstlerisch zu sein; daher galt nun die Freiheit im
Bilden der aus dem Zwecke entwickelten Form. Und dies ist heute noch das
heiße Bemühen der führenden Künstler.
Die
Losung im kirchlichen Bauwesen heißt daher nicht mehr, man solle
in kirchlichen Stilen bauen, sondern man solle so bauen, wie es die kirchlichen
Anschauungen und das im Gottesdienst ausgedrückte kirchliche Wesen
fordern. Der Bau soll das Verhältnis der Gemeinde zur Kirche und das
Verhältnis der Kirche zur Gemeinde ausdrücken. Wie eine indische
Gemeinde nicht gut tut, gotisch zu bauen, sondern indisch, so soll eine
deutsche Gemeinde deutsch bauen. Wir wollen nicht aufhören, geschichtlich
die Vergangenheit zu durchforschen, aber nicht um daraus zu lernen, in
deren Art unser Verhältnis zu den höchsten Fragen auszudrücken,
sondern um zu erkennen, wie sehr jede Zeit den für sie eigenartigen
Ausdruck hierfür fand. Wir wollen uns z. B. nicht bloß der gewaltigen
technischen Erfindungen erfreuen, auf denen die Gotik beruht, nämlich
derjenigen im Wölbbau; sondern wollen die Erfindungen und Fortschritte
unserer Zeit der Kirche wie dem übrigen Bauwesen zur Verfügung
stellen. Kirchlich ist kein Stil; es ist dies jeder Stil, der auf das kirchliche
Wesen sachgemäß angewendet wird. Es gibt kein katholisches Kirchengesetz,
das einen bestimmten Stil als kanonisch erklärt hat. Es gab zwar für
die lutherischen Kirchen das sogenannte Eisenacher Programm, das die mittelalterlichen
Stile als kirchlich empfahl. Aber längst haben die Kirchenregierungen
und die Gemeinden dies als für sie bindend abgelehnt. Als der Erzbischhof
von Köln für seine Kirchenprovinz in gleicher Weise die mittelalterlichen
Stile für Neubauten empfahl und vor der Moderne warnte, fand er alsbald
Widerspruch. Schwerlich hat sein Wort heute noch Gesetzeskraft. Prälat
Dr. Swoboda sagt: "Die Kopie gehört in die Schule, und für das
künstlerische Leben gehört die Form der Entwicklung."
Es
ist also unberechtigt, wenn man vom Künstler für die Kirche einen
bestimmten Stil fordert. Und es führt meist zu Mißgriffen: Ist
die Madelaine in Paris nicht ein solcher, bei der die Kirche sich in die
Maske eines römisch-heidnischen Tempels einhüllt? Sind es die
protestantischen Kirchen nicht, die sich in vorreformatorische Gewandung
stecken? Sind es die "orientalischen" Synagogen nicht, die den Stil des
islamischen Lustschlosses Alhambra in Granada als besonders jüdisch
so lange Zeit hinnahmen!
Daher
löst sich die Stilfrage von selbst: Behandelt sie so, wie es unsere
Altvorderen taten! Wenig Kirchen, namentlich wenig Dome sind einheitlich
im Stil. Ihr Bau dauerte oft Jahrhunderte, und nie hat der spätere
Meister versucht, im Stil des älteren zu arbeiten. Neue Gedanken,
neue Werkformen, neue Arten des künstlerischen Ausdrucks traten auf,
und jeder Meister folgte den Eingebungen seiner Zeit, fügte sein Werk
dem Alten an in der Erkenntnis, es werde mit diesem zusammenpassen, wenn
es aus gleichem Geist hervorging. Und wir sehen, daß diese Erkenntnis
nicht trügt, sobald wir die Dinge nicht mit vorgefaßten Stilbegriffen
vermengen. Sie schafft den Eindruck des Altehrwürdigen, denn an dem
Wechsel ihrer Formen erkennen wir die Jahrhunderte, die am gemeinsamen
Werk schufen.
Vom guten Geschmack.
Viel
Unheil wurde dadurch angerichtet, daß Kirchenverwaltungen sich auf
den "guten Geschmack" der bei ihnen leitenden Persönlichkeit verließen.
Oft sah ja der verantwortliche Geistliche in seinem Geschmacksurteil, seiner
Ansicht über häßlich und schön einen Prüfstein
hinsichtlich seiner seelsorgerlichen Pflichten der Gemeinde gegenüber:
um dieser Pflichten willen wollte er das von ihm als häßlich
Empfundene vom Gotteshaus fernhalten, in der ehrlichen Meinung, schön
sei, was ihm gefalle und häßlich, was ihn abstoße. Er
warf etwa seinen Vorgängern im Amte vor, sie hätten das Häßliche
geduldet. Er machte ihnen daraus einen Vorwurf oder entschuldigte sie nur
mit geistiger Schwäche, die eben in einem schlechten Geschmack bestanden
habe. Er konnte sich nicht vorstellen, daß das Getadelte einem früheren
Geschlecht gefiel und daß das uns Gefallende dem nächsten Geschlechte
als unschön erscheinen wird. Denn es besteht naturgemäß,
wie gegen das aufkommende Neue, unserem Gewohnheitsgeschmacke Widersprechende,
so auch gegen das überwundene Alte, von der neuen Gewohnheiten Abgelehnte
ein starker Widerwille. Der einzige Weg, der uns vor Fehlgriffen behüten
kann, ist: Bewahrt das Alte, ob es Euch nun gefällt oder nicht. Und
gestaltet das Neue nach dem Stande der zeitgenössischen Kunst in dem
Bewußtsein, daß es an einen Ort kommt, der es bewahren wird
und an dem kommende Geschlechter unser Schaffen beurteilen werden: Gebt
ihnen einen Beweis vom Ernste unseres Willens zum Guten.
Wir
wollen uns also nicht auf unseren Geschmack verlassen, nicht auf den der
Geistlichen, aber auch nicht auf den der Sachverständigen, der Kunstgelehrten,
und Künstler, die sich auf ihren feiner ausgebildeten Geschmack berufen.
Tausende von wertvollen Kunstwerken sind zerstört worden, infolge
von Werturteilen, die oft von hervorragenden Sachverständigen ausgingen,
Werturteile, die ganze Akademien abgaben und die wir Nachlebenden jetzt
als erheiternde Entgleisungen belächeln. Das hat uns gelehrt, im Hinblick
auf ästhetische Werturteile bescheiden zu werden. Der Kunsthändler
weiß, was ein Kunstwerk "wert" ist. Er weiß, was auf dem Kunstmarkt,
auf Versteigerungen für ein solches gezahlt werden wird. Aber er weiß
auch, daß derselbe Gegenstand in einigen Jahren vielleicht das Doppelte,
vielleicht die Hälfte "bringen" wird. Der Denkmalpfleger aber hat
mit Kunsthandel nichts zu tun. Er soll daher nicht nach einem Werturteil
über Erhaltung oder Entfernung eines Denkmals entscheiden. Es ist
ja in der Regel auch nicht in die Kirche gebracht worden, weil es schön
sei, sondern um eines Zweckes willen, der die schöne Form als allein
ihm angemessen fordert.
Der
Pfarrer hat Recht, wenn er erklärt, seine Kirche sei kein Museum,
das den Zweck habe, Kunstwerke zu beherbergen und die Pflicht habe, Minderwertiges
aus seinem Bestände auszuschließen. Gerade den Pfarrer als berufenen
Denkmalpfleger darf der ästhetische Teil seines Amtes nicht einseitig
beherrschen. Es soll das für die Kirche zu Schaffende in höchst
erreichbarem Maße den Gottesdienst zu fördern berufen sein.
Daß das Häßliche dies nicht tun kann, ist klar. Daß
es ein dem Geiste der Gemeinde widersprechendes Schönes auch nicht
tut, ebenso: Man kann erwarten, daß ein solches die Gemeinde zu einer
höheren, besseren Auffassung von Kunst erzieht. Und in Künstlerkreisen
besteht diese Ansicht und mithin der Wille, das Volk zur Kunstanschauung
des Künstlers zu "bilden", d. h. meist umzubilden. Denn es erscheint
als durch die ältere, nun bekämpfte Kunst "verbildet". Die Erfahrung
belehrt uns aber, daß auch auf die neueste Kunst eine noch neuere
folgen wird. Es hat sich stets als ein Fehler erwiesen, wenn Kirchen grundsätzlich
sich für irgendeinen Stil festzulegen versuchten. Ihr Grundsatz ist
und soll sein: Wie die Ausübung des Gottesdienstes nicht an Ort und
Zeit gebunden ist, so auch nicht an einen Stil und eine bestimmte Kunstform:
Nur in der Zeit und in dem ihr anhängenden Volke soll die Kirche leben,
sie soll die lebendigen, starken und ernsten Kräfte in sich aufnehmen,
um durch den Geist der Zeit auf die Zeitgenossen zu wirken. Wie alt sie
auch ist, soll sie doch selber kein "Altertum" sein, sondern lebendigstes
Leben. Als eine ständig sich Verjüngende soll sie sich der Ehrwürdigkeit
nicht entblößen, die das Alter verleiht. Und dieses offenbart
sich ja gerade in den Denkmälern der Vergangenheit.
So
ist der Wunsch zu verstehen, daß die Kirche am Überlieferten,
an der "Tradition", hängt. Diese bezieht sich auf die Fragen des Glaubens,
nicht auf die der Kunst. Mit dieser haben die Zeiten ihr gedient, je nach
ihrer besonderen Weise. Wenn die griechisch-orthodoxe Kirche diesem Grundsatze
nicht folgte, wenn sie für die Kirche künstlerischen Stillstand
durch Wiederholung einmal für heilig erklärter Bilder forderte,
so gelang ihr dies nicht in der Hauptsache, in der architektonischen Gestaltung,
wohl aber in der Malerei. Aber der Sieg, den sie erfocht, scheint mir für
die Kirche kein Segen, für die Kunst ein schweres Hemmnis geworden
zu sein. Denn sie schaltete das lebendige Leben der Gläubigen, die
selbständige Äußerung des Kunstgeistes, dieses Gebet der
Schaffenden, aus.
Geschmack
ist nach Kant der sensus communis aestheticus die Übereinstimmung
Vieler, Aller in schönheitlichen Fragen bei der Beurteilung eines
Gegenstandes durch ein Wohlgefallen oder Mißfallen. Andere haben
ihn als die Fähigkeit bezeichnet, das Schöne vom Häßlichen
zu unterscheiden, als ein Werturteil über Dinge von deutlich bestimmter
Richtung. Aber überall hapert es mit der Übereinstimmung im Geschmacksurteil.
