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Wieland Zumpe

Philipp-Rosenthal-Straße 21

04103 Leipzig


Staatsministerin

Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer

- persönlich -

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Wigardstraße 17

01097 Dresden


Zwischenbilanz: Universität Leipzig 1999-2011 / Forderungen

SED-Verbrechen: Kriminelle Verbringung von Kulturgütern

Einschreiben / Rückschein (ENGLER 23.01.12)

Leipzig, den 19. Januar 2012

Sehr geehrte Frau Prof. von Schorlemer,

aus meiner Sicht hatte die Universität Leipzig in Vorbereitung ihres 600-jährigen Bestehens sehr gute Voraussetzungen für ein würdiges Gelingen dieses Jubiläums. Drei Wochen nachdem ich dem Kanzler der Universität Leipzig, Herrn Peter Gutjahr-Löser, an meinem Computer neueste Internetanwendungen vorstellte, setzte ich aufgrund seiner Anregungen für kommende Planungen und den Architekturwettbewerb bereits am 25. November 1999 die ersten Seiten in Vorbereitung dieses Ereignisses online. In der Folgezeit sammelte ich umfangreiches Material zum Planungsgebiet zwischen Augustusplatz, Universitätsstraße und Grimmaischer Straße. Entsprechende Konzepte und die ersten dreidimensionalen Modelle wurden erstellt. Sogar Pläne der Paulinerkirche fanden sich an, und Nobelpreisträger Prof. Günter Blobel konnte die ersten maßstabsgetreuen und dreidimensional begehbaren Web3D-Modelle begutachten.

26 Nobelpreisträger und viele andere Persönlichkeiten waren analog zur Dresdner Frauenkirche sofort bereit, sich für Leipzig und den Freistaat Sachsen zu engagieren.

Doch aus damals nicht erklärlichen Gründen wiegelten verschiedene Funktionsträger an der Universität Leipzig ab. Bau-, Kultur- und Geistesgeschichte wurden ignoriert, ich erhielt Hausverbot, Internetadressen wurden gelöscht, Nobelpreisträger als „Preisträger eines Dynamitherstellers“ verunglimpft, fälschliche Kosten mit einer Milliarde DM bei Wiederaufbauarbeiten ersonnen etc.

Heute über zwölf Jahre danach ergibt sich folgende Zwischenbilanz: Die Ausrichtung der Universitätsleitung folgte weiter nach SED-Plänen aus dem Jahre 1968. Nicht nur die Nobelpreisträger haben sich aus Leipzig zurückgezogen. Die angekündigte Finanzierung der Restaurierung von Epitaphien und weiterem Kulturgut der Paulinerkirche durch Investoren fand nicht statt. Große Summen wurden für geschichtsklitternde Wettbewerbe verausgabt sowie für die Hübschung von SED-Machwerken und die Hofierung eines betrügenden Erick van Egeraat.

Ein unfertiges, dysfunktionales Konglomerat am Leipziger Augustusplatz deckelt den gewollten Bruch mit Leipziger Bau-, Kultur- und Geistesgeschichte. Statt Anknüpfung an geschichtliche Traditionen für eine Elite- und Spitzen-Universität fiel diese folgerichtig in Rankings ab und kommt von ihrem im Volksmund genannten Image als „rote“ und „Spitzel-Universität“ mit neobolschewistischen Aktionen nicht los.

Das wissenschaftliche Selbstverständnis gebot es mir, insbesondere als Alumnus der ehemaligen „Karl-Marx-Universität“ Leipzig, den damals nicht erklärlichen Gründen nachzugehen, insbesondere in Vorbereitung von Architekturwettbewerb sowie Universitätsjubiläum und da nicht nur das Thema Paulinerkirche zu meinen Studienzeiten, insbesondere in der Kultur-, Kunst- und Architekturgeschichte de facto nicht vorkam.

Im Februar 2003 kamen die ersten Teile von www.paulinerkirche.org ins Internet. Trotz Hausverbot konnten die Web3D-Modelle der Paulinerkirche im April 2003 im Rahmen des Prix Ars Electronica in Linz bereitgestellt werden. Weitere Materialsammlungen, Dokumentationen und Ausarbeitungen zu den damit verbundenen Themen folgten in den Jahren danach – über Luthers Weihepredigt von 1545 bis zu den umfangreichen und weiter im Ausbau befindlichen Recherchen zu Gräbern und Persönlichkeiten in der Paulinerkirche. Im vergangenen Jahr kam die Dokumentation zu Ethik und anhaltenden Formen der Wissenschafts-, Technologie- und Geschichtsunterdrückung hinzu.

Auch hierbei ist verständlicherweise der umfangreiche Kenntnisstand nur zu Teilen online, da in diesem Falle Wissenschaft im Dienste der Allgemeinheit steht und komplexe Problematiken transparent und plausibel jedem interessierten Bürger zugänglich sein sollen.

