Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz
Frau Prof. Dr. Margret Wintermantel
Ahrstraße 39
53175 Bonn
Satzungsverstoß der Leipziger Universitätsleitung
Sehr geehrte Frau Professor Wintermantel,
ich möchte mich heute noch einmal an Sie wenden, da Sie die Hochschulrektorenkonferenz gemäß ihrer Grundordnung § 17 gerichtlich und außergerichtlich vertreten und auf mein Schreiben vom 29. August bisher nicht antworteten. Beiliegend erhalten Sie die Zusammenfassung der durch die Leipziger Universitätsleitung verursachten Satzungsverstöße.
Da ich davon ausgehe, daß der Plenumsbeschluß 5/2003 gemäß § 9 korrekt verlief, bezieht sich das Anliegen ausschließlich auf schwerwiegende Verstöße gegen die Grundordnung der Hochschulrektorenkonferenz gemäß § Absatz 1 und 2 durch die Universität Leipzig.
Als Alumnus der Universität Leipzig liegt mir sehr viel am Ruf der Universität Leipzig sowie an der Wiedergewinnung ihrer Kulturgüter. Ich habe Sie nicht nur wegen Ihrer Präsidentschaft in der Hochschulrektorenkonferenz von Beginn an per Email und brieflich über die Thematik informiert, sondern auch weil ich davon ausgehe, daß Sie als Kulturbürger dieses Interesse mit anderen weltberühmten Wissenschaftlern teilen.
Als Psychologin ist Ihnen vielleicht auch bekannt, daß die Anfänge der experimentellen Psychologie in Leipzig liegen. Durch die systematische Unterdrückung der Bedeutung der Paulinerkirche ist aber viel Wissen verloren gegangen. So bin ich immer wieder überrascht zu erfahren, daß nicht allgemein bekannt ist, daß die Mauern des weltbekannten Instituts von Wilhelm Wundt, das er im Jahre 1896 in der Universitätsstraße bezog, im Jahre 1968 mit der Universitätskirche gesprengt wurde. Mit dieser Sprengung sollten die Wurzeln der Leipziger Universität zerschlagen werden. Wie erfolgreich dies gelungen ist, kann man an den bisherigen Fehlentwicklungen ablesen.
Die Hochschulrektorenkonferenz hat mir unter Ihren Vorgängern persönlichen Schaden zugefügt. Ich habe in der Zwischenzeit von einigen Mitgliedern der Hochschulrektorenkonferenz positive Nachrichten erhalten, die mir die Hoffnung geben, daß die Wahrheit langsam doch ans Licht kommen wird. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihren Willen zur Wiedergutmachung seitens der HRK durch einen Gesprächstermin dokumentieren würden.
Mit freundlichen Grüßen
Wieland Zumpe
http://www.technologienpsychologie.org
Verstöße der Universität Leipzig gegen die Ordnung der Hochschulrektorenkonferenz – Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, Stand: September 2004
Die Verstöße richten sich auf den Beschluß vom 18. Februar 2003 – HRK/5/2003 „HRK-Plenum unterstützt die Universität Leipzig in Sachen Uni-Kirche“. Die Verstöße beziehen sich auf den Beitrag der Universität Leipzig zur Erfüllung seiner Aufgaben innerhalb der Grundordnung gemäß § 1 und 2.
Zu den Sachverhalten liegen den Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz seit dem Beschluß 5/2003, mehreren Mitgliedern des Präsidiums der Hochschulrektorenkonferenz sowie inzwischen Mitgliedern des Beirates der Stiftung umfangreichere Unterlagen und Informationen vor. Die Sachverhalte seien an dieser Stelle nochmals zusammengefaßt.
Zur Sachlage
Grundlage für den Plenumsbeschluß 5/2003 war ein außergerichtlicher Vergleich zwischen dem Freistaat Sachsen und der Universität Leipzig aus dem Jahre 2000, wonach man sich kurzgefaßt darauf einigte, daß die Betreuung des innerstädtischen Körperschaftsvermögens bei der Universität Leipzig verbleibt, während außerhalb des Stadtkernes diese Aufgaben der Freistaat Sachsen übernimmt. Insofern war der Einwand für den Beschluß formal berechtigt, entband die Universität Leipzig aber in keiner Weise von ihren Pflichten im Umgang mit dem ihr anvertrauten Körperschaftsvermögen, sowohl bei Sanierung als auch bei Neubau.