Will man diese annehmen, so kommt man in ungezählten Punkten zu einem
Absprechen oder Zuerkennen des richtigen Geschmackes am Urteilenden, je
nachdem, ob seine Äußerungen mit unserem Geschmack oder dem
einer Mehrheit übereinstimmen. De gustibus non est disputandum, über
Geschmacksachen läßt sich nicht streiten. Streiten kann man
in Dingen, in denen sich Recht von Unrecht trennen läßt. Aber
das Schöne ist eben nicht logisch zu erfassen, die Freude an ihm,
die Ablehnung des Häßlichen erfolgt aus Gefühlsregungen,
die durch Gründe nicht greifbar sind. Jeder erlebt, daß Dinge
die ihm heute gefielen ihm, morgen nicht mehr behagen, und umgekehrt. Sein
Werturteil ändert sich, nicht weil er selbst vom guten zum schlechten
Geschmack umsattelte, sondern weil er ein Anderer geworden ist und ihm
nun das seinem veränderten Wesen Entsprechende gefällt. Wir können
nicht Anderen oder unserem früheren Ich den gesunden Menschenverstand
absprechen, weil wir mit ihm nicht in Geschmacksachen übereinstimmen,
ebenso wie wir uns verbitten, daß man uns den Verstand abspreche.
Geschmack
ist das Erzeugnis einer Erziehung, die uns durch das ganze Leben umbildend
begleitet. Wer sich über das Wesen des Geschmackes unterrichten will,
tut gut, seine Gedanken zunächst nicht auf die Werke der hohen Kunst
zu richten, sondern auf die alltäglichen Äußerungen des
Geschmackswandels, also auf das, was wir Mode nennen. Diese ist nirgends
klarer zu beobachten, als in der menschlichen Kleidung, namentlich jener
der Frauen. Denn diese beschäftigen sich mehr mit der schönheitlichen
Form ihrer Kleidung, sind unermüdlich am Werke, diese zu ändern,
in der Absicht sie zu verbessern, ihren Geschmack an ihr zu betätigen.
Da sieht man mächtige Strömungen nicht nur über die Stadt,
das Land, sondern nahezu über die ganze zivilisierte Erde schreiten,
die den, der den Wahn hat, erhaben über ihnen zu stehen, doch mit
sich fortreißen, selbst wenn er im eigenen Kleide sich ihnen nicht
anschließt, ja wenn er die Modeausschreibungen heftig zu bekämpfen
sich berufen fühlt. Er merkt, bald an der Unfruchtbarkeit seiner Bemühungen,
daß er da nicht gegen vereinzelten bösen Willen, sondern gegen
eine unwiderstehliche Macht kämpft, gegen eine Führung der Geister,
deren Führer nicht zu erkennen ist; gegen einen geheimen Willen, der
von keinem Einzelnen ausgeht und dessen Einfluß abzulehnen Anderen
nicht leicht zuzumuten ist. Moden sind ein Zeitausdruck, über den
der das neue Kleid Tragende nur sehr beschränkte Macht besitzt.
Denn
es gibt kein Kleid, selbst keine Amtstracht, die nicht aus Mode hervorging,
und es fragt sich nur, ob man die Mode von heute ablehnen, oder bei einer
vor zwei, vor zwanzig oder vor zweihundert Jahren gültigen beharren
will. Ist es doch z. B. nicht schwer, die "Nationalkostüme", die Bauerntrachten,
auch die der Geistlichen auf jene Zeit zurückzuführen, aus denen
ihre Eigenart stammt. Wer die Trachtenkunde beherrscht, erkennt ohne viel
Mühe, welchem Jahrhundert eine bestimmte Form der Kleidung entlehnt
ist. Und zwar deutet sie meist auf höchstens zwei bis drei Jahrhunderte
zurück. Die Mode "macht" auch Niemand, sie "kommt!" Auch die vornehmste
Frau läßt sich ihr Kleid nicht aus einem Stoff herstellen, dessen
Muster sie selbst entwarf, wählt keine Farbe, die nicht vorher irgendwo
ein Farbenchemiker herstellte, führt ihre Geschlechtsgenossinnen nicht
zur Nachahmung ihrer eigenen Tracht, wenn nicht tausend fleißige
Hände jahrelang vorher die Mittel schufen, die die Mode braucht. Denn
es heißt dann die Anforderungen von Millionen Käuferinnen zu
befriedigen. Diese können ja nur das anschaffen, was der Kaufmann
auf Lager hat; und der Kaufmann kann nur das den Kunden vorlegen, was lange
vorher die Webereien schufen; und die Weberei kann nur das herstellen,
was der Musterzeichner und ihre sonstigen Hilfskräfte vorher entwarfen.
Da spielen vielerlei ineinandergreifende Kräfte mit, die aber ihrerseits
nur das durchsetzen können, was "gefällt", d. h. was dem von
ihnen vorher zu erforschenden Gange der in ständigem Wandel befindlichen
Geschmacksrichtungen entspricht. Mode entsteht also aus der Führung
der Modeindustrie, die mit feinem Gefühl den Geschmack auf ihre Bahnen
zu lenken versteht, indem sie die Richtung voraus erkennt, die er in naher
Zukunft machen wird. Indem die Industrie dem Geschmackswandel folgt, beherrscht
sie ihn, lenkt sie ihn in ihre Bahn.
Das,
was im täglichen Leben Mode heißt, nennen wir, auf die Kunst
übertagen, Stil. Hierunter versteht die Kunstgeschichte die Übereinstimmung
des Werkes mit dem Zeitempfinden oder mit den Anforderungen des Stoffes,
aus dem das Werk gebildet ist. Man redet daher von einem Zeitstil und einem
Materialstil. Die Aufgabe, die während des 19. Jahrhunderts die Kunstgeschichte
beschäftigte, bestand im wesentlichen darin, die Zeitstile zu erforschen,
und zwar nicht nur die in Deutschland zur Herrschaft gelangten, sondern
die aus aller Welt. Galt um 1800 fast nur die Antike als wahre Kunst, so
daß man in der Nachahmung dieser das Heil alles zeitgenössischen
Schaffens erblickte und daher Kirchen wie Bethäusern, Theatern wie
Schlössern die Formen griechischer und römischer Tempel aufnötigte,
so folgte bald ein geschichtlicher Stil nach dem anderen, nordische Gotik,
italienische Renaissance, Barock und Rokoko in der Aufnahme in der als
"gut" bezeichneten Stile, ja sie erstreckte sich auf japanische und islamische
Formen, endlich bis zur Erkenntnis des Wertes dessen, was man Volkskunst
nannte, also auf das Schaffen der großen Menge, und sogar auf die
Kunstäußerungen auch der "Wilden". Das heißt also: Unzählige
Dinge, die man durch Jahrhunderte oder in weiten Teilen der Welt als abschreckend
häßlich angesehen hatte, betrachtete der Kunstgelehrte mit Teilnahme,
ja mit Liebe; sie waren ihm zu einem Schönen geworden, für dessen
Anerkennung als solchem er lebhaft eintrat. Und die Künstler folgten
ihm auf diesem Wege. Heute berufen sich viele hinsichtlich des Wertes ihrer
Werke und deren Anspruch auf Schönheit auf die Kunst der "primitiven"
Völker, selbst auf die von Negern, weil sie in deren Erzeugnissen
eine unmittelbarere Äußerung der Empfindung erblicken, als bei
jenen Völkern, deren Werke auf eine lange Schulung ihrer Schaffenden
zurückgehen.
Diese
Vorgänge lehren, daß die Übereinstimmung im Geschmack aller
mit Verstand Begabten eine unerfüllbare Sache ist. Der Japaner wird
seine Kunst für besser halten, zum mindesten für sich und sein
Volk geeigneter finden, wie etwa die griechische; der moderne Europäer
sucht leidenschaftlich nach selbständigem Ausdruck seiner Gedanken;
und der vielseitig gebildete Kunstgelehrte wird Werturteile nur in dem
Sinne zu geben versuchen, ob ein Werk innerhalb seines Stiles die Zeitstimmung
mehr oder weniger stark ausgeprägt zeigt. Er sucht im Werk den schaffenden
Meister, er sucht ihn und die Bedingungen seines Schaffens zu ergründen
und das Erreichte am Gewollten zu messen. Er will aber nicht das zeitlos
Schöne, d. h. das allen Zeiten Gefallende erwarten. Denn Jahrhunderte
hindurch wurde die Kunst der Griechen so wenig geachtet, daß man
ihre Werke verfallen ließ oder absichtlich zerstörte; und Jahrhunderte
hindurch galten die Dome des Mittelalters als geschmacklose Anhäufungen
krausen Ornaments. Es gibt keine Kunst, die allezeit gefallen hätte:
Fragt einen jungen modernen Künstler unserer Tage, was er von Rafael
halte, und redet mit ihm über die Gründe, die er für die
Ablehnung von dessen Kunst hat: Vielleicht überzeugt er euch nicht,
aber ihr werdet ihm den gesunden Menschenverstand nicht absprechen können.
Das heißt: Die tiefere Erkenntnis vom Wesen verschiedenartigster
Kunst und die genauere Beobachtung der zeitgenössischen Kunstbewegung
hat gelehrt, daß eine Übereinstimmung des Geschmackes nie bestand
und daß sie in einer geistig hoch stehenden Zeit nicht bestehen kann.
Erzählt uns doch die Geschichte der Kunst dort, wo die Quellen einen
genaueren Einblick gestatten, vom heißen Kampf der Führer in
Geschmacksfragen, der Künstler. Längst haben wir erkannt, daß
diesem Kampfe kein endlicher Friede beschieden ist, daß dieser wohl
zwischen den einzelnen Menschen, nicht aber zwischen anstrebenden Geistern
hergestellt werden kann. Damit schwinden denn auch Geschmacksurteile, wie
die vom Erblühen und vom Verfall einer Kunst, denn jede Kunstbewegung
trägt diese beiden Elemente in sich. Es setzt sich ein Neues an Stelle
des Alten, weil eben die Geschmacksübereinstimmung nicht vorhanden
war. Auch darüber, ob man sich im Aufstieg oder im Verfall befinde
oder darüber, wie ein Nachlebender auf Grund des "historischen Abstandes"
einen Zeitabschnitt zu beurteilen habe, fehlt uns das Urteil; hier scheitert
selbst die "Objektivität" der Wissenschaft.