Die Ausgrenzung, Wissenschaftsunterdrückung und jahrlange Untätigkeit seitens des Rektors der Universität Leipzig, Herrn Prof. Franz Häuser, auch gegenüber anderen, die die Aufhebung des Hausverbotes forderten, veranlaßten mich zur Klage gegen die Universität Leipzig beim Verwaltungsgericht Leipzig Az.: 4 K 576/09. Dieses wurde nun per 27.12.2011 eingestellt, indem die Beklagte die Verfahrenskosten trägt, da die neue Rektorin der Universität Leipzig, Frau Prof. Beate Schücking, das Hausverbot per 25.10.2011 aufhob.

Davon vollkommen unberührt bleiben Forderungen, die sich in diesem Zusammenhang mit dem Verfahren gegen das Hausverbot und mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Rektor der Universität Leipzig, Herrn Prof. Franz Häuser, Az.: SWMK: 1-0300.80-0361/17-17, ergeben. Die Universität begründete die Aufhebung des Hausverbotes mit einem „eingetretenen Zeitablauf“ und daß es nach Kenntnis der Universität Leipzig „keine tatsächlichen Anlässe für eine Aufrechterhaltung des Hausverbotes gegeben“ hat. Dies steht im Gegensatz zu den von mir dem Verwaltungsgericht Leipzig vorgelegten Schriftsätzen, wonach die vorgebrachten Begründungen für das Hausverbot vom 06.03.2003 nachweislich unzutreffend und falsch zugleich waren.

Festzustellen ist, daß es seitens des ehemaligen Rektors, Herrn Prof. Franz Häuser, jeglichen Sachbezugs ermangelte und somit der Forderung gemäß Beschluß des Amtsgerichtes Leipzig vom 03.08.2003 (AZ: 61 Ds 803 Js 19301/03) weiterhin nicht die Beachtung entgegengebracht wurde, meinen Argumenten nachzugehen. Als Dokument wurde u.a. auch die Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vorgelegt (Drucksache Sächsischer Landtag 5/7003 vom 18.10.2011), das die fehlende Mitverantwortung der Universität Leipzig „mangels Bauherreneigenschaft“ bei den anhaltenden Bauaktivitäten widerlegt.

Denn es ging damals wie heute ausschließlich um Sach- und Themendarstellungen, die, um Wissen unterdrücken zu können, als Beleidigung ausgelegt wurden. Dieser Mangel an fachlicher und inhaltlicher Auseinandersetzung besteht somit seitens der Universität Leipzig über die Jahre weiter.

An dem kleinen Ausschnitt eines Beispiels sei dies verdeutlicht.

Die Sonderveröffentlichung der Universität Leipzig vom 18.10.2008 zeigt auf der Titelseite das „Herzstück des neuen Campus: Das Paulinum...“. Abgebildet ist die „Aula und Andachtsraum“,

d.h. ein heller Raum mit spiegelndem Fußboden, sich im Raum auflösenden Säulen und Sonnenlichteinfall aus nördlicher Richtung.

Nun gehe ich davon aus, daß alle in Bau- u.ä. Kommissionen beteiligten Professoren bzw. vertretende Leitungsmitglieder der Universität Leipzig, gleich ob aus der Informatik, den Wirtschaftswissenschaften, der Theologie, der Kunstgeschichte oder in naturwissenschaftlichen Fachrichtungen über Sachkompetenz verfügen. Das heißt aber zugleich, daß sie somit wider besseres Wissen nicht realisierbare Planungen und Wünsche forderten und durchsetzten, die zugleich weiterhin u.a. unabsehbare Kosten verursachen.

Gerade aus diesem Grunde forcierte ich bereits vor den Architekturwettbewerben die konzeptionellen, inhaltlichen und Web3D-Entwicklungen, damit mit bestmöglichen Wissens- und Datenbasen eine Prüfung von Modellen unter gleichzeitiger Kostenminimierung betrieben werden kann. Selbst nach dem letzten Wettbewerb wurden neben diesem Beispiel unter der Thematik Transparenz weitere grundlegende Mängel und Fehler benannt, nachdem die Entwürfe von Erick van Egeraat bekannt wurden.

Derzeitiges Resümee ist, daß anstelle einer Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts an der Universität Leipzig Wissen und Bildung nicht nur zum Schaden der Studierenden, der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen unterdrückt wird. Im Freistaat Sachsen bekommt man

– und das ist die Zwischenbilanz einer sächsischen Hochschule in der Realität – an der Universität Leipzig für eine Email über achteinhalb Jahre Hausverbot.

Dies kann in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat u.a. gemäß Grundgesetz Artikel 5 (3) nicht so stehenbleiben, weshalb ich eine vollständige Rehabilitation für meine Tätigkeit fordere.