Denn das ist der eigentliche Hintergrund dafür, warum sich die sächsische Staatsregierung am 28. Januar 2003 für den Wiederaufbau der 1968 gesprengten Universitätskirche aussprach. Dies gilt es zu hinterfragen.
Hierzu ist festzustellen: Die Planungsgrundlagen der Universität Leipzig für die innerstädtischen Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben sind dem Status einer deutschen Hochschule in keiner Weise würdig, da die Bau-, Kultur- und Geistesgeschichte dieses traditionsreichen Standortes mit ehemals 18 unterschiedlichen Grundstücken verleugnet wird. Dies muß insbesondere unter dem Blickwinkel gesehen werden, daß die Universität Leipzig u.a. auf den Gebieten Geschichte, Theologie, Kunst und Architektur ausbildet und forschend tätig ist.
Anhand von zwei Beispielen zur Wettbewerbsausschreibung im Jahre 2001 möge das erläutert werden.
1. Goldener Bär
Wenn deutsche Geistesgrößen des 18. und 19. Jahrhunderts gewürdigt werden wie in der Stiftung Weimarer Klassik, so muß man bedenken, daß diese fast alle dieses Gebäude als Stammsitz von Breitkopf & Härtel in der Universitätsstraße kannten, da von dort aus viele ihrer Werke in die weite Welt gingen, gleich ob es sich um literarische Arbeiten handelte oder um Kompositionen, die gleich gegenüber im Gewandhaus zumeist uraufgeführt wurden. Selbst Goethe beschreibt Erlebnisse dazu, als den dort wohnenden Gottsched kennenlernte.
Von dem Haus, das später in den Besitz der Universität Leipzig überging und bis zur Bombardierung Leipzig im Zweiten Weltkrieg u.a. vom Kunsthistorischen Institut der Universität genutzt wurde, ist keine Rede.
2. Universitätskirche St. Pauli
Zur Universitätskirche St. Pauli, die nahezu unversehrt bis zur Sprengung im Jahre 1968 siebenhundert Jahre Bestand hatte und die eine einmalige deutsche Geistes-, Kultur- und Wissenschaftsgeschichte widerspiegelt, wird nicht in der geringsten anständigen Form Bezug genommen. Weder die Pläne noch ausreichendes Material der Innen- und Außengestaltung noch deren einzigartige Bedeutung wurden beigebracht.
Stattdessen wurden die funktionsuntüchtigen „sozialistischen Umbaupläne“ den Wettbewerbsteilnehmern ausgiebig mitgeliefert, an denen „angedockt“ werden sollte.
Die Wettbewerbsteilnehmer erhielten nur eine unvollkommene Bergungsliste zur Universitätskirche, aus der sich für Außenstehende wenig erschloß (nur ein oder wenige Architekturbüros sollen sich daraufhin genauer in der Kustodie erkundigt haben).
Das heißt: Für die gesamte Planung gab es keine seriöse Bestandsaufnahme!