Der
Wechsel im künstlerischen Schaffen, im Stil, ist ja nicht die Folge
eines bösen Willens, einer eigenwilligen Schwäche, eines Versagens
der Kraft; sondern er entwickelt sich aus psychologischen Gründen,
ebenso wie in der Mode, denn diese kommt nicht von ungefähr, sie vergeht
auch nicht grundlos. Hat der Geschmack eine Anordnung erfaßt, ist
sie ihm zum Schönen geworden, so werden die Möglichkeiten ausgespürt,
um sie fortzubilden. Wir wissen, daß dies bald zu Übertreibungen
führt. Man denke nur, wie das weitfaltige Frauenkleid sich zur Krinoline
entwickelte – um von neuzeitigen Modevorgängen nicht zu sprechen.
Die Lust am Neuen, am Selbständigen betätigt sich an der Anordnung,
bis sie zu ihren letzten Folgerungen gebracht ist. Wenn aber nichts Neues
mehr mit ihr anzufangen ist, wenn sie in ihrer Weise zur Vollendung geführt
ist, so bricht die Anteilnahme an ihr jäh ab. Dann tragen nur die
in ihrem Fortbildungsdrange Erschlafften die alte Kleidform weiter, solche,
die den Hohn der Modernen auf sich lenken: Seht dort, Frau X trägt
das Kleid auch heute noch, in dem sie voriges Jahr uns so sehr gefiel –
wie unmodern, wie häßlich! Und daneben steht ein Künstler,
der einst mit vollen Segeln im Fahrwasser der Moderne fuhr und jetzt bei
seinen Jugendidealen verharrt – ein abgetaner Mann: denn das, was er erstrebte,
ist längst von anderen erreicht, sein Schaffen erscheint den neuen
Zielen Zustrebenden als zwecklos, sein Werk als veraltet, seine Kunst als
erledigt.
Hundertfach
ist das Schicksal führender Künstler erzählt worden. Sie
treten mit einer neuen Auffassung dessen, was von der Kunst zu fordern
sei, auf, sie schaffen Dinge, die den das Alte Gewöhnten peinlich
überraschen. Denn sie erscheinen ihm geschmacklos, häßlich
– das heißt aber doch nur, dem Geschmack des Beschauers widersprechend.
Die älteren Künstler, die andere Wege wanderten, verurteilen
die neue Kunst als "falsch", als Abfall vom "Ideal", d. h. vom alten Ideal,
das als das einzig berechtigte beweislos hingenommen wird. Die Ästhetiker
hatten freilich bewiesen, daß jenes Ideal das richtige sei, und sie
beweisen nun, das Neue sei ein Irrtum Der "hypermoderne" Künstler
findet auf der ganzen Front heftigen Abscheu, schwerste Verurteilung. Regen
sich in der Öffentlichkeit für ihn günstige Stimmen, so
klagt man über die der Reklame zugängliche Kritik. Der Kampf
setzt ein. Nach zehn Jahren ist der Sieg der neuen Kunst erfochten, nach
zwanzig Jahren schütteln die stets weiser sich dünkenden Nachlebenden
den Kopf darüber, daß man sich einst über Selbstverständlichkeiten
erhitzte. Die neue Kunst ist ja nun auch wieder durch die neueste verdrängt.
Die Größe eines Meisters erkennen wir in der Macht, mit der
er den Geschmack seiner Zeit umwandelt und an der Dauer seines Einflusses.
Kunst und Wissenschaft.
Kunst
ist nicht Glaube und nicht Wissenschaft. Es gibt in ihr keine Hierarchie
und keine Unrichtigkeit im Sinne der Logik. Theologie und Philosophie bieten
keine rechte Handhabe zum Verstehen künstlerischer Fragen. Ihr gegenüber
haben wir nur eine Macht, nämlich die Fähigkeit, uns an sie auszugeben,
und damit sie in uns aufzunehmen. Man tritt vor das Kunstwerk wie vor einen
Fürsten, indem man wartet, ob es uns anrede. Und erst wenn es dies
tat, lernen wir es verstehen. Wer nie die Überlegenheit des Kunstwerkes
über uns, die Betrachtenden, erlebte, wer nie ergriffen von seiner
Gewalt vor ihm stand, selbst sprachlos, aber voll inneren Schauens, der
ist nicht auf dem Wege, aus Kunst den wahren Vorteil zu ziehen: zu erkennen,
daß sie das Mittel ist, unseren Geschmack zu schaffen, nicht aber
Gegenstand der Prüfung durch unseren Geschmack. Man vergesse nie,
daß man sich beim Betrachten eines Kunstwerks in Beziehung zu einem
Schaffenden stellt, einem Mann meist von höherer Einsicht in Kunstfragen,
wie es der Betrachter ist – und daß die Frage an das Kunstwerk nicht
heißen soll: Wie gefällst du mir? sondern umgekehrt: Inwieweit
bin ich befähigt, dich zu verstehen? Es ist nicht eine einseitige
Prüfung, der das Kunstwerk unterliegt, wie dies wohl mancher, Kritiker
sich einbildet, sondern es wird ein Verhältnis zwischen Kunstwerk
und Beschauer hergestellt, bei dem freilich der Beschauer zunächst
das Wort hat, ein Wort, das aber bald genug auf seinen Wert geprüft
wird. Nach wenig Jahren erscheint der höhnende Kritiker als eine lächerliche
Gestalt, weil er ein über seinem Erkennen Stehendes aus geistigem
Unvermögen für minderwertig erklärte. Er urteilte nach seinem
Geschmack.
Aus
all diesen Gründen mögen sich die Kirchenverwaltungen jene Ästhetiker
vom Halse halten, die erklären, die "ewigen Gesetze des Schönen"
zu kennen. Es mögen sehr wohlmeinende und sehr gelehrte Leute sein,
aber ihre Wissenschaft reicht nicht aus zum Beurteilen des Schönen.
Namentlich jene sind gefährlich, die eine sogenannte "normative Ästhetik"
treiben, eine solche, die der Kunst Gesetze vorschreiben will. Noch gibt
es kein solches, wenn man nämlich unter Gesetz eine Willensforderung
versteht: Du mußt oder sollst, wenn du nicht Strafe haben, unvernünftig
denken, wirken, schaffen willst! Die Kunst muß nichts sollen und
soll nichts müssen. Man kann Forderungen an das einzelne Kunstwerk
stellen: Es soll auf dem Altar stehen, es soll diesen oder jenen Gedanken
etwa im Sinne des Tridentiner Konzils darstellen, es soll auf die Gemeinde
eine bestimmte Wirkung ausüben, belehrend, zum Gebet anreizend, Stimmung
verbreitend – aber das alles sind nicht Gesetze der Kunst, sondern Anforderungen
der das Werk Bestellenden oder Betrachtenden. Ein ehrlicher Künstler
lehnt die Ausführung des Kunstwerkes ab, wenn solche Anforderungen
seinen schöpferischen Willen beeinträchtigen. Aber sie berühren
nicht eigentlich diesen Willen, der auf Sichtbarmachung eines innerlich
Erschauten gerichtet ist, auf Äußerung eines Empfundenen mit
der Absicht der Übertragung auf Andere.
Der Wert alten Kunstbesitzes.
Die
Kirchenvorstände mögen sich allezeit des Umstandes bewußt
sein, daß sie Verwalter eines Erbes sind: nicht selbst Erben, sondern
Vorerben, die das Gut einem Nacherben zu überliefern haben. Die Kirche
ist gebaut und mit vielerlei Dingen ausgestattet, nicht damit sie denjenigen
allein diene, die all dies schufen, sondern mit dem Willen, daß nicht
nur das lebende Geschlecht Gott die Ehre erweise, sondern auch alle Kommenden.
Diese erben das Gut mit der Auflage, daß sie es zu erhalten haben.
Und wenn eine Gemeinde einem Wohltäter der Kirche ein Denkmal in der
Kirche aufstellte, so tat sie das, um von diesem der Nachwelt Kunde zu
geben. Sie verpflichtete also diese zum Erhalten der Dankesbekundung durch
die Aufwendung, die ja auch den Nachlebenden zugute kommt. Ein schlechter
Erbe der, der zwar das hinterlassene Gut annimmt, den Geber aber vergißt
und sein Gedächtnis verfallen läßt, die mit dem Gute übernommene
Verpflichtung nicht durchhält.
Es
kommen Kunstverständige in die Kirche, die deren Verwaltung anklagen,
weil sie in dem schönen Bau Dinge dulde, die nicht hineinpassen, die
vielleicht einen anderen Stil haben oder an sich unschön sind. Es
ist namentlich in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in der Zeit, in der man
Stilübereinstimmung in allen Teilen des Baues als ästhetische
Forderung aufstellte, grausam in den Kirchen durch die damaligen Kunstverständigen
gehaust worden, ein Tun, dessen man sie jetzt bitter anklagt. Denn es kamen
die Zeiten, die das Schaffen dieser Künstler als ebenso verkehrt wie
ihr Verhältnis zur älteren Kunst bemängelten und in denen
der Wunsch auftauchte, das Ältere wieder in die Kirche hineinzutragen,
wenn es noch aufzufinden sei, oder es durch neuere Nachahmungen zu ergänzen,
dagegen aber die Kunst jener ästhetischen Bilderstürmer wieder
aus den Kirchen herauszunehmen. Das hieße den Kirchen den ehrfurchtgebietenden
Zug der Geschichtlichkeit nehmen und sie zum Kampfplatz der Stile, endlich
der Kunstmoden machen: Wenn Ihr zur Ansicht gekommen seid, daß Eure
Väter künstlerische Fehler machten, so ertragt sie nicht nur
um der Väter, sondern auch um der Enkel willen, damit nicht auch diese
Euer Tun als fehlerhaft wieder vernichten. Laßt die Zeiten gewähren,
soweit es ihnen einst um ihr Tun ernst war, und kämpft nicht mit den
Toten!