Wenn ich mich nun an Sie persönlich wende, so liegt dies nicht allein in der anhaltenden Geschichtsklitterung seitens der Universität Leipzig begründet, sondern folgt den Kenntnissen Ihrer Dissertation zum internationalen Kulturgüterschutz. Denn hierin liegt einer der Schlüssel, wie die Universität Leipzig ihre Versäumnisse nachholen und geschichtliche Kontinuität langfristig wieder herstellen kann. Während die Gesamtproblematik weiter schwelt, wie ich Sie bereits im Offenen Brief vom 27.05.2004 an die Neue Zürcher Zeitung Herrn

Prof. Franz Häuser schilderte, lautet die Frage, wie der Universität Leipzig mit konkreten Schritten aus der Misere geholfen werden kann. Auch hier sind ausführliche Hauptbeiträge unter der Überschrift NOTWENDIG per 26.02.2007 bereits erschienen, so daß ich mich aus aktueller Sicht zusammenfassend darauf konzentriere, wie hier vorgegangen werden kann.

Die Sprengung der Leipziger Universitätskirche St. Pauli 1968 und zuvor die Schändung und Beraubung von ca. 800 Gräbern zum Teil bedeutendster Persönlichkeiten in der Paulinerkirche gelten einschließlich ihrer generalstabsmäßig organisierten Vorbereitung und Durchführung von staatskriminellen Begleitaktionen als das größte unaufgeklärte Kulturverbrechen in Europa nach dem II. Weltkrieg und zugleich als das größte Verbrechen an der Universität Leipzig in ihrer über 600-jährigen Geschichte.

Auch nach DDR-Gesetzen war die Schändung und Beraubung der Paulinerkirche am Wochenende vor ihrer Sprengung rechtswidrig. Denkmalpfleger und Archäologen sahen zumindest mehrere Monate für eine Exhumierung und Bergung vor, so diese gesetzeskonform gewesen wäre.

Somit stellt dies die eigentliche Ursache dafür dar, daß organisierte Kräfte von SED und Nachfolger nebst MfS und legendierten Vasallen nebst Profiteuren alles daransetzten, den Wiederaufbau der Leipziger Paulinerkirche zu sabotieren. Es sollte unbedingt verhindert werden, daß bekannt wird, daß die SED nicht nur über Leichen ging, sondern den skrupellosen Ausverkauf der kulturellen, geistigen und natürlichen Reichtümer bzw. Grundlagen betrieb. Bürgerliche Kultur sollte für immer ausradiert bleiben. Die SED diktierte nicht nur, was bürgerlich gerade noch genehm erscheinen durfte (selbst bei den Thomanern wurde versucht, daß sie ihre kirchlichen Wurzeln im Sinne von FDJ und SED ablegen sollten), sondern sie suchte sich gleichfalls kriminelle Partner außerhalb der DDR, mit denen sie Geschäfte machen und die Diktatur weiter über Wasser halten konnte.

Da Fehlerdiskussion und Kritik in der SED ohnehin nicht geduldet wurde, war das MfS als Schild und Schwert der Partei nur darauf aus, in deren Eigeninteresse möglichst viel Geld zur Aufrechterhaltung der Diktatur herauszuschlagen. Wie bei anderen menschenfeindlichen Verbrechen des Dopings, von Medikamentenversuchen und des Einsatzes radioaktiver Stoffe durch gezielte Verstrahlung, woran auch die Universität Leipzig aktiv beteiligt war, schützt vielleicht die geheime Zusatzvereinbarung des MfS zum Einigungsvertrag temporär die Täter.

Doch hier geht es um die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern gemäß Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993. Gemäß Kulturgüterrückgabegesetz vom 18.05.2007 fallen Kulturgüter aus der Paulinerkirche, der Matthäikirche und ggf. weiterer in diesem Zusammenhang geraubter Kulturwerte aufgrund ausgeübter SED-Staatsverbrechen unter dieses Gesetz.

Zwar ist bezüglich der Rückwirkung nur das Protokoll zur Haager Konvention vom 14.05.1954 mit ihrem Inkrafttreten am 11.11.1967 explizit ausgewiesen, wo es um den Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten geht. Jedoch steht in diesem Fall vor einer möglichen Einschätzung gemäß § 11 des Kulturgüterrückgabegesetzes, daß Sie m. E. erst hiermit als Staatsministerin Kenntnis erlangen und zugleich eine Ermittlung von Umfang und Ausmaß der auch nach DDR-Gesetzen rechtswidrigen Vereinnahmung sowie Ausfuhr erfolgen muß.

Da es sich u.a. bei der Paulinerkirche um Kulturgut mehrerer Jahrhunderte handelt, wo in der Tat die Universität Leipzig ihrer Geschichte beraubt wurde, ist im Sinne von § 3 - 5 von einem Rückgabeanspruch von 75 Jahren auszugehen.

Die Ermittlung ist um so wichtiger im Sinne der Staatsziele für Wissen, Bildung und Erziehung gemäß der Verfassung des Freistaates Sachsen, da die Aufklärung der Verbrechen mit der Wiedergewinnung kultureller Werte und Güter von Jahrhunderten einhergeht und geschichtliche Kontinuität wieder aufleben kann. Zugleich ist dies die beste Prophylaxe, damit nicht länger neobolschewistischer Mob mit neuen Klassenkampflegenden weiteren Schaden anrichtet.