Hierzu schrieb mir Rektor Prof. Volker Bigl am 11. Juli 2001: „Der endgültige Wettbewerbstext wird noch in dieser Woche abgestimmt, die Jury ist namentlich berufen, Raumprogramme für die vielfältigen universitären Neu- und Umbauten wurden erarbeitet und seitens der Staatsregierung bestätigt, Verträge mit einem privaten Investor stehen vor dem
Abschluß und die staatliche Finanzierung der Hochschulbauten ist gesichert. Wie Sie sicher verstehen werden, lassen sich damit auf dieser Stufe keine grundsätzlichen Änderungen mehr einführen ohne das Gesamtvorhaben wieder von vorn zu beginnen. Dafür sehe ich keinen Anlaß.“
Auf meine erneuten ausführlichen Hinweise schrieb mir der damalige Rektor am 23. Oktober 2001: „Selbstverständlich sind für den eigentlichen Wettbewerb auch Informationen über den „genius loci“ - Baugeschichte, Bedeutung für die Universität, Einbettung in die Stadtgeschichte etc. - notwendig. Wie diese Informationen verfügbar gemacht werden bzw. auf welche Weise die Teilnehmer dieses Architektenwettbewerbes sich diese Informationen selbst beschaffen, war für die Entscheidung zweitrangig, vor allem, nachdem ein Originalaufbau der Universitätskirche weder von der Universität Leipzig noch von der Staatsregierung oder der Stadt unterstützt wird.“
Das Resultat dieses geschichtsklitternden Wettbewerbes war der im Volksmund genannte „Gasherd“, ein Kasten als zweiter Preis, dem nach dem Entsetzen nicht nur in der Bevölkerung wiederum ein Wettbewerb folgte, obwohl die Universität liebend gern schon diesen „Siegerentwurf“ umgesetzt sehen wollte. Dazu wurde eigens eine Ausstellung eingerichtet, während für die Bestandsaufnahme der Baugeschichte keinerlei Mittel zur Verfügung gestellt wurden.
Damit die Preisträger nicht gerichtlich gegen die Auslober vorgingen, erhielten sie den Auftrag für die mittlerweile bereits ins Stocken geratene Mensa, die nun auch u.a. den Standort des „Goldenen Bären“ beziehungslos zudeckelt und sich an die verrotteten DDR-Bauteile „anschmiegen“ soll.
Nach über fünf Jahren ist der Zustand zu konstatieren, daß die Universität Leipzig weiterhin in völliger Intransparenz und Verbohrtheit an ihren kulturbarbarischen und u.a. auch funktional fragwürdigen Vorhaben festhält, die sich im Falle der Universitätskirche nunmehr im Jahre 2006 sogar in fataler Weise nationalsozialistischen Umbauplänen annähern.
Gemäß der Grundordnung der HRK hätte die Universität Leipzig durchaus ihre Probleme in der HRK vorstellen können und müssen, gerade um Lösungsunterstützungen bei bestimmten Spezifiken in der HRK zu bekommen, u.a. da im Hochschulbau der alten Bundesländer die Wiedererrichtung einer Universitätskirche nicht vorkommt und somit ihre Finanzierung nicht adäquat geregelt ist, so wie dies bei der Freiburger Unikirche problemlos möglich war.
Da seitens der Universität Leipzig keine Aufbereitung der Bau-, Geistes- und Kulturgeschichte vorliegt, stellt sich die wichtige Frage, wie dies geschehen konnte.
Personelle Hintergründe
Im Jahre 1998 setzte die Leipziger Universitätsleitung als Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für die Erarbeitung von Empfehlungen zur Neugestaltung des Augustusplatzes einen SED-Alt-Kader für sozialistischen Städtebau ein. Dieser unterband jegliche Form einer demokratischen Aufarbeitung und unterschlug wissentlich vorhandene Kenntnisse, so daß das Konzil der Universität Leipzig bereits im Jahre 1999 ohne solide fachliche Grundlagen zu einer Willensbildung gedrängt wurde.
Auf Anregung des damaligen Kanzlers, Herrn Peter Gutjahr-Löser, bezüglich des anstehenden Wettbewerbes verfaßte ich im Jahre 1999 innerhalb von drei Wochen die ersten Internetseiten zur Thematik, die die Wissensdefizite abbauen sollten. Entsprechende Vorschläge und Anregungen wurden ebenfalls von einem leitenden, zuständigen Alt-SED-Kader in der Universitätsverwaltung ab dem Jahre 2000 fortan stets abgeblockt. Jedwede Form einer demokratischen Wissensbildung wurde in den bestehenden Strukturen unterbunden. So wurde dem Rektor, Herrn Prof. Volker Bigl, eine ganze Reihe von Professoren genannt, die in Funktionen damaliger Kommissionen saßen bzw. fachlich zuständig waren, aber entweder sich nicht kompetent fühlten, nicht ansprechbar waren oder Gespräche auf spätere Semester verwiesen. Eine Prüfung dessen erfolgte seitens des Rektors nicht.