Der
Wert des in der Kirche Befindlichen ist sehr verschieden: Da spricht zunächst
der Alterswert. Der "praktische" Mann schätzt diesen wenig. Er bevorzugt
das Neue. Denn die Zeit wirkt schädigend auf jedes Gebilde von Menschenhand,
es verfällt. Es wird daher weniger verwendbar, weniger geschickt zur
Erfüllung seines Zweckes. Leicht taucht der Gedanke auf, es durch
Neues zu ersetzen, das dem Zwecke dienlicher gestaltet werden soll. Auch
haben die Zwecke sich geändert. Soll man Altes, seinem Zwecke nicht
mehr vollständig Entsprechendes, Gebrechliches erhalten, nur weil
es alt ist? Soll man sich um diese Erhaltung bemühen, wie man sich
etwa um die Lebenserhaltung eines gebrechlichen Greises bemüht? Es
wird nicht immer leicht sein, die Ansichten der Gemeinde dahin umzustimmen,
daß sie auf diese Frage mit Ja! antworte.
Der
Alterswert wird aber trotzdem als bestehend anerkannt. Man frage in einer
Stadt, einem Dorfe nach der Kirche. Man wird mit jenem Tone, mit dem man
rühmend den überalten Mann erwähnt, auch vom Alter des Gotteshauses
als eines ehrwürdigen Denkmales sprechen hören. Man wird finden,
daß Alter auch einen gewissen Geldwert verleiht, daß der Händler
sich um das Alter der von ihm zu kaufenden Waren kümmert und daß
die Wissenschaftler größeren Anteil am Alten nehmen als am Neuen
– meist auch die Künstler.
Wenn
die Zeit die Denkmäler zerstört, so erwächst daraus den
erhaltenen die Eigenschaft der Seltenheit. Wer ein Denkmal beseitigt, erhöht
mithin den Wert der verwandten, an anderer Stelle erhaltenen. Der Sammler
liebt seine "unica", seine "rara" mehr als die schönsten, aber häufig
vorkommenden Stücke. Das echte Kunstwerk erhält seinen Sammlerwert
auch dadurch, daß es eben ein Werk von der Hand eines bestimmten
Meisters ist und als solches das Einzige seiner Art. Maler, die sich selbst
kopieren, entwerten damit die Wiederholungen wie das Urwerk.
So
gibt das Alter dem Gegenstand idealen wie realen Wert. Der Gelehrte vermag
aus ihm seine Schlüsse zu ziehen. Gewiß ist ein Gestühl
im Schiff einer katholischen Kirche keine Seltenheit, ich meine das für
die Kirchgänger, nicht das für den Klerus bestimmte. Wenn aber
eine Kirche noch ein Stück Laiengestühl aus dem Mittelalter besitzt,
so mag sie es sorgfältig bewahren, denn sie besitzt dann eine Rarität,
die dem Studium der Entwicklungsgeschichte der Ritusformen ebenso wie dem
kirchenbauenden Architekten von Wert sein wird.
Besitzt
die Kirche etwa Grabdenkmäler, so werden die neuen unter ihnen der
Gemeinde wert sein um der Menschen willen, denen sie gesetzt wurden und
die in ihrer Erinnerung nachleben; ältere wird die Gemeinde achten,
weil die Ortsgeschichte sie die Bedeutung des Geehrten lehrt, oder weil
sie sich an der künstlerischen Form erfreut. Aber mit dem Abstande
jedes weiteren Jahrhunderts tritt eine veränderte Wertbemessung ein.
Ein gotisches Denkmal wird der Kunstgelehrte aufsuchen, ein romanisches
wird im Reisehandbuch vermerkt werden und ein solches aus der Frühzeit
deutscher Kunst – wenn ein solches aufgefunden wird – lenkt die Aufmerksamkeit
der weitesten Kreise auf sich: Es ist ein Schatz, den zu bewahren die Kirche
stolz sein wird und den zu vernichten ihr zu steter Schande gereicht. Denn
damit verschwand eine wertvolle Geschichtsurkunde, die nicht mehr der Kirche
allein gehört, sondern die einen geistigen Besitz der Allgemeinheit
darstellt – gleichviel ob sie Kunstwert hatte oder nicht. Draußen
auf dem Felde findet der Pflüger allerhand Topfscherben, plumpe Arbeiten
mit kindlichen Verzierungen. Er wirft sie als wertlos beiseite, bis er
darüber belehrt wird, sie seien viele tausend Jahre alt, bis Sachkundige
ihm sagen, daß die Wissenschaft große Sorgfalt auf die Erforschung
dieser Dinge verwendet, daß ein starker Altertumswert in ihnen stecke.
Die Gelehrten werden sich in der verschiedensten Weise mit diesen Dingen
beschäftigen und sie aufs Genaueste untersuchen. Da hängt im
Turm eine Glocke, bisher unbeachtet: Man hat festgestellt, daß sie
aus dem 12. Jahrhundert stammt. Der eine will wissen, welches die Metallegierung
ist, der andere erforscht den Ton, der dritte die Spruchformel der Inschrift,
der folgende die Form der "Rippe" und der Buchstaben, die Gußtechnik
usw. Jeder will, um nicht in Fehler zu fallen, den Gegenstand selbst sehen
– und hat ein geistiges Recht dazu, das über dem Verfügungsrecht
des derzeitigen Verwalters des Besitzes hinausgeht. Darin besteht ja die
rechtliche Grundlage jedes Denkmalschutzgesetzes.
Das
Alte ist also zu erhalten, solange in ihm nach irgendeiner Seite der geistige
Wert steckt, der für uns im Neuen nicht verborgen liegt. Aber was
von unserem Werk in Jahrhunderten übrig sein wird, wird eben dann
auch die Ehren des Alters genießen.
Dazu
kommt der Stimmungswert. Wer hat nicht einmal einer Versteigerung beigewohnt,
in der der Nachlaß von uns ganz Unbekannten veräußert
wurde. Wir sehen da alte, veraltete Geräte, wohl auch allerhand Plunder.
Wir sehen aber zugleich, daß im Kreise dieser Dinge ein Mensch gelebt,
Glück und Leid empfunden, gezweifelt und gehofft hat, daß ein
geheimnisvolles Etwas an den Dingen hängt, gerade an den Zeichen ihrer
Abgebrauchtheit, was auch die vornehmste Ausstattung ihnen nicht geben
kann und was den Räumen der Fürstenschlösser so oft fehlt,
ein erwärmender Zug, der von einem schlagenden Herzen kommt und zum
Herzen spricht. Nicht jeder empfindet es so, nicht der Versteigerer und
die sich andrängenden Berufskäufer. Sie lachen über die
"Sentimentalität" der Anderen. Sie sind solche Eindrücke gewöhnt.
Aber doch packt sie gelegentlich die Empfindung, daß es schade sei,
wenn geistig Zusammengehöriges auseinander gerissen wird. Und jeder
von uns empfindet das wohl, wenn er aus der gewohnten Umgebung ein viel
benutztes Stück hergeben soll. Und es sind nicht die Schlechten, die
Schwachen, die Rohen, die sich an die sie umgebenden Dinge hinzugeben wissen,
so daß sie mit ihnen geistig verwachsen. Der Mann mit starkem Heimatsgefühl,
mit dem Sinne für Haus und Hof, für Sippe und Vaterland wird
auch der Kirche näher stehen als die Empfindungskalten. Der Pfarrer
wird in ihm einen Helfer erblicken. Denn auch um die in der Kirche alt
gewordenen Gegenstände weht, für jede empfindende Seele deutlich
erkennbar, wenn auch nicht sinnlich faßbar, die Erkenntnis, daß
all das oft so bescheidene Gerät nicht durch ein Menschenleben, sondern
durch viele Geschlechter einer größeren Gemeinschaft als gewohnter,
aber doch besonderen höheren Zwecken geweihter Besitz gegolten hat,
daß auf den Bänken die Ältesten der Gemeinde saßen,
als die Großeltern in kindlicher Scheu zum erstenmal in die Kirche
geführt wurden, daß am Taufstein durch Jahrhunderte an Tausenden
dieselbe Feier sich vollzog, daß um Altar und Kanzel dieselbe weihevolle
Stimmung durch die Zeiten wehte. Es ist nicht mehr ausschließlich
die sakramentale Bedeutung, sondern eine zweite, die auf Empfindungswerten
beruht. Dem Pfarrer, der immer wieder die geistlichen Handlungen auszuüben
hat, mag es nicht immer leicht sein, diese Stimmung in sich selbst zu bewahren.
Aber er wäre ein schlechter Seelsorger, wenn er sie nicht in seiner
Gemeinde zu erhalten suchte und durch sie die Liebe zum Gotteshaus. Denn
er würde damit sich einer starken Stütze in der Seelsorge berauben.
Es
kommt weiter hinzu der Handelswert, der auf der Kostbarkeit des Stoffes
beruht. Die Kirchenverwaltung mag sich Rechenschaft darüber legen,
ob sie in der Lage ist, einen Gegenstand in ihrem Besitz zu behalten, der
nur um dieses Wertes willen zu schätzen ist; ob nicht der Kaufertrag
besser verwendet werden kann, mehr im Geist werktätiger Liebe, wenn
der Gegenstand nicht zugleich Kunstwert besitzt.
Wohl
der Kirche, die solche Gegenstände besitzt in Gold, Silber oder anderen
wertvollen Stoffen, die sich durch mehrere Wertarten auszeichnen, durch
ihr Alter, die von ihnen ausgehende Stimmung und hohe Kunstvollendung.
Auf ihnen ruht das Auge der kirchlichen und staatlichen Behörden wie
der Öffentlichkeit als auf einem der Allgemeinheit geistig Zugehörigen.
Selbst in schwersten Zeiten ist dieses Gut, dies kostbarste Erbe der Vergangenheit
für seinen Zweck und an seinem Ort zu bewahren.
II. Die Organe der kirchlichen
Denkmalpflege.
Der Pfarrer und die Denkmalpflege.