Die notwendige Aufklärungstätigkeit bedeutete bisher, in mühevoller Kleinarbeit historische Nachweise der Beerdigungen in der Paulinerkirche zu finden, Zeitzeugen zu befragen, BStU-Akten auszuwerten, Sekundärmaterial zu sichten etc. pp. Auch unter dem Verbrauch sämtlicher Ersparnisse war dies zudem mit den erschwerten Bedingungen der Ausgrenzung seitens der Universität Leipzig nur begrenzt möglich.

Auch bei weiteren Einrichtungen muß davon ausgegangen werden, daß, so sich bestimmte Dokumente anfinden, nach wie vor die Gefahr besteht, daß diese auch heute im Jahre 2012 noch beseitigt werden.

Der Hintergrund für meine Herangehensweise besteht darin, daß (fast) alle in der Paulinerkirche Begrabenen u.a. mit Namensschild in den Grüften beerdigt wurden. So wären die Vergleiche mit den vom MfS-Einsatzkommando angefertigten Listen leichter zu führen. Aber selbst ohne diese wird aufgrund der Einlagerung an ihren jetzigen Verbringungsort aufgrund der Reihenfolge rekonstruierbar, wie die Kindersärge, die man mit Kleinlieferwagen transportierte, abgestellt wurden.

Die Dimension notwendiger Aufklärung übersteigt jedoch die Möglichkeit weniger Einzelpersonen, die sich bisher damit befaßt haben. Dies wird allein daraus ersichtlich, daß SED und MfS über vier Jahre Zeit hatten, die Kommandoaktion zur Paulinerkirche vorzubereiten. Das betrifft u.a. zugleich, historische Dokumente, Material, Tonaufnahmen u.a. zur Paulinerkirche aus Archiven verschwinden zu lassen.

Ein zweiter Punkt betrifft den Verbringungsort, da an diesem vermutlich nicht nur die Kindersärge mit Gebeinen aus der Paulinerkirche liegen, sondern gleichzeitig Särge aus den Gruftbereichen der Matthäikirche, die ebenfalls vom MfS vereinnahmt wurden und eventuell Särge vom Neuen Johannisfriedhof selbst.

Der dritte Punkt betrifft das umfangreiche Raubgut. Nach Zeugenaussagen handelt es sich um teilweise äußerst wertvollen Goldschmuck und wertvolle Grabbeigaben. Da an Ort und Stelle nicht nur Listen angefertigt wurden, sondern die bunt bemalten Grüfte zum Teil auch fotografiert wurden, ist anzunehmen, daß das Raubgut nicht etwa eingeschmolzen wurde, sondern von potentiellen Käufern, die teils nicht deutsch sprechend, die Kirche während der Kommandoaktion besuchten, in seiner Substanz erhalten blieb. Damit im Zusammenhang stehen weitere Fragen, weil hinter den Epitaphien Gemälde und ein Silberschatz vermutet und gesucht wurden. Der den Beerdigten generell autark entnommene Schmuck mußte von Schätzern und Restauratoren in Augenschein und ggf. aufbereitet werden...

Die vom damaligen Konservator Dr. Hans Nadler geschätzte Anzahl von ca. 800 begrabenen Persönlichkeiten weist zudem auf die einmalige Bedeutung des Raubzugs von SED und MfS

und dabei auf die mutmaßlichen Hauptprofiteure, insbesondere der damals expandierenden Hauptabteilung Aufklärung des MfS (HV A).

Nach bisherigen Ermittlungen gaben sechs Zeitzeugen, die im Zeitraum der Kommandoaktion bzw. danach in der Paulinerkirche waren, unabhängig voneinander Auskunft. Die Zahl weiterer damals anwesender und heute noch lebender Zeugen wird auf über ein Dutzend geschätzt. In einem Anruf in der Geschäftsstelle des Paulinervereins im Jahre 2002 erklärte einer dieser, daß sie nichts sagen. Unabhängig abgesprochener Auskunftsverweigerung gibt es weitere Zeugen, die sich an nach 1989 erneuerte Verpflichtungserklärungen halten bzw. mit finanziellen „Klärungen“ der Rente zu rechnen haben, falls sie aussagen.

Parallel zur Durchführungsebene gibt es die Ebene der Planung und Leitung des generalstabsmäßig organisierten Verbrechens. Hierzu liegt z.B. die schriftliche Äußerung der Ehefrau von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski aus dem Jahre 2005 vor, daß dieser gesundheitlich nicht mehr in der Lage für ein Interview sei.

Prof. Dr. Armin Uhlmann, IM der Abt. XV (d.h. der späteren HV A) äußerte mir gegenüber in der Sache, daß die Zeit noch nicht reif dafür sei. D.h. es gibt auch Zeugen, denen ihr tschekistischer Eid über Wissenschaftsfreiheit und ethische Normen geht bzw. die darauf hoffen, mit Verdrängung diese Verbrechen ungeschehen machen zu können.