Erklärlich ist dies aus der Personalstruktur der Universität Leipzig.
Die Sprengung der Universitätsbauten im Jahre 1968 wurde bis zur „Wende“ im Jahre 1989 an der damaligen Karl-Marx-Universität Leipzig tabuisiert. Das heißt, es konnte sich bis auf wenige Ausnahmefälle nur halten, wer dieses Kulturverbrechen direkt vertrat oder zumindest tolerierte. Da zeitlich gesehen immer noch direkt Beteiligte dieses Verbrechens „im Amt“ sind, will keiner darüber sprechen. Über die Beteiligungen und Verquickungen wird bis heute geschwiegen. Keiner der neu hinzukommenden Professoren wurde somit mit der Problematik und der Dimension der Kulturgeschichte der Universität Leipzig adäquat vertraut gemacht.
Dazu kommt ein weiterer verhängnisvoller Fakt. Die Karl-Marx-Universität Leipzig war mit „ihrem“ Namen und dem 1973 übergebenen Neubau gerade dafür ausersehen, daß über die „Diktatur des Proletariats“ der Sozialismus/Kommunismus auch in der damaligen BRD und dem westlichen Ausland siegen sollte. Bedingt durch die Leipziger Messe wurde Leipzig und damit die Karl-Marx-Universität Leipzig zum Schwerpunkt der Auslandsspionage des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR – quer durch alle Wissenschaftsbereiche, d.h. nicht nur besonders in der Theologie und der Physik.
In Leipzig fielen über 200 Tonnen verkollerter Akten an, ein nicht geringer Teil davon sicherlich von der berüchtigten HV A. Da bisher nur ein einziger Professor diesbezüglich nicht mehr zu den Mitarbeitern der Universität Leipzig zählt, ergibt sich Aufklärungsbedarf. Zwar mußte jeder unterschreiben, daß er nicht für die Stasi gearbeitet hat, und zahlreichen IMs wurde danach gekündigt (ob dies immer die „richtigen“ traf, ist eine andere Frage),
aber alle anderen Wissenschaftsspitzel (KGB und andere osteuropäische Geheimdienste) tangierte dies nicht. Zudem war die Karl-Marx-Universität Leipzig nachweislich ein Rückzugsraum für „aufgeflogene Kundschafter“. Mit dem gezielten Ausschwärmen der entsprechenden Kader im Jahre 1989/90 wurden sicherlich weitere „Verbündete“ nach Leipzig geholt. Wie in den Unterlagen u.a. der Vereinbarung zwischen MfS und KGB nachzulesen ist, besaßen diese ein ausgezeichnetes Detailwissen zahlreicher westdeutscher Hochschulen und notwenige Dossiers über ihre HV A-Kollegen im Westen und „DDR-freundliche“ Wissenschaftler, die in den Osten Deutschlands gerufen werden konnten.
Um die Aktualität der Problematik zu unterstreichen: Der letzte ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Bezirksbehörde des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR geht nach den vorliegenden Listen und gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen am 24. Mai 2038 in Rente. D.h. auch die letzten Wissenschaftsspitzel an der Universität Leipzig, die geheimdienstlich geschult und instruiert wurden, sind nur wenige Jahre älter, wenn sie z.B. über das Wachregiment „Felix E. Dzierzynski“ zum Studium kamen oder über die Gruppe ЛУЧ nach 1985 angeworben und in diverse Wissenschaftsbereiche „delegiert“ wurden.
Gemäß der Grundordnung der HRK ist es sicherlich ein Thema, wie mit diesem Problem umgegangen werden kann. Denn allein der Zusammenschluß in der HRK bedeutet nicht, daß damit die Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur gemeistert wurde.
Die Leipziger Universitätsleitung nahm aber hierauf keinen Bezug, sondern sie unterdrückt vorsätzlich die Meinungsfreiheit wie im Falle meiner Email an die Hochschulrektorenkonferenz und weigert sich, selbst den Anweisungen des Amtsgerichtes Leipzig zu folgen.