Die Wahl eines Geistlichen
in sein Amt erfolgt nicht nach dem Grundsatz, daß er als Kunsthistoriker
oder Denkmalpfleger ausgebildet sei. Er hat vielleicht in der Zeit seines
Studiums über diese Gebiete Vorträge gehört, hat sich am
Seminar seines Professors beteiligt – aber dies ist nicht der Grund der
Wahl gewesen, durch die er an diese oder jene Stelle gekommen ist. Sein
Amt fordert von ihm Eigenschaften, die in diesem wesentlicher und wichtiger
sind, als ein Kunstverständnis, das über das Maß des einem
gebildeten Manne Zuzumutenden hinausgeht. Dessen wollen wir uns jederzeit
klar sein. Denn hieraus folgt zweierlei: Der maßgebende Einfluß
des Pfarrers auf seine Gemeinde soll sich auf seiner Eigenschaft als Theologe,
als Seelsorger aufbauen, hier soll er im Rate die entscheidende Stimme
haben. In Fragen der Kunstpflege aber soll er, ohne sich dabei der eigenen
Meinung zu entäußern, auf diejenigen hören, die in diesen
Dingen sachverständig sind. Und seine Meinung wird er dort überall
geltend machen müssen, wo es sich um die Pflege des dem Pfarrer anvertrauten
materiellen Gutes der Gemeinde handelt und wo die Kunstfragen die theologische
Seite berühren, also, wo sich etwa Unkirchliches, den theologischen
Anschauungen Widersprechendes oder doch ihnen nicht Angemessenes in die
Kirche einschleichen will, wenn also die Kunst die seelsorgerische Tätigkeit
zu berühren beginnt. Der Pfarrer hat die Rechte eines für das
Heil der Seinen besorgten Hausvaters zu wahren und in dieser Hinsicht die
Gemeinde zu vertreten, indem er sich mit dieser und zugleich mit den vorgesetzten
Behörden ins Einvernehmen setzt. Er soll aber auch, um auf die Seelen
seiner Gemeinde wirken zu können, an dem Leben des Volkes, in das
ihn Geburt und Amt gestellt hat, teilnehmen. Als Seelsorger muß er
die seelischen Kämpfe seiner Zeit verstehen. Er soll ein Führer
zum Guten sein, und das Gute steht dem Schönen so nahe! Er soll also
auch das Kunstleben seiner Zeit auf sich wirken lassen, wie dies eine Forderung
an Jedermann ist. Und daher soll er sein Kunsturteil unter strenge Selbstzucht
nehmen.
Um die Denkmalpflege ordnungsgemäß
betreiben zu können, ist es nötig, zunächst die staatlichen
und kirchlichen Einrichtungen kennen zu lernen, die dieser dienen.
Die staatliche Denkmalpflege.
Gering war bisher der Einfluß
des deutschen Reiches auf die Denkmalpflege. Zwar erwähnt das Strafgesetzbuch
für das deutsche Reich die kirchlichen Denkmäler gelegentlich;
doch ohne daß dabei diese anderen Denkmälern gegenüber
besondere Rechte genössen. Es schützte sie durch Strafandrohung
gegen den Verbrecher, der sich an ihnen vergreifen, sie beschädigen,
zerstören oder entwenden will. Anders der Staat. Die Pflege ist nach
seinen Anordnungen Sache des Eigentümers, und dies war nach verschiedenen
Rechtsauffassungen die Kirche, oder der Staat, auch als Privateigentümer,
oder die Gemeinde, oder auch der Stifter, der sie der Gemeinde zum Nutznieß
überlassen hatte. In hervorragender Weise ist somit die Denkmalpflege
an die mit besonderem Rechte ausgestatteten Kirchengesellschaften verwiesen,
Körperschaften des öffentlichen Rechtes, denen das Recht der
Besteuerung ihrer Mitglieder zusteht. Ihre Gotteshäuser, die allein
Kirchen, nicht bloß Bethäuser genannt werden, geniessen die
Vorrechte der öffentlichen Gebäude. Der Staat leistet namentlich
dort, wo er Patron ist, wesentliche Beiträge zu ihrer Erhaltung. Als
solcher hat er ein besonderes Aufsichtsrecht, namentlich hinsichtlich der
Vermögensverwaltung; aber zugleich eine nicht unbedeutende Beitragspflicht
zu den Verwaltungskosten. Die Verhältnisse liegen in den Ländern
und Provinzen sehr verschiedenartig. Es ist nicht die Aufgabe dieses Buches,
die Leistungen des Staates für die Kirche und die eigenen Leistungen
der Kirche gegeneinander abzuwägen, da ja diese Verhältnisse
eben jetzt in allen deutschen Gebieten ins Schwanken gekommen sind und
der Neuordnung entgegengehen.
Die allgemeine Richtung
der Gesetzgebung geht dahin, das Recht der Öffentlichkeit auf Erhaltung
alter Kunstwerke festzusetzen, unter Umständen auch im Gegensatz zu
den Besitzrechten des einzelnen. Es handelt sich also um die Anerkennung
des Rechtes der Öffentlichkeit auf den historischen und künstlerischen
Besitz des Volkes. Das aus einer fernen Vergangenheit Ererbte ist ein Besitz
weitester Kreise geworden, da es ein Stück der Geschichte der Stadt,
des Landes ausmacht. Es soll dem tatsächlichen Besitzer verwehrt werden
können, es zu verändern oder zu beseitigen, denn er raubt damit
der Öffentlichkeit einen wertvollen geistigen Besitz.
Dies gilt auch von den Kirchen.
Sie sind Denkmäler im Sinne der Gesetze, wenn sie künstlerische
oder geschichtliche Bedeutung haben. Und welche ältere Kirche hat
das nicht! Sie gehören also nicht ausschließlich dem jeweiligen
rechtlichen Besitzer, sondern je größer ihr ideeller Wert ist,
desto mehr Anspruch hat die Allgemeinheit auf ihre Erhaltung. Wenn es niemandem
verargt wird, sein Haus zu verändern, sobald er dies will und sobald
er nicht Neues schafft, was dem Orte zur Unzierde gereicht, so wächst
seine Verpflichtung gegen die Allgemeinheit mit der Bedeutung des Baues.
Der Vorstand einer Kirche, der an dieser Änderungen vornimmt, tut
dies unter der Verantwortung nicht bloß vor den kirchlichen Obern
und der Gemeinde, sondern vor der ganzen Welt: Beschädigt die Änderung
den Bau in seinem künstlerischen und geschichtlichen Wesen, so darf
man sich nicht wundern, wenn von rechtlich am Bau gar nicht Beteiligten
heftige Vorwürfe erhoben werden: denn es ist vielleicht das materielle
Gut am Denkmal erhöht, das ideelle aber gemindert worden. Und eine
solche Handlung steht der Kirche am wenigsten an.
Um Vorwürfen zu entgehen,
soll eine Kirchenverwaltung sich Kenntnisse darüber verschaffen, welches
die Mittel sind, um Rat einzuholen. Hierin wird sie vor allem die Aufsichtsbehörde
beraten. Auch sie ist ihrem Wesen nach nicht kunstverständig, wohl
aber meist in der Lage, den Weg anzugeben, der mit Erfolg einzuschlagen
ist. Denn in fast allen Staaten bestehen Denkmalämter und durch diese
bestellte Denkmalpfleger, deren Amt die Beratung der Besitzer der Denkmäler
ist. Es sei dabei gleich hier bemerkt, daß fast überall der
Zweck dieser Ämter ein gemeinnütziger ist, daß die Beratung
mithin kostenfrei erfolgt und daß die Ämter zumeist mit den
staatlichen und kirchlichen Behörden in engem Verkehr stehen. Es wird
also eine Anfrage bei diesen Ämtern oder der Hinweis auf diese in
den an die Oberbehörden gerichteten Gesuchen dem Kirchenvorstande
manche Weiterung ersparen.
Die Denkmalämter.
Es wird von den Vorkehrungen
zu sprechen sein, die der Staat zur Pflege nicht nur der in seinem Besitz
befindlichen, sondern der kirchlichen wie weltlichen Denkmäler überhaupt
veranstaltete und die im wesentlichen zum Zweck haben die Beratung und
Unterstützung der Besitzer von Denkmälern bei deren pflegsamen
Erhaltung und bei sich notwendig machenden Erneuerungen und Veränderungen.
Diese Stellen sind zugleich Mittler zwischen den Besitzern und den zu berufenden
Künstlern für die Ausführung des als notwendig Erkannten.
Die Ämter, die sich
mit Denkmalpflege zu befassen haben, sind in fast jedem Lande anders organisiert.
Baden hat drei Konservatoren für weltliche öffentliche und kirchliche
Denkmäler, Bayern ein Generalkonservatorium der Kunstdenkmäler
und Altertümer, Braunschweig einen Ausschuß für Denkmalpflege,
Hessen Denkmalpfleger für Altertümer, für Baudenkmäler
und bewegliche Gegenstände des Mittelalters und der Neuzeit und einen
Denkmalrat sowie ein Denkmalarchiv, Mecklenburg-Schwerin eine Kommission
zur Erhaltung der Denkmäler, Preußen einen Generalkonservator
der Kunstdenkmäler und Provinzialkommissionen für Denkmalpflege
je mit einem Konservator; den Ämtern für die Provinz Sachsen
ist Anhalt angeschlossen. Sachsen hat ein Landesamt für Denkmalpflege,
Thüringen eine Kommission zur Aufzeichnung der Kunstdenkmäler
Thüringens. Württemberg ein Konservatorium vaterländischer
Kunst- und Altertumsdenkmale, Österreich eine Zentralkommission für
Denkmalpflege und ein Staatsdenkmalamt, die Schweiz genossenschaftliche
Organisationen für Kunstpflege und Denkmalschutz. Die Aufgabe aller
dieser Ämter ist ungefähr die gleiche: Begutachtung und Raterteilung
bei allen die Erhaltung und Umgestaltung der Denkmäler betreffenden
Fragen, Unterstützung der in dieses Gebiet fallenden Arbeiten durch
Bewilligung in eigener Verwaltung stehender Mittel oder durch Antrag bei
der staatlichen Oberbehörde auf eine solche Bewilligung, Überwachung
der Ausführung der Arbeiten, sowie Aufzeichnung der Denkmäler
und Herausgabe dieser Aufzeichnungen im Druck, endlich Sammeln von Aufnahmen,
Nachrichten und Schriftwerken über diese in den Denkmalarchiven. Fast
überall steht der Rat der Ämter den Besitzern der Denkmäler
kostenfrei zur Verfügung, und das Amt ist so eingerichtet, daß
es aus eigenem Antrieb dort einzugreifen berechtigt ist, wo es dies im
Belang eines Denkmals für angemessen erachtet.