Da dies jedoch nicht für alle mit Raubkunst bzw. der unrechtmäßigen Verbringung von Kulturgut befaßten Zeugen gilt, sei hiermit angezeigt, die Generalbundesanwaltschaft einzubeziehen.

Dies erschließt sich nicht nur daraus, daß es sich von der Dimension her um SED- bzw. DDR-Staatsverbrechen handelt, sondern daß hier Zeugen gehört werden müssen, die im 1. Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages nach Artikel 44 des Grundgesetzes 1994 gehört wurden und wie im abweichenden Bericht von Ingrid Köppe (Drucksache 12/7650 zu 12/7600, Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode) nachzuvollziehen ist, Aussagen treffen können oder ggf. selbst direkt oder indirekt beteiligt waren.

Da zudem bereits die Amtsvorgängerin von Generalbundesanwalt Herrn Harald Range, Frau Prof. Monika Harms, mit der Thematik befaßt wurde und im Zuge dessen, daß bereits in diesem Bezug Hinweise auf aktuelle verfassungsfeindliche Aktivitäten der Generalbundesanwaltschaft mitgeteilt werden mußten, ist die Zuständigkeit gemäß Kulturgüterrückgabegesetz gegeben und notwendig.

Dagegen ist die Aufklärung der Verbrechensdurchführung vor Ort angebracht. Aus ihr ergeben sich wichtige praktische Schritte. Sollte sich der vermutliche Standort der verbrachten Leichen auf dem Neuen Johannisfriedhof als richtig erweisen, entspricht diese Lagerung nach meiner Kenntnis in keinem Falle heutigen gesetzlichen Bestimmungen. Wie gemäß des Schreibens von Oberbürgermeister Burkhard Jung – die finanzielle Sicherung vorausgesetzt – die Öffnung der Etzoldschen Sandgrube mit den weiteren Kulturgütern umgesetzt werden könnte, ergibt sich hier sogar gesetzlich notwendiges und zeitlich dringliches Handeln.

Die Kosten wären im Gegensatz dazu minimal und würden sich mehr auf wissenschaftliche Untersuchungen und Auswertungen erstrecken, die sicherlich weltweit – auch bei den ehemals unterstützenden Nobelpreisträgern – Resonanz finden.

Für den Freistaat Sachsen wäre dies sogar ein wichtiges Projekt, nicht einmal um nur SED-Verbrechen deutlich zu machen, sondern um den über Jahrhunderte in der Paulinerkirche Begrabenen wieder ihren Namen und ihre Würde gemäß ihrer Leistungen wiederzugeben.

Es ist nicht nur eine Herausforderung wegen damit verbundener gentechnischer Untersuchungen, sondern weil damit mehr konkretes Geschichtswissen und Kulturwerte gefördert werden, als man gegenwärtig überhaupt gewahr wird (Zeugen sprachen von teils wunderbar erhaltenen farbigen Kleidern der Begrabenen, an dem Standort wurden zudem achtlos Grabsteine zusammengekarrt, um die Verbrechen zuzudeckeln etc.).

Letztlich geht es um die Herstellung einer geschichtlichen Kontinuität, mit der man auch gut begründen kann, nicht länger Unsummen für betrügerischen Schnickschnack und ein nicht realisierbares Menetekel auszugeben. Herr Erick van Egeraat bestritt den Architekturwettbewerb im Wissen einer internationalen Kulturschande. Ich hatte ihn unter dieser Prämisse informiert und Material zur Verfügung gestellt, was auch in seiner Siegerpräsentation zu sehen war.

Die Universität Leipzig kann nur wieder zur internationalen und geachteten Geltung zurückfinden, wenn sie sich ihrer Geschichte stellt. Es kann nicht länger so sein, daß der Freistaat Sachsen wie in diesem Falle Professoren und anderes Personal dafür finanziert, Geschichtsklitterung, Wissenschafts- und Technologieunterdrückung zu leisten.

Aus diesem Grunde muß ich gemäß der Präambel und Artikel 11 der Verfassung des Freistaates Sachsen eine Umkehr einfordern sowie meine vollständige Rehabilitierung.

Hierbei bin ich gern bereit, meine Kenntnisse, Dokumentationen und weitere Ausarbeitungen zur Verfügung zu stellen. Da sich abzeichnet, daß allein aus dem Umfang der bisher unterdrückten und notwendigerweise aufzuarbeitenden Geschichte u.a. der Universität Leipzig ein größer anzulegendes Projekt erwächst, bin ich auch gern bereit, dies in der Projektvorbereitung zu unterstützen und entsprechendes neues Personal einzuarbeiten. Wenn hierzu auch die konzeptionellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Sache langfristig gesichert sind, übergebe ich gern das bisher gesammelte, auch historische Material.