Dabei wäre es gerade bei einem solch für die deutsche Hochschullandschaft wichtigen Bauvorhaben wie in der geschichtsträchtigen Leipziger Innenstadt Handlungsvoraussetzung, im demokratischen Ringen nach den besten Lösungen völlige Transparenz zu beweisen.
Stattdessen brachte die Leipziger Universitätsleitung in der Hochschulrektorenkonferenz fadenscheinige Argumente vor, um die fehlenden Leistungen und die geschichtliche Schuld der Universität Leipzig, insbesondere durch die von der Universität Leipzig selbst betriebene Sprengung der Universitätsgebäude 1968 zu verbergen.
Dieser Vorfall ist um so schwerwiegender, da das Plenum als höchstes Gremium der HRK dafür durch die damalige Leipziger Universitätsleitung mißbraucht wurde.
Die Willensbildung seitens der deutschen Hochschulen kann m.E. nur lauten, daß eine Wiedergewinnung der baulichen, geistigen und kulturellen Werte in Leipzig, die mit dem Vermächtnis von D. Martin Luther, Johann Sebastian Bach, Felix Mendelssohn Bartholdy, Paul Flechsig, Wilhelm Wundt und vielen Generationen von Wissenschaftlern und herausragenden Persönlichkeiten verbunden ist, unabdingbar erfolgen muß.
Es kann nicht weiter SED-Unrecht zur Planungsgrundlage genommen werden. Es kann nicht sein, daß Alt-SED- und DDR-Nomenklaturkader, die die Vernichtung bürgerlicher Werte betrieben, heute weiter Geschichte schreiben. Es kann nicht sein, daß sich ein eigenmächtiger Leipziger Rektor aus Limburg/Lahn gegen die Geschichte agiert und sich selbstherrlich darüber erhebt. Es kann nicht sein, daß die Universität Leipzig 27 Nobelpreisträgern, die sich bereits für den Wiederaufbau der Universitätskirche St. Pauli aussprachen, nicht die Hand reicht, sondern sie mit dem „Preis eines Dynamitherstellers“ herabgewürdigt.
Aufgrund der Schwere der Verstöße seitens der Universität Leipzig sowie nach dem aktuellen Stand, der entgegen dem Beschluß 5/2003, gar keine „Uni-Kirche“ vorsieht, empfehle ich, diesen sofort zu überprüfen. Falls Sie zu demselben Ergebnis kommen wie ich, bitte ich Sie ferner, den Beschluß zu revidieren und sich für den Wiederaufbau der Leipziger Universitätskirche auszusprechen. Gleichzeitig bitte ich gemäß der Grundordnung der HRK, daß eine solide Planungsgrundlage vorgelegt wird, die dem Niveau einer deutschen Hochschuleinrichtung gerecht wird.
Hierzu muß ergänzt werden, das die Leipziger Universitätsleitung ausschließlich auf Steuergeldern bauen will, während diesbezügliche Bürgerinitiativen, die die Universitätsleitung ignoriert, sowohl die Bergung der gesprengten Gebäude- und vermißten Inventarteile sowie der Wiederaufbau der Universitätskirche St. Pauli und ggf. die Wiedererrichtung des Fürstenhauses mit Spendengeldern finanzieren wollen.
Angesichts der Dimension der notwendigen Aufarbeitung – die Sprengung der Leipziger Universitätsbauten im Jahre 1968 stellt eines der größten Kulturverbrechen in Europa nach dem II. Weltkrieg – bitte ich zudem um die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die den Verbleib von Kulturgut klärt und die Schuldfragen eingehend untersucht.
Da die Universität Leipzig seit ihrem Beitritt zur Hochschulrektorenkonferenz im Jahre 1990 selbst nicht dazu in der Lage war, droht, wenn mit der geschichtsfälschenden Willkür der Leipziger Universitätsleitung vollendete Tatsachen geschaffen werden, dem Ansehen der deutschen Hochschullandschaft insgesamt durch die unbewältigte Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur weiterer Schaden.
Zu den Themenkreisen liegen Beiratsmitgliedern der Stiftung der HRK weiterführende Unterlagen vor.
Wieland Zumpe
Leipzig, den 16. Oktober 2006