In der Regel setzt sich
das Amt zusammen aus Vertretern der Regierung, der Kirchenverwaltungen,
der Geschichtsvereine und der Künstlerschaft und ist nach außen
vertreten durch einen Denkmalpfleger (Konservator), dem die sachliche Arbeit
zu leisten obliegt. Konservatoren sind zumeist kunstwissenschaftlich gebildete
Architekten oder Kunsthistoriker. Es ist nicht das Amt des Konservators
oder sollte es doch nicht sein, Entwürfe für Umbauten u. dgl.
selbst zu schaffen, Bauten zu leiten, sich also als Künstler zu betätigen;
sondern er soll durch sachverständigen Rat sich dem Besitzer des Denkmals
zur Seite stellen und auf die an den Arbeiten Beteiligten wie auf den Besitzer
im Sinne der Erhaltung des Alten einwirken. Er soll der Verteidiger des
uns Überlieferten gegen unberechtigte Neuerungssucht und gegen Unkenntnis
des Wertes des Alten sein. Seine Aufgabe ist, zu belehren und dieser Belehrung
Nachdruck zu verleihen. In dieser Richtung hat er die Hilfe des Staates
und der kirchlichen Behörden hinter sich, die meist auf die Beschlüsse
der Denkmalräte entscheidendes Gewicht legen. Der Konservator ist
also nicht berufen, den Kirchenvorständen Befehle zu erteilen, wohl
aber in manchen Ländern dazu, ihm für die Denkmäler schädlich
erscheinende Maßnahmen aufzuhalten und sich an eine entscheidende
Stelle zu wenden, wo er seine Bedenken begründet. Ersprießliches
Wirken an Denkmälern ist also nur dann zu erwarten, wenn sich Kirchenverwaltung
und Denkmalamt, Pfarrer und Konservator über die zu ergreifenden Schritte
einträchtig verständigen. Dies wird am besten dadurch erfolgen,
daß die Kirchenvorstände, sobald sie eine Veränderung an
ihrer Kirche oder deren Einrichtung vorhaben, sich von vornherein an das
Denkmalamt um Erteilung von Rat wenden.
Den Mitgliedern der Ämter
steht eine umfangreiche Literatur zur Seite, die sich mit der Entwicklung
der Rechtsfrage, der staatlichen Organisation und der Theorie und Praxis
der Denkmalpflege beschäftigt. Dazu kommen die Ergebnisse der Kunstgeschichte,
die dem Fachmann mit stetig wachsender Deutlichkeit an jedem Kunstwerk
erkennen lassen, welcher Zeit es angehört und welchen Grad der künstlerischen
Vollendung innerhalb der Entstehungszeit es einnimmt.
Der Einfluß der Denkmalämter
wird sich nicht in geeigneter Weise durchsetzen können, wenn er nicht
vom öffentlichen Willen getragen wird. Ihm zur Seite muß eine
in die Tiefe greifende Belehrung des Volkes im Sinne der Heimatliebe und
-pflege, des Kunstverständnisses eingreifen. Es ist ein Teil der Seelsorge,
wenn der Pfarrer diese Gedanken unterstützt, wenn er durch verständnisvolles
Eingehen auf die Geschichte der Kirche der Gemeinde den Wert des Baues
und seiner Einrichtung für die kulturelle Entwicklung des Ortes vor
Augen führt. Die zahlreichen und blühenden Geschichts- und Altertumsvereine,
die Vereine für Heimatschutz und Volkskunst, die Genossenschaften
der Künstler, namentlich der Bund deutscher Architekten in seinen
Einzelorganisationen sollten herangezogen werden, um den Sinn für
das Ehrwürdig-Alte und das Künstlerische zu wecken. Viel hat
nach dieser Richtung der seit 1900 bestehende deutsche Denkmalpflegetag
getan, an dem auch Österreicher und Schweizer regelmäßig
teilnahmen. Diese freie Vereinigung stellte sich die Aufgabe, die Fragen
der Denkmalpflege durch die ersten Fachleute in öffentlichen Sitzungen
besprechen zu lassen, an denen die Vertreter der Regierungen, der Kirchen,
der Städte lebhaftes Anteil nahmen. Nicht faßt man dort Beschlüsse,
sondern sucht nur in Rede und Gegenrede die Ansichten über die einzelnen
Fragen zur Klärung zu bringen. Die stenographischen Berichte über
die Tagungen bilden ein ausgezeichnetes Lehrbuch der Denkmalpflege, in
dem sich die verschiedenen Ansichten und deren Wechsel im Lauf der Zeiten
widerspiegeln. Auch für die hier vorliegende Arbeit sind diese Berichte
ergiebig ausgenutzt worden. Aufgabe des Staates ist es, das Zusammenarbeiten
aller dieser Kräfte zu regeln, indem er seine Beamten hierauf einstellt.
Dies geschieht durch Beweglichkeit des staatlich zu beschaffenden Denkmalpflegers
und der Denkmalämter, denen die Aufgabe der Förderung der Pflege
bei tunlichst freier Betätigung zuzuweisen ist. Durch Besprechen aller
einschlagenden Fragen vor der Öffentlichkeit wird mehr erreicht, als
durch die Staatsgewalt. Voraussetzung müßte freilich sein, daß
der Staat gewillt ist, Mittel für die Zwecke der Denkmalpflege bereit
zu stellen, daß die Volksvertretungen diese bewilligen und daß
die Kirchen den Gedanken in die Massen zu tragen als eine ihrer Aufgaben
ansehen.
In dieser Richtung ist bereits
ein Schritt geschehen, indem in die Reichsverfassung von 1919 der Satz
aufgenommen wurde:
Artikel 150. Die Denkmäler
der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie der Landschaft genießen
den Schutz und die Pflege des Staates. Es ist Sache des Reichs, die Abwanderung
deutschen Kunstbesitzes in das Ausland zu verhüten.
Dieser Artikel tritt in
besondere Bedeutung angesichts der Bestrebung, die Kirche vom Staate zu
trennen. Über die Folge dieses Schrittes jetzt schon zu urteilen ist
nicht möglich. Jedoch geben die in Frankreich sich entwickelnden Verhältnisse
dafür ein warnendes. Beispiel. Noch vor 20 Jahren wurde Frankreich
als ein Land angesehen, das uns in der Denkmalpflege weit voraus sei. Jetzt
liegen die Verhältnisse umgekehrt. Dort waren durch die erste Revolution
die Kathedralen in Staatsbesitz, die Pfarrkirchen in den der Religionsgemeinden
übergegangen. Dem Staat fiel damit die Last der Erhaltung der wichtigsten
Bauten zu, der er sich anfangs dadurch entzog, daß er sie zum Abbruch
an Bauunternehmer verkaufte. Herrliche Bauten gingen damit verloren. Der
Staat schuf eine Denkmalliste, in die als monuments historiques eine größere
Zahl von Bauten aufgenommen und somit der staatlichen Pflege unterstellt
wurden. Es ergab sich hieraus ein classement der Denkmäler, die für
die nicht in die Liste aufgenommenen sehr nachteilig wirkte; namentlich
für die in Frankreich sehr zahlreichen profanierten Kirchen, aber
auch für die Pfarrkirchen. Berichte der Sachkundigen klagten schon
vor dem Weltkriege über den Verfall vieler wichtiger Kunstdenkmäler.
Kirchliche Denkmalpflege.
Die Kirche erhebt mit Recht
den Anspruch, Herr im Kirchengebäude zu sein, Herr ihres Besitzes
an Schätzen von künstlerischem und altertümlichem Wert.
Sie hat von jeher ihre Pflicht erkannt, den Besitz, den ihre Anhänger
ihr zutrugen, sorgfältig zu bewahren und in gutem Zustande zu erhalten,
soweit dieser Besitz ihrer Aufgabe entsprach. Sie hat aber auch den Wunsch,
diesen abzustoßen, wenn er nicht oder nicht mehr dem gottesdienstlichen
Zwecke entspricht. In der Kirche soll Leben herrschen, und Leben heißt
auch Vergehen.
Die Aufgabe der Kirchen
gegen die Denkmäler hat sich auch in gesetzlichen Bestimmungen ausgedrückt.
Für die römisch-katholische Kirche ist der Codex maßgebend
geworden, der unter Papst Benedikt XV. 1917 herausgegeben wurde und ältere
Gesetze und neuere Bestimmungen zusammenfaßt. In diesem ist, was
allein hier in Betracht kommt, von Gegenständen die Rede, die von
hervorragendem Wert hinsichtlich ihrer künstlerischen, geschichtlichen
oder stofflichen Artung sind, von Bildern, die durch Alter, Kunst oder
durch die ihnen geweihte Verehrung hervorragen (vetustate, arte aut cultn
praestantes). Solches Kirchengut darf ausnahmsweise veräußert
werden, jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen, wenn nämlich ein
verständiger Grund (justa causa) oder eine dringende Notwendigkeit
(urgens necessitas) vorliegt, oder wenn die Veräußerung augenscheinlich
der Kirche zum Vorteil gereicht (evidens utilitas), oder wenn andere kirchliche
Aufgaben dadurch erfüllt werden (christiana caritas). Es muß
dann von Sachverständigen eine schriftliche Wertangabe über den
Gegenstand und die Zustimmung der kirchlichen Oberen eingeholt werden.
Ohne diese ist der Verkauf rechtsungültig. Beträgt der Wert 1000
bis 30000 Lire, so ist in der Regel der Diözesanbischof um die Erlaubnis
anzugehen, der der Zustimmung des Kathedral- oder Domkapitels bedarf, ferner
des Diözesenverwaltungsrates und der am Verkauf Beteiligten. Bei einem
Wert unter 1000 Lire ist der Diözesanbischof nach Anhörung der
Diözesanverwaltung zuständig; bei einem Wert von mehr als 30000
Lire ist der Heilige Stuhl zu befragen.
Der Kodex setzt den Wert
nach der italienischen Lira fest. Diese entspricht dem Franken der Schweiz,
Frankreichs usw., also der Münzeinheit der Lateinischen Münzkonvention.
Unter normalen Verhältnissen ist sie also gleich 0,8 deutsche Mark
oder 1 österr. Krone. Bei der Ungleichheit des Geldwertes in verschiedenen
Ländern kann man annehmen, daß die Festsetzung des Wertes nach
dem an sich so schwankenden Geldwert, also doch wohl des Verkaufspreises,
nicht eben glücklich ist, tatsächlich ist es nur ein Versuch,
eine Art von Grenze aufzustellen. Ein Volkswirt würde wohl als zuverlässiger
empfohlen haben, den Wert nach Scheffeln Getreide festzulegen.