Da das über achteinhalb Jahre währende Hausverbot praktisch zugleich einem Arbeitsverbot gleichkam und ich somit auf meinen eigentlichen Fachgebieten in den Hauptschnittpunkten von Neurowissenschaften, Allgemeiner Psychologie und Web3D-Technologien behindert wurde, möchte ich den entstandenen Nachholbedarf nun schließen und mich den eigentlich wichtigen Herausforderungen auf dem zu begründenden Gebiet der Technologienpsychologie widmen.

Da bitte ich zugleich um eine rehabilitierende Förderung, da es – auch im Sinne von Gustav Theodor Fechner – ausschließlich darum geht, neue, originäre Wissenschaftsansätze zu entwickeln, die dann zu gegebener Zeit vorgestellt werden können.

Die hier geschilderte zusammengefaßte Gesamtthematik wie auch differentielle Problematiken kann ich gern im Gespräch vorstellen und eingehender erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Wieland Zumpe

Dipl.-Kulturwissenschaftler


Anmerkungen:

Die ersten Seiten aus dem Jahre 1999 sind sogar noch online, weil sie in einem Untermenü „versteckt“ auf den Seiten der Gustav-Theodor-Fechner-Gesellschaft e.V. untergebracht waren und somit nicht wie andere Seiten gelöscht wurden: http://www.uni-leipzig.de/~fechner/600.htm

Hauptseite seit 2003: http://www.paulinerkirche.org

ab April 2003 online mit den ersten Web3D-Modellen: http://www.paulinerkirche.org/paulki.html

Luthers Weihepredigt: http://www.paulinerkirche.org/weihe.html

Die erste Personen bzw. Gräberliste Ende 2006: http://www.paulinerkirche.org/graeber.htm

Offener Brief an Neue Zürcher Zeitung 27.05.2004 http://www.paulinerkirche.org/archiv/forum/offenerbrief.html

NOTWENDIG 2007 u.a.: http://www.paulinerkirche.org/archiv/forum/not4.html und http://www.paulinerkirche.org/archiv/forum/not5.html

Transparenz 2006 siehe unter: http://www.paulinerkirche.org/archiv/forum0.html

ETHIK 2011: http://www.paulinerkirche.org/archiv/diktatur/index.html

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HTML-Fassung Einschreiben/Rückschein (ROTHE 24.05.12)

Ministerpräsident des Freistaates Sachsen

Herrn Stanislaw Tillich

- persönlich -

Sächsische Staatskanzlei

Archivstraße 1


01097 Dresden


Dienstaufsichtsbeschwerde: Staatsministerin Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer – Verstoß gegen Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen


Leipzig, den 22. Mai 2012

Sehr geehrter Herr Tillich,

als ehemaliger Vorsitzender des Musikviertel e.V. muß ich konstatieren, daß die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer, per 21.09.2011 (LVZ) zum falschen Standort der Leipziger Katholischen Kirche St. Trinitatis zugibt, bislang „wenig mitbekommen“ zu haben, aber zugleich Bewertungen trifft – ohne auf entsprechenden Informations- und Sorgfaltspflichten aufzubauen und damit gemäß Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu handeln. Das Landesamt für Archäologie hätte mitteilen müssen, daß es an der vermeintlichen Stelle weder einen Friedhof noch eine Klosteranlage gab. Vom Landesamt für Denkmalpflege hätte sie erfahren können, welche städtebauliche Qualität dort Maßstab ist und daß als realer historischer Bezug, wo ein Kirchturmquader vorgesehen ist, ursprünglich das Vollstreckungsamt der Stadt Leipzig stand.

Dies ist auch deshalb äußerst peinlich, weil sie selbst nur wenige Meter weiter im Musikviertel wohnt. Während ich für unsere Publikation zum Musikviertel für Grußworte noch Rudolf Arnheim, Friedensreich Hundertwasser und Yehudi Menuhin gewinnen konnte, hat die Staatsministerin „wenig mitbekommen“, auch nicht, daß zugunsten eines Stasi-Kommandeurs(1) der eigentliche Standort der Katholischen Kirche St. Trinitatis verleugnet werden soll. Auf meinen Hinweis vom 23.09.2011 mit einem Gesprächsvorschlag an ihren Bürgerbeauftragten, Herrn Dr. Jens-Ole Schröder, erfolgte seinerzeit keinerlei Reaktion.

Dies setzt sich leider fort. Mein Schreiben vom 19.01.2012 an Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer (Empfangsbestätigung: Engler 23.01.12) beinhaltete auf sieben Seiten eine Zwischenbilanz zu dem vorläufig verhinderten Wiederaufbau der Leipziger Paulinerkirche. Da Sie selbst Mitglied der Sächsischen Staatsregierung waren, die am 28.01.2003 einstimmig den Beschluß zur originalgetreuen Wiedererrichtung der Leipziger Universitätskirche St. Pauli faßte, brauche ich nicht explizit auf das Anliegen einzugehen.