Wenn also der Verkauf von
Kunstgegenständen auch möglich gemacht ist, so ist er doch von
kirchlicher Seite unter strenge Aufsicht gestellt, so daß er dem
einzelnen Pfarrer oder dessen Gemeinde nicht ohne weiteres zusteht, wenn
es sich um einen wertvollen Gegenstand (res preciosa) handelt. Nicht minder
stehen Veränderungen an solchen unter der Aufsicht der kirchlichen
Oberen, die verständige und sachkundige Männer zur Beratung heranziehen
sollen.
Freilich bleibt die Frage
offen, wer darüber bestimmt, ob eine Sache wertvoll sei. Mithin werden
gewissenlose Händler die ihnen erwünschten Gegenstände als
wertlos hinstellen, um den Verkauf zu ermöglichen, der dann für
sie erst recht nutzbringend ist. Die Festsetzung der Bedingungen, unter
denen kirchlicher Besitz überhaupt verkauft werden darf, gleichviel
ob er der Gemeinde als wertvoll erscheint oder nicht, das Heranziehen am
Handel nicht beteiligter Sachverständiger auch hier ist also jedenfalls
eine wichtige Angelegenheit, die noch über die Anforderungen des Kodex
von 1917 hinaus zu betreiben ist. Dasselbe gilt von der Beseitigung und
Zerstörung von Gegenständen, die den Beteiligten als minderwertig
gelten, es aber tatsächlich nicht sind oder doch nicht in ihrem Verhältnis
zur Kirche, in der sie sich befinden. Viele Gegenstände kommen nicht
durch eine Handlung Sachunkundiger oder gar Böswilliger und Eigennütziger
in Verlust, sondern durch das Unterlassen der Pflege; sie sind nicht wertlos
von Haus aus, sondern werden es durch Verfall. Man denke etwa an ein Ölgemälde,
dessen Leinwand an feuchter Wand vermoderte und das nun in Fetzen im Rahmen
hängt. Selbst der mit den feinsten Künsten der Wiederherstellung
Bekannte wird oft zugestehen müssen, daß das einst wertvolle
Bild vollständig verwüstet ist, eben weil man an ihm nichts getan
hat.
Durch die Anordnungen des
Heiligen Stuhles ist jedoch der Staat von der Denkmalpflege keineswegs
ausgeschlossen. Als Beispiel sei Bayern genannt. Durch das Konkordat von
1817 regelte dieser Staat seine Verhältnisse dahin, daß der
Religionsgesellschaft das Eigentumsrecht gesichert wurde. Trotzdem ist
der Staat Eigentümer zahlreicher zum Teil sehr wichtiger Kirchen,
während ihm über den sonstigen kirchlichen Besitz ein Schutzrecht
zusteht. Aus diesem heraus entwickelte sich die gesetzliche Bestimmung,
daß die Veräußerungen und Änderungen an Kirchen der
Genehmigung der Kreisregierung unterstehen und daß bei Zuwiderhandlung
Strafen ausgeworfen sind. Ähnlich in Württemberg und Baden.
Auch die evangelischen Kirchen
griffen zur Pflege ihres künstlerischen Besitzes ein. Die Schilderung
der Sachlage ist erschwert durch die Verschiedenartigkeit der Verhältnisse,
so daß ich mich hier auf die Sachkenntnis der Geistlichen der einzelnen
Länder verlassen muß. Nur kurze Bemerkungen seien gestattet.
Überall besteht die Anschauung, daß den Kirchengemeinden die
Verwaltung des Kirchenvermögens zusteht, daß sie aber bei Veräußerung
und wesentlicher Veränderung von Gegenständen, die einen besonderen
wissenschaftlichen, geschichtlichen oder Kunstwert haben, sowie bei Ausbesserung
und Erneuerung von kirchlichen Gebäuden die Zustimmung der Staatsregierung
oder der kirchlichen Oberbehörde einholen müssen. Hierdurch wird
das Verfügungsrecht der Gemeinden über die hier in Frage kommenden
Gegenstände ganz erheblich eingeschränkt. Dazu kommt die Gesetzgebung,
die sich ausdrücklich mit dem Schutze der Denkmäler beschäftigt
und naturgemäß in den verschiedenen Ländern und den verschiedenen
Konfessionen gegenüber sich anders stellt.
Die Pflege der kirchlichen
Denkmäler ist somit eine der Aufgaben der kirchlichen Oberbehörden,
so namentlich in den kleineren Staaten Norddeutschlands, wo die evangelischen
Konsistorien mit dieser Aufgabe betraut sind. Ebenso liegen die Verhältnisse
in Sachsen, wo das Landeskonsistorium die entscheidende Oberbehörde
ist, die durch die Kircheninspektionen unterstützt wird. Diese bestehen
aus kirchlichen und staatlichen Abteilungen. Auf einem Umwege wirkt somit
der Staat in diesen Angelegenheiten mit, hierin wieder beraten durch das
Landesamt für Denkmalpflege.
In Preußen bedürfen
bei Veräußerungen die Kirchengemeinden aller Konfessionen, sowie
ihre oberen Organe der Genehmigung auch der staatlichen Aufsichtsbehörde,
nämlich des Kultusministers und des Regierungs- oder Oberpräsidenten,
der sich des Provinzialkonservators als Gutachters bedient. Der Regierung
stehen, falls mit den kirchlichen Behörden Übereinstimmung nicht
erzielt wird, Zwangsmittel zur Verfügung. Anders steht es hinsichtlich
der Umbauten der Kirchen und wesentlicher Veränderungen in ihrer Einrichtung.
Wenn hier auch angenommen werden kann, daß die Absicht der Gemeinden
mit der der kirchlichen und staatlichen Behörden übereinstimmt,
nämlich in dem Wunsch, das erreichbar Beste zu leisten, so ist doch
über den einzuschlagenden Weg, um dies zu finden, eine gesetzliche
Anweisung nicht gegeben. Es ist dann Aufgabe des Konservators, sein überwiegendes
Sachverständnis der Gemeinde gegenüber geltend zu machen und
diese auf gütlichem Wege zu einem ersprießlichen Ziele zu fuhren.
Ihn unterstützen hierbei ministerielle Verfügungen der verschiedensten
Art.
Einheitliche Denkmalpflege
besitzen Hessen und Oldenburg, in denen beiden eine Denkmalliste eingeführt
ist. Das hessische Gesetz von 1902 sieht Eintragung auch öffentlich-rechtlicher
Bauten in der Liste vor, jedoch ist der Schutz nicht abhängig von
dieser, was in Oldenburg hinsichtlich aller in der Liste eingetragenen
Bauten, also auch der Kirchen, der Fall ist.
Über die Denkmalpflege
in den jüdischen Gemeinden fehlt es an ausreichenden Nachrichten.
Im allgemeinen dürfte es dort nicht eben glücklich stehen. Es
haben wohlhabende Juden sich stattliche Sammlungen jüdischer Kunstdenkmäler
angelegt, auch öffentliche Sammlungen, so das Kunstgewerbemuseum in
Düsseldorf, das Germanische Museum in Nürnberg und andere mehr
besitzen solche. Auch hat sich in neuerer Zeit die Literatur des Stoffes
in starkem Maße bemächtigt. Aber zu einer planmäßigen
Pflege der jüdischen Altertümer ist es meines Wissens noch in
keinem Lande gekommen. Wohl aber wird viel über Verkauf und Verschleuderung
des Gemeindebesitzes geklagt.
Die Aufzeichnung der Denkmäler.
Von großer Bedeutung
für die Denkmalpflege sind die durch den Staat hergestellten Verzeichnisse
der Denkmäler einzelner Gebiete, die sogenannten Denkmal-Inventare.
Seit den 1870er Jahren haben einzelne Staaten, zuerst Kurhessen durch von
Dehn-Rothfelser, dann Elsaß Lothringen durch Franz Xaver Krauß,
solche Inventare aufgestellt. Bald folgten die übrigen Staaten und
die preußischen Provinzen, zumeist in der Weise, daß ein Fachmann
angestellt und mit den nötigen Mitarbeitern versehen wurde. Die einzelnen
Bezirke des Landes oder der Provinz wurden nun bereist und die gefundenen
Denkmäler schriftlich und bildlich dargestellt und in einzelnen Heften
oder Bänden veröffentlicht.
Dabei hat sich ergeben,
daß die Genauigkeit der Aufnahme in stetem Fortschreiten sich befindet.
Anfangs war die Gesamtarbeit als eine vorzugsweise der Kunstgeschichte
dienende Aufgabe aufgefaßt worden. Man fügte der Liste von den
aufgefundenen Gegenständen nur solche ein, die von Bedeutung eben
für die Kunstgeschichte sind, und beurteilte sie demgemäß
von dem Standpunkt, daß man das Bedeutende, für die Entwicklungsgeschichte
der Kunst Wertvolle hervorhob. Naturgemäß war man dabei abhängig
von dem Stande der kunstwissenschaftlichen Erkenntnis. Vor 1870 galt die
Deutschrenaissance, vor 1890 das Barock und das Rokoko noch als minderwertig
und fiel bei der Einreihung in die Liste vielfach aus, da es als "schlechte"
Kunst gewertet wurde. Meist galt auch die Zeit der Freiheitskriege als
Grenze dessen, was in die Inventare aufzunehmen sei, da diese sich nur
mit "älterer" Kunst zu beschäftigen hatten. Mit den Jahren wuchs
die Erkenntnis, daß das Geschmacksurteil nicht zutreffend für
die Bewertung sei, sondern daß das geschichtlich, namentlich auch
das ortsgeschichtlich Beachtenswerte herangezogen werden müsse ebenso
wie das, was man als Erzeugnis der "Volkskunst" inzwischen schätzen
gelernt hatte. Der immer tiefer greifende geschichtliche Sinn belebte die
Teilnahme für die verschiedensten Dinge. Vernachlässigte man
z. B. anfangs die an stilistischen Formen armen Dorfkirchen, so wurde nun
gerade der Wandel an diesen einfachen Gebilden beachtet, dem bescheiden
Typischen besondere Sorgfalt zugewendet. Aufgabe der Aufzeichnung ist,
das tatsächlich Vorhandene festzustellen, nicht etwa vergleichende
Kunstgeschichte zu geben, obgleich auch in der Absicht, den Wert des Erhaltenen
zu erkennen, Untersuchungen über dessen Stellung zur Zeitkunst nicht
abgelehnt werden können.
So kam es, daß z.