Es ging daher nur um die aus meiner Tätigkeit in den zurückliegenden Jahren gewonnenen Erkenntnisse, warum eine tschekistisch organisierte Verhinderung der Wiederaufbaus erfolgte und was dagegen u.a. im Sinne Artikel 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen notwendig ist.

Da Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer zum Thema des internationalen Kulturgüterschutzes promovierte, ist sie zudem fachbezogen dafür prädestiniert, ihre Kenntnisse praktisch im Sinne der Verfassung des Freistaates Sachsen Artikel 11 auch anzuwenden.

Denn einer der Hauptpunkte zur Verleugnung der Paulinerkirche war nicht nur deren Sprengung am 30. Mai 1968, sondern die Raubgrabung am Wochenende davor, als in einer langfristig und generalstabsmäßig vorbereiteten Geheimaktion die nach Schätzung von Dr. Hans Nadler ca. 800 Begrabenen beraubt und anschließend anonym verscharrt wurden. Damit stehen weitere Verbrechen im Zusammenhang wie die Grabfledderungen für die Stasi-Zentrale auf dem Gelände der Matthäikirche. Hier fanden mutwillige und beispiellose Vernichtungsaktionen zur Auslöschung bürgerlicher Kultur- und Geistesgeschichte durch die SED und ihrer Helfershelfer statt, die durch deren Nachfolger und Profiteure unbedingt gedeckelt werden sollten und werden.

Doch erst mit der Aufklärung dieser Verbrechen kann eine verfassungsgemäß notwendige geschichtliche Kontinuität wiederhergestellt werden. Der Sachstand dazu besagt, daß sowohl bei dem verschwundenen Kulturgut (bei einem vermutlichen Rückgabeanspruch von 75 Jahren gemäß Haager Konvention bzw. anderer internationaler Vereinbarungen) als auch bezüglich der anonym verscharrten Persönlichkeiten mehrerer Jahrhunderte (umfangreiches wissenschaftliches Projekt zur Exhumierung und gentechnischen Auswertungen) akuter Handlungsbedarf besteht. Indes kam seitens der Staatsministerin, Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer, keinerlei Reaktion.

Hierbei entstehen auch finanzielle Schäden, wenn Ihnen als Richtlinien der Politik bestimmender Ministerpräsident seitens der Staatsministerin Informationen vorenthalten bzw. nicht ausreichend zur Kenntnis gebracht werden.

Gerade die erst in Ansätzen erkennbaren Schäden aktuell aufgedeckter, langjährig organisierter Immobilienkriminalität im Leipziger Rathaus unter den verantwortlichen wie wissenden Herren Andreas Müller, Wolfgang Tiefensee und Burkhard Jung (alle SPD) sowie außerhalb u.a. Uta Nickel (SED), die auch Auswirkungen auf die Verhinderung des Wiederaufbaus der Paulinerkirche und die Verleitung der Katholischen Kirche auf einen falschen Standort zur Folge hatten bzw. noch haben, gebietet Einhalt und Prüfung.

Auch die Staatsministerin sowie der Staatsminister der Finanzen, Herr Prof. Georg Unland, hätten Ihnen bei dem monströsen geschichtsklitternden Konglomerat am Leipziger Augustusplatz sagen müssen, daß gemäß Naturgesetzen die Sonne selbst bei einem betrügenden Architekten, der seine Kreation als „Betonkiste“ bezeichnet, nicht wie vorgesehen von Norden(2) scheinen kann, auch wenn weitere Unsummen dafür verpulvert werden.

Da bereits die Amtsvorgängerin der Staatsministerin, Frau Dr. Eva-Maria Stange (SED, derzeit ebenso SPD), nicht auf Schreiben reagierte, ergeht dieser Brief direkt an Sie als Ministerpräsident des Freistaates Sachsen. Damit verbindet sich die Bitte, im Sinne von Wissenschaft und Bildung gemäß der Verfassung die Zurückhaltung unterdrückter Geistes- und Kulturgeschichte zu beenden und die Aufklärung besagter Verbrechen einzuleiten, um geschichtliche Kontinuität langfristig wieder herzustellen.

Angesichts der 750-jährigen Geschichte der Paulinerkirche hat dieser Neubau bei einer Halbwertszeit von 50 Jahren wie sein sozialistischer Vorgängerbau am „Karl-Marx-Platz“ keine Chance auf allgemeine Akzeptanz. Wer sich auch baulich über Dominikaner, Tetzel, Luther, Bach, Mendelssohn Bartholdy u.v.a. stellen will, hat bereits in seinem Anspruch verloren.

Während Ministerpräsident Reiner Haseloff in den USA mit der Lutherdekade für sein Land wirbt, wird Geschichte in Sachsen an der Universität Leipzig weiter unterdrückt.

Geld wurde in Sachsen wie bei Genossin Dr. Eva-Maria Stange in Größenordnungen für den Erhalt bolschewistischer Machwerke ausgegeben(3), während eine geschichtliche Aufklärung nicht nur nicht finanziert wurde, sondern bewußt unterblieb. Dies bitte ich zu ändern.

Da ein Landesvater auch an künftige Generationen denken sollte, wäre es m.E. angeraten, falls der Architekt die Sonne nicht doch dazu überreden kann, hell vom Norden zu scheinen, diesen kostenintensiven Firlefanz aufzukündigen und dafür eine einfache Auskleidung anzuregen. Stattdessen sollte man den Blick darauf lenken, daß nur die über Jahrhunderte gewachsene Bau- und Geisteskultur zur Gesundung der Stadt beitragen kann, nicht aber städtebaulich gescheiterte Relikte wie das unansehnliche Uni-Hochhaus zum Sieg des Sozialismus-Kommunismus, dem sich der aktuelle Behelfsbau anzupassen versucht. Dies steht auch der sinnbildlichen Überschaubarkeit Leipzigs entgegen, die langfristig städtebaulich wie ökologisch wiederherzustellen ist. Daher sollte man bereits jetzt Jüngere mit dem bereits begonnenen Verschleiß dieser Ersatzerinnerung für eine kommende Herausforderung der Folgebebauung begeistern. Es ist der 12. August 2045. An diesem Tage vor 500 Jahren weihte Martin Luther die Paulinerkirche als erste deutsche Universitätskirche.

Auch wenn wir dieses nicht mehr erleben, bitte ich Sie, jetzt den Grundstein dafür zu legen, daß u.a. den ca. 800 in der Paulinerkirche begrabenen und verleugneten Persönlichkeiten sächsischer Geschichte ebenso Gerechtigkeit widerfährt wie weiteren über zwei deutschen Diktaturen hinweg Verleugneten und Unterdrückten. Diese Bildung ist die beste Prophylaxe dafür, daß nicht wieder neobolschewistische oder nationalsozialistische Kräfte weitere Schäden anrichten.

Zu allen, hier dargestellten Sachverhalten gibt es teils ausführliche Ausarbeitungen, über die sich die Staatsministerin, Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer, gern informieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Wieland Zumpe

Kopien:

Präses Dr. h. c. Nikolaus Schneider, Vorsitzender des Rates der EKD

Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Robert Zollitsch

Holger Zastrow, FDP-Fraktionsvorsitzender im Sächsischen Landtag

(1) http://www.paulinerkirche.org/kath/stadtkat.html

(2) http://www.stiftung-universitaetskirche.de/deutsch/82009_05_29_epd_245521_innenraum_universitaetskirche_sw.jpg

(3) http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/kein_abbruch_des_aufbruch/


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SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden

Herrn

Wieland Zumpe

Philipp-Rosenthal-Str. 21

04103 Leipzig


Dresden, den 6. Juni 2012

Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrter Herr Zumpe,

mit Schreiben vom 22. Mai 2012 an Herrn Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich erhoben Sie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsministerin Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer.

Nach Artikel 63 der Verfassung des Freistaates Sachsen leitet jeder Staatsminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien der Politik selbstständig unter eigener Verantwortung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Staatsministerin von Schorlemer ist daher nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Max Winter

Abteilungsleiter


Dieses Schreiben als Bilddatei (vontillich20120609.jpg 206 KB)

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HTML-Fassung (Einschreiben Sendungsnummer: RG 4342 6292 5DE)

unbeantwortet

Ministerpräsident des Freistaates Sachsen

Herrn Stanislaw Tillich

- persönlich -

Sächsische Staatskanzlei

Archivstraße 1


01097 Dresden

Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer und Herrn Abteilungsleiter Max Winter

Dienstaufsichtsbeschwerde: Staatsministerin Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer – Verstoß gegen Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen



Leipzig, den 19. Juni 2012

Sehr geehrter Herr Tillich,

auf mein Schreiben an Sie vom 22. Mai 2012 erhielt ich von dem Abteilungsleiter Herrn Max Winter einen Brief mit dem Geschäftszeichen SK.11-0300.80/8/5. Abgesehen davon, daß nach seiner Lesart der Sächsischen Verfassung die Staatsministerin autark und über den Richtlinien der Politik des Ministerpräsidenten agieren kann, wurde auf den Inhalt meines Schreibens nicht eingegangen. Es ist damit unbearbeitet.

Damit verstoßen sowohl die Staatsministerin als auch der genannte Abteilungsleiter gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 41 – dem Recht auf eine gute Verwaltung. Gemäß meiner unbeantworteten Schreiben vom 23.09.2011 und 19.01.2012 mißachtet die Staatsministerin vorsätzlich Artikel 41 (1) bis (3).

Gemäß der Präambel der EU-Grundrechte bitte ich Sie daher, die gründenden Werte der Europäischen Union, deren Bedeutung Sie aus jahrelanger Tätigkeit im Europäischen Parlament kennen, im Bewußtsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes richtungsweisend im SMWK und in Ihrer Staatskanzlei mit Leben zu erfüllen, was bisher in diesem Falle leider unterblieb.

Mit freundlichen Grüßen

Wieland Zumpe

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