B. in Brandenburg, in Hessen und anderen Ländern die ganze Arbeit
wiederholt werden mußte, weil man erkannte, daß das anfänglich
rasch hergestellte Werk den neuen Bedürfnissen nicht entsprach. So
sind denn in vielen Hunderten von Bänden die Denkmäler Deutschlands
in einer nun fast 50 Jahre währenden Arbeit zur Darstellung gelangt.
Einen guten Überblick über diese bietet das vom deutschen Denkmalpflegetag
angeregte "Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler" von Georg Dehio,
das seit 1905 bei Ernst Wasmuth in Berlin erschien, jetzt aber an die Vereinigung
wissenschaftl. Verleger Berlin übergegangen ist.
In gleicher Weise ist man
in Österreich vorgegangen. Da dort die Aufzeichnung später einsetzte,
hat sie die deutschen Erfahrungen ausnutzen können und ihre Arbeit
zu einer besonderen Reife gebracht, indem z. B. auch der Privatbesitz in
umfassender Weise herangezogen wurde. Auch die Schweiz hat ähnliche
Arbeiten herstellen lassen, so daß, wenn man das Riesenwerk deutscher
Sachkenntnis und deutschen Fleißes übersieht, man zu der Erkenntnis
kommt, daß kein Volk der Welt sich so in den Vollbesitz seiner Kunst
gesetzt hat, wie das deutsche: denn erst dadurch, daß man den Besitz
im ganzen Umfange kennt, gelangt man zu einem geistigen Eigentumsrecht.
Und so haben die Aufzeichnungswerke
auch jeder einzelnen Kirche einen Nachweis über den ihr unterstehenden
Besitz gegeben. Wenn auch über den Verkaufswert der einzelnen Gegenstände
keine Angaben sich finden, so geben diese doch einen Anhalt über das
Erhaltenswerte und bieten den Aufsichtsbehörden eine gute Handhabe,
die Vollständigkeit des Kunstbesitzes einer Kirche nachzuprüfen.
Sie sind also Inventuraufnahmen im Sinne des Kaufmannes, Unterlagen für
eine Kircheninspektion. Kein Pfarrer sollte sein Amt übernehmen, ohne
sich zu vergewissern, daß der Kirchenbesitz seiner Kirche noch vollständig
erhalten ist, da ihm die Verantwortung für das Fehlen von Gegenständen
zugemutet werden kann. Und dort, wo leider einige Aufzeichnungswerke in
dieser Hinsicht nicht ausreichen, ja wo sie noch fehlen, sollte man jetzt
mit erhöhtem Eifer einsetzen, um das Versäumte nachzuholen.
Die Denkmalpflegen.
Überall sollte der
Grundsatz herrschen, daß die Mitglieder der Denkmalämter und
die Denkmalpfleger nicht selbst ausführende Künstler sind. Die
Ämter sind beratende Dienststellen, in denen sich die größte
Erfahrung in der Denkmalpflege vereinigen soll. Sie haben also hauptsächlich
aus Sachverständigen, d.h. aus Künstlern, Kunstgelehrten, Kunstfreunden
zu bestehen, müssen jedoch auch Techniker, Verwaltungsmänner
und Vertreter der mit der Denkmalpflege vorwiegend betrauten Organisationen,
also der Kirchen, der Städte usw. unter sich zählen. Ihre Aufgabe
ist Beratung der Behörden, der Kirchengemeinden, aller Besitzer und
Verwalter von Kunstdenkmälern dort, wo sie um ihr Gutachten angegangen
werden, jedoch auch dort, wo sie aus eigenem Antrieb sich mit einer Angelegenheit
zu befassen für richtig befinden. Denn ihnen ist die Überwachung
aller Denkmäler ihres Bezirkes anzuvertrauen, so daß sie auch
dem Besitz des Staates gegenüber Einspruchsrecht haben. Gerade durch
die Zusammensetzung aus angesehenen Männern verschiedener Lebensstellung
wird es möglich sein, die unvermeidlichen Verschiedenheiten in der
Behandlung der Einzelfragen zu einem ersprießlichen Ausgleich zu
bringen, namentlich wenn die Aussprache sich in voller Freiheit vollzieht,
nicht gebunden durch die Weisungen einer vorgesetzten Behörde oder
durch den überwiegenden Einfluß einer Zweckgemeinschaft.
Auch nicht durch die der
Künstler, denen unzweifelhaft eine wichtige Stellung in diesen Ämtern
zufällt. Man wird sich freuen, die Angesehensten unter diesen den
Ämtern einreihen zu dürfen und trotzdem den Grundsatz aufzustellen
haben, daß nicht die künstlerische Arbeit auf die Amtsmitglieder
allein fällt, daß somit die Gefahr entstehe, das Amt werde als
ein "Klüngel" angesehen. Wenn das Amt auch auf die Mitwirkung der
ihm angehörigen Künstler im Interesse der Sache nicht verzichten
will, so wird es doch die Gefahren erkennen, die durch das Überwiegen
Weniger in der Pflegetätigkeit liegen. Sehr leicht wird eine schematische
Behandlung eingreifen und die Mitwirkung der Jüngeren, Außenstehenden
zum Nachteil der Kunst und mithin auch der Denkmäler beeinträchtigt
werden. Aufgabe des Amtes wird sein, den jeweilig Besten zu finden, der
die Arbeit ausführen kann, aber auch dem vom Besitzer selbst Gewählten
nicht etwa die Hände in der Durchführung seiner künstlerischen
Absichten zu binden, wohl aber guten Rat über die einzuschlagenden
Wege zu erteilen und das als ungeeignet Erscheinende zu verhindern. Es
gilt nicht etwa einseitig einen staatlich anerkannten Kunstgeschmack einzuführen,
sondern das als verfehlt Erkannte abzulehnen. Im Amt sollen Männer
mit tiefem künstlerischen und kunstwissenschaftlichen Verständnis
überwiegen, die nicht von der Absicht beseelt sind, selbst am Denkmale
sich künstlerisch zu betätigen. Man soll den Künstler nicht
in den Zwiespalt hineinführen, der sich in ihm zwischen dem Schaffensdrang,
der sich in tunlichst umfassender Weise betätigen will, und dem Wunsch
der Erhaltung des Alten erhebt. Der Kirchenvorstand soll vor allem sich
hüten, Arbeiten an Leute zu vergeben, die nicht befähigt sind,
sie in künstlerischem Sinne durchzuführen. Denn jede, auch die
kleinste Arbeit an der Kirche soll in diesem Sinne Wert haben. Man soll
sich hüten, durch Rücksichtnahme auf Personen, etwa auf Mitglieder
des Kirchenvorstandes oder der Gemeinde, die Lösung der zu stellenden
Aufgabe zu beeinträchtigen.
Der Bauherr.
Bauherr in der Kirche ist
die Gemeinde. Sie ist in der Regel der Geldgeber, sie soll später
der Nutznießer des Kirchengebäudes sein. Die Formen der Gemeindeverwaltung,
die Verhältnisse zum Pfarrer und zu den kirchlichen wie staatlichen
Oberbehörden sind verschiedenartig, aber überall bestehen gesetzliche
Bestimmungen oder durch die Gewohnheit festgestellte Vorschriften, die
die freie Ausgestaltung des Kunstwerkes beeinflussen. Sie umschreiben mehr
oder weniger stark den Einfluß der Kirche auf die künstlerische
Form in dem Sinne, daß die Tauglichkeit des Baues oder des Gerätes
für die kirchlichen Zwecke sichergestellt werden muß. Es wurde
dies in den Satz zusammengefaßt: Bauherr in der Kirche ist die Liturgie.
Der Kirchenbau, soweit er ein Werk ist des Künstlers und der Handwerker,
ist ein Gerät, das geeignet sein soll, dem gottesdienstlichen Zwecke
zu dienen, und zwar je nach den besonderen Formen der Gottesverehrung in
den verschiedenen Religionsgemeinschaften. Der Bau sowohl, wie die einzelnen
Teile seiner Einrichtung erhalten ihre kirchliche Form nicht durch Schönheit,
Stil, Herstellungsstoff, sondern dadurch, daß sie sich für ihren
Zweck eignen oder doch an die durch den Gebrauch als geeignet erkannte
Form sich anbequemen.
Es ergibt sich daraus die
Aufgabe zunächst des Bauherrn: Er hat dafür zu sorgen, daß
der Zweck erreicht wird, nämlich eine den kirchlichen Absichten vollkommen
entsprechende Anlage zu erhalten. Entsprochen wird diesen Absichten dadurch,
daß der Gottesdienst nicht nur zur Not eine Unterkunft findet, sondern
daß die Anlage aus seiner Eigenart heraus entwickelt ist. Und da
im Gottesdienste der verschiedenen Bekenntnisse sehr starke Unterschiede
bestehen, soll die Kirche dem Bekenntnis entsprechend, dieses versinnbildlichend,
gestaltet werden, also im Sinne des Bekenntnisses kirchlich gestaltet sein,
nicht lediglich im Sinne eines allgemein kirchlichen "Ideals". Daß
dem so werde, dafür hat der die Gemeinde leitende Geistliche zu sorgen.
Er ist nicht Richter über die schönheitliche Form – dies ist
Sache des Architekten – wohl aber darüber, ob der Bau den Bestimmungen
der kirchlichen Gemeinschaft entspricht, die sich ja auf die künstlerische
Form nicht erstrecken.
Während die Kunstgeschichte
sich eingehend mit den Problemen der Ästhetik beschäftigt, während
die Architekturgeschichte sorgfältig die Formentwicklung, die technische
Seite behandelte, wurde dem Bauherrn als dem Besteller des Kunstwerkes
bisher nicht genug Beachtung zugewendet.
Die Kunst des Mittelalters
war fast ausschließlich an Überlieferung gebunden. Noch gab
es keine Ausstellungen, in denen man Bilder und Statuen kaufen konnte,
noch keinen Kunsthändler, der Bilder geschäftsmäßig
vertrieb, d. h. solche Werke, die der Künstler nach freiem Willen
schuf, nur seinen eigenen Trieben folgend. Die Kirchen sind selten in der
Lage, auf diesem Wege geschaffene Werke zu verwenden. Man mag darüber
streiten, welche Entstehungsart für das einzelne Kunstwerk oder für
die gesamte Kunst heilsamer ist. Ich möchte hier in die Frage nicht
weiter eindringen. Fest steht, daß die Kirche eben nicht ausschließlich
ein dem Künstlergeist entsprossenes Werk in majorem Dei gloriam ist,
sondern eine Schöpfung, der ein |